Der Griff nach der Tarifautonomie!

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Tarifvertrag Qualifizierung
Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
Nein Eine Hier arbeitet nur ein Teil im IG Metall-Tarif Wir fordern
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Befristete Arbeitsverträge
Arbeitsbedingungen an Hochschulen in Nordrhein- Westfalen Ergebnisbericht Ver.di Projekttreffen Gute Arbeit Antonia Kühn.
Vertretung der Arbeitnehmer durch
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
7 Punkte zum systematischen Vorgehen
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Dr. Claus Schäfer Tarifautonomie und Mindeststandards Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW in Düsseldorf Niedriglöhne: Eine Herausforderung.
Dezentralisierung der Tarifpolitik –
Carl-von-Ossietzky-Universität, Oldenburg
Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)
Referat Tarifautonomie
Flächentarifvertrag & ertragsabhängige Entlohnungsformen
Das Kompetenzzentrum IG Metall Koblenz
Vertrauensleute-Info
Wer sind wir ? Was sind unsere Leistungen ? Was wollen wir ? Gegen was sind wir ?
Warnstreik - Rechtslage
Schaffung anpassungsfähiger Betriebsratsstrukturen
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsrat – was nun ?.
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Handlungsanleitung Betriebliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung.
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und Wirkungen auf Haushalte und Unternehmen Seminar: Wirtschaftliches.
Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Falltraining Fall 3:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici.
Dienstgeber./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DWs.
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Tarifvertragsparteien
Durchblick: Tarifverträge
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
Arbeitnehmerorganisationen
Mehr arbeiten – weniger verdienen... Ein Mausklick und es geht los: Mit jedem Mausklick wird es besser bei der Telekom.
BESSER JETZT ALS NIE.
Deutschland hat gewählt: Mögliche gesetzgeberische Auswirkungen für Contact Center Betreiber.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Starke Gewerkschaften – handlungsfähig, demokratisch, unabhängig
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Unsere Ansprüche an gute BR-Arbeit - wo stehen sie geschrieben?
Tarifverhandlungen in Deutschland
In welchem Umfang begrenzen tarifvertragliche Regelungen die Möglichkeit der Betriebsparteien, Betriebsvereinbarungen abzuschließen?
Betriebsratswahlen 2014.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Im Handel(n) stärker werden: Für gute Arbeit – für gutes Leben „Wer nicht weiß, wo er hin will, geht nur zufällig den richtigen Weg!“ Unser Zukunftsbild.
Wie entstehen Tarifverträge ?
Gastvortrag an der KUEI in Ingolstadt,
Arbeits- und Tarifrecht
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
I. Teil: Das kollektive Arbeitsrecht
Wie viel darf ich maximal verdienen, damit ich… …weiter familienkrankenversichert sein kann? (im Monat)
BR – betriebliche Situationen - Handlungsmöglichkeiten Seite 1 Juni 2015 Wie ist die aktuelle betriebliche Situation, die Sie verändern.
Arbeitsqualität aus Sicht von jungen Beschäftigten 4. Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Baden-Württemberg Mehr Geld für Auszubildende … Wir sind es wert. Tarifrunde 2007 – Das Ergebnis.
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien „Lieber mit als ohne Betriebsrat!“ Ergebnisse einer telefonischen.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Die Versorgungsordnung Informationen für den Arbeitgeber.
Tarifverhandlungen.
Informationen zu AT-Angestellten
 Präsentation transkript:

Der Griff nach der Tarifautonomie! Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 1

Um was geht es dabei? „Der aktuelle Angriff richtet sich auf die Verbindlich- keit des Tarifvertrages. Wenn die tarifautonome Gestaltung Sinn machen soll, muss der Tarifvertrag verbindlich sein. Wie anders sollen Arbeitsbeding- ungen verlässlich geregelt und Rechte begründet werden? Das gilt für jeden Vertrag.“ Detlef Hensche Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -2-

CDU/CSU und FDP wollen die Tarifautonomie aushöhlen! Herbst 2003: Gesetzentwürfe der CDU/CSU Bundestags- fraktion, der FDP und einiger Länder fordern: Gesetzliche Eingriffe in die Tarifautonomie durch Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -3-

Das droht nach den Gesetzentwürfen von CDU/CSU: Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -4- 1

Die CDU/CSU will das Günstigkeitsprinzip nach dem Tarifvertragsgesetz ändern d. h.: Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -5- 1

Die FDP geht noch einen Schritt weiter: Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -6- 1

Die Bundesregierung fordert: Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -7-

Was lernen wir daraus: Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -8- 1

Welche Ziele stecken hinter den Gesetzesvorhaben? Löhne und Gehälter sollen betrieblich abgesenkt werden. Arbeitszeiten sollen ohne Lohnausgleich verlängert werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollen gekürzt oder ausgesetzt werden. Betriebsräte sollen gegen die Gewerkschaften in eine Konkurrenzsituation gebracht werden. Gewerkschaften sollen geschwächt, Tarifverträge entwertet werden. Belegschaften sollen unter dem Vorwand der Beschäftigungs- sicherung noch erpressbarer werden. Die annähernde Waffengleichheit” zwischen den Tarifvertrags- parteien wird zu Gunsten der Arbeitgeberseite verschoben. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -9-

Die Gesetzesvorhaben von CDU/CSU und FDP sind verfassungswidrig Die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG würde verletzt und damit das Recht die Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen zu fördern und zu gestalten, in dem Tarifverträge abgeschlossen werden. “Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen Vereinigungen zu bilden ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.” (Grundgesetz Art. 9. Abs. 3) Die Tarifautonomie wäre in ihrem Kern getroffen. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -10-

Das Doppelgrundrecht nach Art.9 Abs. 3. GG enthält: Recht des Einzelnen sich einer Koalititon anzuschließen, d.h. z.B. in eine Gewerkschaft / Verband einzutreten. Recht der Koalititon (Gewerkschaft / Arbeitgeberverband) sich zu betätigen, d.h. Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Tarifverträge dürfen deshalb nicht durch betriebliche Verein- barungen oder Arbeitsverträge unterlaufen werden ohne dass sich Gewerkschaften und ihre Mitglieder dagegen wehren könnten. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -11-

Was wären die Folgen der beabsichtigten Grundrechtsverletzung? Ein vom Tarifvertrag erfasstes Unternehmen könnte den Tarif- vertrag brechen, die Gewerkschaft wäre aber weiterhin an den Vertrag gebunden. Dritte, also Geschäftsleitung und Betriebsräte ohne Streikrecht, die den Tarifvertrag auch nicht geschlossen haben, erhalten das Recht ihn zu unterlaufen, bzw. für unsere Mitglieder zu verschlechtern. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -12-

In Bezug auf das Günstigkeitsprinzip nach dem TVG galt bislang? Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien Es muss also eine doppelte Tarifbindung vorliegen: Der Arbeit- geber muss im Arbeitgeberverband sein. Der/die Arbeit- nehmerIn in der Gewerkschaft. Anspruch auf die Tarifregelungen haben also nur Mitglieder der Gewerkschaft Fast immer zahlt der tarifgebundene Arbeitgeber aber an alle nach Tarifvertrag, weil er keinen Anreiz schaffen will, in die Gewerkschaft einzutreten. – sein Vergnügen. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -13-

Nach den Wünschen der CDU/CSU soll auch der Tarifvorrang geändert werden: Bisher bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz in § 77 (3): „Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebs- vereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.“ Deshalb soll es nun im neuen § 88 a BetrVG heißen: „Der Betriebsrat oder, falls kein Betriebsrat vorhanden ist, ein von den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern Beauftragter kann mit dem Arbeitgeber eine Verein- barung für Beschäftigung treffen und dabei von einem für das Untenehmen geltenden Tarifvertrag abweichen. Die Vereinbarung ist wirksam, wenn mindestens 2/3 der im Betrieb beschäftigten zustimmen, die Vereinbarung jeder Tarifpartei angezeigt wurde, keine Tarifpartei innerhalb von vier Wochen, nach dem ihr die Mitteilung zugegangen ist, unter Nennung von Gründen widerspricht. Wird eine Zustimmung vor Ablauf von vier Wochen von beiden Tarifparteien erteilt, wird die Vereinbarung sofort wirksam. Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -14-

Welche Ergebnisse bringt diese Änderung für die ArbeitnehmerInnen? Das Recht der Gewerkschaften verbindliche Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen und diese durchzusetzen, wird drastisch beschränkt. Jede Gewerkschaft kann durch Betriebsräte künftig unter Druck gesetzt werden, untertarifliche Bezahlung abzunicken. Betriebsräte ihrerseits werden mit dem Kündigungsargument vom Arbeitgeber zu tarifwidrigen Vereinbarungen gepresst. Der Tarifvertrag ist für die Beschäftigten in diesem Fall nicht mehr das Papier wert auf dem er gedruckt ist Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -15-

Noch einmal deutlich zur Klarstellung: Der Arbeitgeber trifft obwohl ein Tarifvertrag gilt unter Kündi- gungsandrohung mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung, die folgenden Punkte enthält: Absenkung der Einkommen (....%) Verlängerung der Arbeitszeit, ohne Bezahlung (....Stunden) Reduzierung des tariflichen Urlaubs um (..... Tage) Streichung/Reduzierung Sonderzahlung um (.....€) Der Betriebsrat droht gegenüber der Gewerkschaft mit Austritten, wenn diese nicht zustimmt. Alles ganz legal in der schönen neuen Reformwelt! Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -16-

Es gibt viel zu tun in den nächsten Wochen, wenn wir die Tarifautonomie erhalten wollen: z.B. Augen und Ohren auf, Was tut sich bei der Tarifautonomie? z.B. Beteiligung an Aktionsaufrufen der Gewerkschaften! z.B. Betriebs. bzw. Personalräte unterstützen die Gewerkschaft! z.B. Druck machen auf Betriebversammlungen! z.B. Wahlkeisabgeordnete anschreiben und einladen! z.B. Aktiviäten im BR und der Betriebsgruppe diskutieren. ..............................................................und Vieles mehr! Tarifpolitische Grundsatzabteilung Der Griff nach der Tarifautonomie 9.9.2003 -17-