Verfahren zur Gewährung von Beiträgen an Schulbauten und Sporthallen.

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 Präsentation transkript:

Verfahren zur Gewährung von Beiträgen an Schulbauten und Sporthallen

Allgemeine Anmerkungen Das hier beschriebene Verfahren ist im Gesetz vom 11. Oktober 2005 über Beiträge an Schulbauten für den Kindergarten, die Primarschule und die Orientierungsschule (SGF 414.4) und seinem Ausführungsreglement vom 4. Juli 2006 (SGF ) geregelt. Einleitend sei daran erinnert, dass nur Ausgaben subventioniert werden können, die einem anerkannten Bedürfnis entsprechen und die mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und dessen Ausführungsreglementierung übereinstimmen (Artikel 8).

Verfahren Machbarkeitsprüfung und Verfahren 1. Phase Ausarbeitung des Projekts 2. Phase Ausführung der Bauarbeiten 3. Phase

Machbarkeitsprüfung und Verfahren Einreichung des Vorgesuchs Hochbauamt Planung der Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von pädagogischen, funktionellen und wirtschaftlichen Kriterien Prüfung des Raumprogramms und der Wahl des Grundstücks durch die Kommission für Schulbauten (SchulKo) Stellungnahme der SchulKo Verfügung der RUBD

Ausarbeitung des Projekts Wahl des Grundstückes Vergabeverfahren gemäss Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen Übermittlung des Vorprojekts und des ungefähren Voranschlags zur Prüfung durch die SchulKo Stellungnahme der SchulKo ohne Bemerkungen Stellungnahme der SchulKo mit Bemerkungen Anpassung des Projekts Baubewilli- gungsverfahren BRPA Übermittlung der für die Berechnung des provisorischen Subvention erforderlichen Angaben Simap (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen) Informationsbulletin des GemA Hochbauamt (Beratung) Simap (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen) Informationsbulletin des GemA Hochbauamt (Beratung)

Bauausführung Baukommission Übermittlung der Informationen zur Berechnung der endgültigen Subvention Staatsratsbeschluss