Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
XVergabe Story 1.
Advertisements

Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Herzlich Willkommen Turnierleiterneuausbildung/ -lizenzerhaltschulung Potenzielle Fehler in der Turnierabwicklung Michael Silvanus 03. Juni 2007.
Werkvertrag Raumplanung NEU. Werkvertrag Raumplanung Vergabe von Raumplanungsleistungen nach dem Bundesvergabegesetz 2002.
1 XVergabe Story. Um die Zusammenhänge von XVergabe mit den Plattformen/Formularen/Abläufen in einen Kontext zu bringen, wird eine Story verwendet. Sie.
Deutsches und Brandenburgisches UVP-Recht – im Überblick
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Frage 1: der Vergleich hat Doppelnatur, ist zugleich materiellrechtlicher und Prozessvertrag als materiellrechtlicher Vertrag begegnet die Vereinbarung.
Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten.
MädchenSportMobil Anlässlich der 2.Schnittstellenkonferenz Sport(pädagogik)- Jugendhilfe 17.September 2003 Projektpräsentation :
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
Versand der Arzneimittel
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Setzt sich aus 69 Ministern der Bundesländer zusammen
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.
Befreiung von Verboten der StVO
Rechtsschutz und Verbandsklage
Eigenverantwortliche Schule
Patentregister F ü r nationale Patente und Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz F ü r Europ ä ische Patentanmeldungen H. Laederach; HS 2008 ©
Anmeldung zur Reifeprüfung Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form.
Beate Ehlers, MI, Referat III/4, Referentin Gutachterausschüsse für Grundstücksbewertung, Berufsrecht ÖbVI September gemeinsame Dienstbesprechung.
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Bekanntgabe.
Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG
Forum Liegenschaftskataster 2014 Falsch stehender Grenzstein
Falsch stehender Grenzstein
Geradlinigkeiten sachgerecht i. S. des Katasters
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Forum Liegenschaftskataster 2014 Sonderung
Das gerichtliche Mahnverfahren
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
von Bauleistungen nach VOB/A
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
WAHLBEKANNTMACHUNG Mittwoch, 29 April 2014 Wer kann wählen?
ABI 2014.
Sonderung in Sonderung
Realschulabschlussprüfung
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Forum Liegenschaftskataster 2014 Einzelfragen / Sonstiges
Forum Liegenschaftskataster 2014 Inhalt der Grenzniederschrift
Ermessung Brandenburg Einzelfragen. ermessung Brandenburg Dokumentationen für Fortführungen, die keine Liegenschaftsvermessungen sind Es führt beim ÖbVI.
Forum Liegenschaftskataster 2014 Maßgeblicher Nachweis
Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen
Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden
Flug- und Lichtobjekte über der Altmark und Nordostdeutschland aufgenommen von Menschen mit einem glücklichen Händchen für den richtigen Moment.
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
Informationen zur Sitzverteilung
Beginn eines Dienstverhältnisses
Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Patentrecht für Ingenieure
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
Prof. Häner, Üb. öff. Prozessrecht, Fall A und B, Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 19. September 2008.
Wien, 17. Februar 2006 Wolfgang Steiner Die elektronische Verfahrens- führung nach dem AVG und dem ZustellG in der Praxis.
Das internationale Patentsystem Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2015.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS.
Chemie Olympiade Forschungsthema: Der Atombau.
Eine Information der Dr.-Engel-Realschule
Handreichung zur Anforderung von Stockbucheinträgen im
0 © 2015 Fujjitsu Aktivierung des Support Pack & SolutionPack Product Support Services.
Die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Bamberg für Arbeitsvertragsstreitigkeiten -Aufgaben, Verfahren und Praxis - Engelbert Heider Präsident des Landesarbeitsgerichts.
1. Thema: VOLLMACHTEN NACH DEM BGB bürgerliches Recht rechtliche Beziehungen die Streitigkeit, -, -en das Schuldrecht, -s, - das Erbrecht, -s, - die Bestimmung,
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
1 Geschäftsbericht der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW am 26. Februar 2016 im Unterausschuss Bergbausicherheit in Düsseldorf.
Das Insolvenzplanverfahren §§ InsO. Motive Das Insolvenzplanverfahren SchuldnerschutzGläubigerschutz österreichisches Reorganisations- verfahren.
FORUM Liegenschaftskataster
Zusammenarbeit Grundbuch und Liegenschaftskataster
 Präsentation transkript:

Forum Liegenschaftskataster 2014 Bekanntgabe Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Uwe Dreßler / Jürgen Schön

Forum Liegenschaftskataster 2014 § 17 BbgVermG Bekanntgabe (1) Das Ergebnis der Grenzermittlung ist den Beteiligten, die am Grenztermin nicht teilgenommen haben, bekannt zu geben. Die Bekanntgabe soll durch Zustellung erfolgen. Bekanntgabe Zustellung nach VwZG (z.B. Einschreiben od. Postzustellungs- urkunde) öffentliche Zustellung VVLiegVerm Nummer 12.3 Anlage 9 wenn der Aufenthaltsort eines Beteiligten nicht ermittelt werden konnte

Forum Liegenschaftskataster 2014 § 17 BbgVermG Bekanntgabe (1) Satz 3 …..Ist eine Zustellung nicht möglich oder handelt es sich um ein Verfahren mit vielen Beteiligten, kann die Bekanntgabe durch Offenlegung erfolgen…… Offenlegung (spez.-ges. - Verfahren im Liegenschaftskataster) Zustellung nicht möglich (z.B. Eigentümer als Person nicht bekannt) Verfahren mit vielen Beteiligten Öffentliche Bekanntgabe wirkt für und gegen jedermann

Forum Liegenschaftskataster 2014 § 17 BbgVermG Bekanntgabe (2) ….Grenzzeugnis oder Abmarkung sowie Fortführung oder Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind den Beteiligten bekannt zu geben……. Bekanntgabe viele Beteiligte Offenlegungsverfahren Öffentliche Bekanntgabe nach VVLiegVerm Nummer 12.4, Anlage 10 Konnte der Aufenthaltsort eines Beteiligten nicht ermittelt werden, erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung VVLiegVerm Nummer 12.3 Anlage 9 einfache schriftliche Bekanntgabe

Forum Liegenschaftskataster 2014 Regelungen VVLiegVerm VVLiegVerm Nummer 12.3 Konnte trotz intensiver Nachforschung der Aufenthaltsort eines Beteiligten nicht ermittelt werden, soll die schriftliche Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung erfolgen. Für die öffentliche Zustellung soll der Text der Anlage 9 verwendet werden. VVLiegVerm Nummer 12.4 Wird zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung das Offenlegungsverfahren gewählt, so soll der Text der Anlage 10 verwendet werden. Offen zu legen ist für die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung die Grenzniederschrift nach Nr. 10 und für die Bekanntgabe der Abmarkung die Grenzniederschrift oder die Aufzeichnung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Gemeinde, in der die betroffenen Flurstücke liegen. VVLiegVerm Nummer 12.5 Grenzniederschrift und Aufzeichnung sind bei der Vermessungsstelle offen zu legen, welche die Vermes- sungsarbeiten ausgeführt hat. Ist der Sitz der Vermessungsstelle von den Betroffenen in zumutbarer Weise nicht zu erreichen, so ist die Offenlegung in der Gemeinde vorzunehmen, in der die betroffenen Flurstücke liegen.

Forum Liegenschaftskataster 2014 Schriftliche Bestätigung der Mündlichen Bekanntgabe einer Abmarkung Über das Ergebnis der im Zusammenhang mit einer Grenzfeststellung erfolgten Abmarkungen sind die Beteiligten mündlich im Grenztermin bzw. wenn sie nicht daran teilgenommen haben, im Nachhinein schriftlich zu unterrichten. Erfolgt die Bekanntgabe mündlich im Grenztermin, so soll der Beteiligte eine vorbereitete einfache Kopie der (noch nicht geschlossenen) Grenzniederschrift erhalten. Dies erfolgt vorrangig, um den Anforderungen von § 58 Abs. 1 VwGO nach einer schriftlichen Rechtsbehelfsbelehrung gerecht zu werden. Danach beginnt die Frist für ein Rechtsmittel nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

Forum Liegenschaftskataster 2014 Schriftliche Bestätigung der Mündlichen Bekanntgabe einer Abmarkung Ist die Übergabe einer Kopie der Aufzeichnung mit enthaltener Rechtsbehelfsbelehrung im Grenztermin unterblieben, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe der Abmarkung zulässig. In diesem Fall ist den im Grenztermin anwesend gewesenen Beteiligten mittels einer Kopie der Aufzeichnung die bereits mündlich erteilte Bekanntgabe der Abmarkung schriftlich zu bestätigen. Da dann der Zeitpunkt der mündlichen Bekanntgabe und der Beginn der nachträglich auf einen Monat verkürzten Widerspruchsfrist auseinander fallen, ist mit der Bestä- tigung eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen. In der Bestätigung ist auf die bereits mündlich erfolgte Bekanntgabe hinzuweisen. Ein Rechtsmittelverzicht kann durch die Beteiligten nach der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erklärt werden. Der Rechtsmittelverzicht erfolgt auf einem vom Verwaltungsakt abgesetzten Schriftstück. Der Rechtsmittelverzicht kann auch bereits im Grenztermin erfolgen. Das Schriftstück kann entsprechend Anlage 7 oder in Listenform geführt werden.

Forum Liegenschaftskataster 2014 Vollmachten Anlage 2 VVLiegVerm Terminvollmacht, die lediglich zur Vertretung im Grenztermin bevollmächtigt und auf die Ab-gabe von Erklärungen be-schränkt ist. Satz 2 stellt sicher, dass der Bevollmächtigte auch Verwal-tungsakte und Mitteilungen in der jeweiligen Angelegenheit entgegen nehmen kann. Erklärungen im Nachgang des Termins kann der Bevollmäch-tigte hiernach nicht abgeben.

Forum Liegenschaftskataster 2014 Vollmachten Das nachfolgende Muster beschreibt eine Verfahrens-vollmacht. Hiermit kann der Bevollmächtigte die Vertretung im gesamten Liegenschaftsvermessungsverfahren (auch über den Grenztermin hinaus) übernehmen.