Kooperation von Jugendhilfe und Schule nach § 58 JuFöG im Kreis Herzogtum Lauenburg.

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 Präsentation transkript:

Kooperation von Jugendhilfe und Schule nach § 58 JuFöG im Kreis Herzogtum Lauenburg

Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule nach § 58 JuFög Landesmittel zur Förderung der Kooperation gibt es seit 2002 Umfang der Förderung: Seit 2005: Aufstockung durch Kreismittel in Höhe von Seit Anfang 2005: Benennung eines Schulkoordinators durch das Schulamt Entwicklung der Projektförderung: Haushalt 2002/ Projekte Haushalt Projekte Haushalt Projekte

Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Freie Träger der Jugendhilfe Kindertagesstätten Erzieherische Hilfen

Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Freie Träger der Jugendhilfe Kindertagesstätten Erzieherische Hilfen

Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Ausbildung von Aktionsleiter/innen Streitschlichterausbildung Mädchen-/Jungenprojekte Freizeitgestaltung im, am und auf dem Wasser Qualifizierung für außer- schulische Fachkräfte an Ganztagsschulen Beteiligungsprojekte

Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Freie Träger der Jugendhilfe Kindertagesstätten Erzieherische Hilfen

Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und: Erzieherische Hilfen Berufsvorbereitende Kurse für Hauptschüler Projekt Schülerhof

Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Freie Träger der Jugendhilfe Kindertagesstätten Erzieherische Hilfen

Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und: Kindertages- stätten Kinder erleben Kultur und Sprache Großbritanniens

Beispiele für mögliche Kooperationsfelder von Schule und: Jugendpflege / Jugendzentren Freie Träger der Jugendhilfe Kindertagesstätten Erzieherische Hilfen

Beispiele für Kooperationsprojekte von Schule und: Freie Träger der Jugend- hilfe Beratungsrallye Außer Spesen nix gewesen

Kriterien für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Kooperation nach § 58 JuFöG Kriterien Projekt beruht auf Koop von Jugendhilfeträger und Schule und ist für beide Seiten Gewinn bringend Projekt orientiert sich an den Interessen junger Menschen Dem Projekt liegt ein klar definiertes Konzept zu Grunde Projekt soll in eine dauerhafte Kooperation münden Feste Ansprech- partner/innen und Ressourcen auf beiden Seiten Das Projekt soll soziale Fähigkeiten junger Menschen fördern und stärken

Idee und Initiative der Schule oder des Kooperationspartners Abstimmung der Ziele, Inhalte, Zielgruppe sowie des Zeitrahmens des Projektes Antragstellung beim Fachdienst 210 / Prüfung des Antrages durch den Schulkoordinator Verfahren zur Beantragung von Mitteln nach §58 JuFöG: Bewilligung des Zuschusses Durchführung der Maßnahme Sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme Sachbericht und Verwendungsnachweis an den FD 210 Sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme Sachbericht und Verwendungsnachweis an den FD 210 Durchführung der Maßnahme