Übergangselternrat ÜER Schule Ueberstorf

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 Präsentation transkript:

Übergangselternrat ÜER Schule Ueberstorf

Gesetzlicher Hintergrund 1. August 2015: Gesetz über die obligatorische Schule (Schulgesetz) 1. August 2016: Reglement zum Gesetz zur obligatorischen Schule 1. August 2018: Elternrat ist Pflicht für jede Schule (auch OS)

Ende Schuljahr 15/16 Schulkommission zu Ende.  Arbeiten gehen auf Schulleiter und die Schulsekretärin über. Die Gemeinde ist für die Schulinfrastruktur zuständig. Schuljahr 16/17 und 17/18 Übergangsphase zur Umsetzung des gesamten neuen Gesetzwerks: Schulreglement der Gemeinde Schulsekretariat – Schulleiter - Schulpräsidentin – Gemeinde - Elternrat

Haltung der Gemeinde: Die Verantwortlichen haben vorausdenkend gearbeitet. Die Schule Ueberstorf ist gut aufgestellt. Wir wollen diesen Standard mindestens beibehalten. Umsetzung des neuen Schulgesetzes ist für alle eine Herausforderung. Regelmässiger Informationsaustausch erhöht das gegenseitige Verständnis.

Haltung der Schule Grosses Interesse an der Zusammenarbeit mit den Eltern. Einfliessen lassen des Elternblicks, der Elternmeinung. Offen für Neues - sehen es als Bereicherung an! Zeit ohne Schulkommission nicht tatenlos verstreichen lassen.

Mögliche Aufgabenfelder des ÜER Ansprechpartner für allgemeine Elternanliegen (nicht mit Unterricht und/oder Lehrpersonen verbunden) Konsultativpartner der Schule/Gemeinde zu Fragen, für welche die Meinung der Eltern wichtig ist. Mithilfe bei Anlässen wie Schulfest, Konzert ausserschulischer Musikunterricht, Sportanlässe u. a. …. ausserschulische Betreuung (wie z. B. Mittagstisch , Hausaufgabenbetreuung… ) Gesundheit , Infrastruktur, Schülertransporte allgemein, Schulwegsicherheit, Pedibus, Begleitung bei Aktivitäten ausserhalb des Schulgeländes ….

Zusammensetzung des ÜER acht Elternvertreter/innen, d. h. pro Jahrgangsstufe eine Person (mit Wohnsitz Ueberstorf) eine Person pro Jahrgang (zwingend) ausgewogen betr. Geschlecht alle Gegenden unserer Gemeinde vertreten Schulleitung (ohne Stimmrecht) 1 Vertretung Lehrerkollegium (ohne Stimmrecht) Schulsekretärin als Protokollführerin (ohne Stimmrecht) Zuständiges Mitglied Gemeinderat (Ressort Bildung/Kultur/Sport)

Formales Mindestens 3 Sitzungen pro Schuljahr Sitzungen sind nicht öffentlich Protokoll ist öffentlich Gemeinde stellt Infrastruktur zur Verfügung Konstituiert sich selber Gewählte Personen sind bis Ende Juli 2018 im Amt (ausser Vertretung der 6.Klasse im SJ 16/17) Kein Budget

Zeitplan Brief an alle Eltern der Schule UE versandt Info und Fragen beantworten an den jeweiligen Elternabenden sind wir dran  Termin für Interesse 10. Oktober SL und Verantwortliche GR arbeiten zuhanden des GR eine Vorschlagsliste aus nach dem 10. Oktober Wahl durch den Gemeinderat November Erstes Treffen des Übergangselternrat ÜER November/Dezember

Arbeitsweise ÜER erproben, Start der Arbeiten   Ausarbeitung definitives Dossier zum Elternrat Anpassung örtl. Schulreglement an neue gesetzl. Gegebenheiten und vor die Gemeindeversammlung bringen 2017/2018 Ende des Übergangselternrates ÜER 31. Juli 2018 Einführung des Elternrates ER Einführung SchG und RSchG Neues Schulreglement UE in Kraft setzen 1.August 2018 Wahl ER an den Elternabenden Arbeit an den Dossiers und Ideen…. ab Herbst 2018