FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 Das neue Anteilsverfahren – Ende der Benachteiligung?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Möglichkeit zur Inanspruchnahme
Advertisements

Solidarische Einfachsteuer
5. 3 Keynes: Die IS-Kurve J. R. Hicks: „Mr
5. 3 Keynes: Die IS-Kurve J. R. Hicks: „Mr
Umfairteilen! Geld ist genug da! Juli 2013
Für eine „Grüne Grundsicherung“
Sprecher Netzwerk Grundeinkommen
Initiative „Frauen des 21
Staatsfinanzen und Steuern aktualisiert März 2010
Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
„Lohnnebenkosten“ senken? Schafft und sichert keine Arbeitsplätze
Staatsausgaben und Besteuerung
Investitionsrechnungen - dynamische Verfahren
Gesetz zur Einführung des Elterngelds
gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Körperschaftsteuer.
Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Die erzwingbare Betriebsvereinbarung
BVK-Betriebsvergleich 2008
Die Lohnsteuer.
Ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik, Konzept Steuergerechtigkeit, September 2008 Konzept Steuergerechtigkeit Gerechte Steuern für mehr Zukunftsvorsorge.
Steuerrecht aktuell – EVOSZ in Budapest
Gute Planung zahlt sich aus.
NEIN zur « SVP-Familien-Initiative » am 24. November Liberales Komitee gegen die SVP-Familieninitiative.
Das neue Namensrecht und seine Auswirkungen auf das Burgerrecht ab dem
Mehr arbeiten – weniger verdienen... Ein Mausklick und es geht los: Mit jedem Mausklick wird es besser bei der Telekom.
Homosexuelle Familienplanung
eine vielfältige und starke Lebensform
Anwendung: Die Kosten der Besteuerung
Ausländische Staatsangehörige
Die ideale Ehefrau raucht nicht, trinkt nicht und existiert nicht.
Wird die Schuldenbremse eine Konjunkturbremse?
Umbau des Sozialstaats in der Krise Impulsreferat
Eheschließung und Ehescheidung
Steuersätze und Sozialversicherungen
Riesterrente.
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Familienpolitische Leistungen
Familienpolitik in Deutschland
Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
Informationen zur Sitzverteilung
Die betriebliche Altersvorsorge
zum Grundsatzprogramm
Armutsgefährdung in Deutschland Kinder 15,7 % (arm) jährige Männer 16 % Frauen 18 % Alleinerziehende 35,2 % Erwerbslose 69,2 % Beschäftigte.
Was Frau zum Thema Pension wissen sollte…..
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
gegen die Heiratsstrafe»
Blick über den Tellerrand – die Situation in Deutschland Frank Schäffler 67. Gewerbliche Winterkonferenz des Schweizer Gewerbeverbandes, Klosters.
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe! Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe»
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe! Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe»
Umzüge versus Pendeln Referat 4. Oktober 2010 Dominique Braun.
Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung. Seite 2 von 29 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Veranlagung zur Einkommensteuer 3. Wahl der Lohnsteuerklassen.
Für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen!
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitgeber.
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitnehmer.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Profi Care bAV clever für das Alter vorsorgen Unisex- bis Preisvorteil für Männer nutzen!
Universität Freiburg, 11. Januar 2008 Alexander Spermann Mikrosimulation des Politikvorschlags „Solidarisches Bürgergeld“: ein Beispiel für die Anwendung.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Thurgau Tabea Stöckel
Unterstützungskasse Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Herzlich Willkommen zum Bürgerinformationsabend des SPD Ortsvereins Erlensee zur Kommunalwahl 2016.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die finanzielle Situation der Kommunen.
„Der Ehrbare Kaufmann“ verantwortliche Teilnahme am Wirtschaftsleben EhrlichkeitVertrauenAnstandRespekt Hermann Binkert; Leiter: Burgthanner Dialog, 29.
Die betriebliche Direktversicherung
STEUERN ZAHLEN, ABER RICHTIG!
 Präsentation transkript:

FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 Das neue Anteilsverfahren – Ende der Benachteiligung?

2 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Die Regierungspläne Bereits im Koalitionsvertrag 2005 hat sich die Große Koalition auf ein neues (gerechteres) Ehegattensteuerrecht verständigt. Zur gerechten Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten und besonders zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden wir das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbsbeteiligung ausrichten. Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner familien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die bisherige Wahl der Steuerklassen entfällt. Es passt sich in das neue elektronische Lohnsteuerverfahren ein. Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Steuern werden früher als bisher vereinnahmt werden können. Durch Liquiditätsvorteile entsteht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt. Im Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 schlägt die Regierung nun das Anteilsverfahren zur Umsetzung des Koalitionsvertrags vor. Es soll – entgegen der Vereinbarung aus 2005 – neben den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V stehen. Das Anteilsverfahren löst das Ehegattensplitting nicht ab.

3 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Hintergrund: Regelungen des Ehegattensteuerrechts Wer verheiratet ist, fällt in Deutschland unter das Ehegattensplitting. Andere Familienmodelle werden steuerlich nicht privilegiert. Es kommt nur auf den Tatbestand der Ehe an – nicht auf das Vorhandensein von Kindern. Neben dem Ehegattensplitting müssen sich verheiratete Paare für eine Steuerklassenkombination (IV/IV oder III/V) entscheiden. Diese haben weitere Wirkungen für die Berechnung der Einkommenssteuer.

4 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Hintergrund: wie wirkt das Ehegattensplitting? Bei verheirateten Paaren wird die Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung nach dem Splittingverfahren errechnet. 1. Schritt: die von beiden Eheleuten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet und anschließend durch zwei geteilt. 2. Schritt: Dadurch versteuert jede/r die Hälfte der Gesamtsumme. Die zu entrichtende Einkommensteuer wird durch die Anwendung der Splittingtabelle ermittelt. Folge des Splittingeffekts ist, dass die Steuerprogression abgemildert wird (je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz). Statt auf das hohe Einkommen einen hohen Steuersatz und auf das niedrige einen niedrigen Steuersatz anzuwenden, wird auf das gesamte Einkommen ein mittlerer Steuersatz angewendet. Der Effekt ist dann besonders hoch, wenn (in der Regel) die Ehefrau nichts oder sehr wenig verdient.

5 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Hintergrund: wie wirken die Steuerklassenkombinationen? Eheleute können sich bislang zwischen zwei Steuerklassenkombinationen entscheiden. Die Steuerklassenkombination IV/IV wird normalerweise dann gewählt, wenn beide Einkommen etwa gleich hoch sind. Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I (ledig). Das Ehegattensplitting wird dann erst mit dem Jahreseinkommenssteuerausgleich durchgeführt. Bei der Steuerklassenkombination III/V wird das Splitting bereits während des Jahres durchgeführt. Außerdem werden der Steuerklasse III die Steuervorteile zugeschlagen, d.h. beide Steuerfreibeträge, beide Vorsorgepauschalen sowie etwaige Kinderfreibeträge. Das hat nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die Höhe von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld).

6 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Kosten der Privilegierung der Ehe Die Vorteile des Ehegattensteuerrechts gegenüber nicht- verheirateten Paaren liegen neben dem Splitting noch in weiteren Faktoren: So verdoppelt sich der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschalen, der Sparerfreibetrag und es gibt die Möglichkeit, ggf. Verluste zu übertragen. Die Steuermindereinnahmen, die durch die unterschiedlichen Steuervorteile verursacht wurden, betrugen 2005: Verdoppelung des Grundfreibetrags: 12,0 Mrd. Euro Minderung der Progressionswirkung (Splitting): 7,3 Mrd. Euro Steuerrechtl. Übertragungsmöglichkeiten: bis zu 8 Mrd. Euro Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

7 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Wie funktioniert das Anteilsverfahren? Beim Anteilsverfahren wird ab 2009 der genaue Anteil des individuellen Einkommens am Gesamteinkommen der Eheleute auf der Steuerkarte eingetragen. Beispiel: Der Ehemann erzielt ein Bruttoeinkommen von , die Ehefrau von , dann werden auf einen Steuerkarte 70%, auf der anderen 30 % vermerkt. Die Besteuerung erfolgt beim Anteilsverfahren dann entsprechend anteilig. Im Beispielsfall würden also auf den Ehegatten 70% der abzuführenden Steuern, auf seine Frau 30 % der Steuern entfallen. Das Verfahren kommt zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V. Es muss von den Eheleuten gemeinsam beantragt werden.

8 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Was spricht gegen das Anteilsverfahren? Mit dem Anteilsverfahren wird das Ehegattensplitting nicht abgeschafft. Weiterhin zahlt die geringer verdienende Partnerin höhere Steuern als wenn sie nicht verheiratet wäre. Da es sich um ein rein freiwilliges Verfahren handelt, ist unklar, wie viele Paare sich auf das Verfahren einlassen werden, insbesondere, weil der Höherverdienende im Vergleich zur Kombination III/V ein geringeres Nettoeinkommen erzielt. Der geplante Bürokratieabbau ist mit dieser weiteren Steuervariante für Eheleute nicht zu erreichen. Hauptproblem Datenschutz: Aus dem Eintrag in die Steuerkarten kann der Arbeitgeber ersehen, was der Ehepartner seiner Beschäftigten verdient. Selbst wenn die Daten vertraulich behandelt werden müssen, sind Auswirkungen für die betriebliche Praxis zu erwarten (Gehaltsverhandlung, Sozialplan, Auswahl betriebsbedingte Kündigungen).

9 Das Anteilsverfahren – ein neuer Weg in der Steuerpolitik? Was wollen wir? Wir wollen endlich eine geschlechtergerechte Besteuerung! Das heißt für uns: Weg mit dem Ehegattensplitting! Statt dessen wollen wir eine Individualbesteuerung; denn nur diese baut die Hemmnisse für Frauen im Erwerbsleben ab.