JUGEND für Europa Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION Version: April 2007 Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Laufzeit vom bis Gesamtvolumen 885 Millionen ca. 12 Millionen Fördermittel pro Jahr für Deutschland Förderung nicht-formaler Bildung EU-Programm JUGEND IN AKTION
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Programmziele den Bürgersinn junger Menschen im Allgemeinen und den europäischen Bürgersinn im Besonderen zu fördern; Solidarität und Toleranz unter jungen Menschen zu entwickeln; den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken; das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern zu stärken; die Qualität der Unterstützungssysteme für Jugendliche, Fachkräfte sowie Organisationen weiter auszubauen; die europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich zu fördern.
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Prioritäten European Citizenship Partizipation Jugendlicher Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Zielgruppen Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt Jugendorganisationen Fachkräfte der Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Lokale Behörden
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf Einige mögliche Gründe für einen erhöhten Förderbedarf: körperlich sozial regional geschlechtsspezifisch ethnisch
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Antragsberechtigte Jugendorganisationen Träger der freien Jugendhilfe Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich Jugendämter und Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft Andere lokale, regionale, nationale, europäische Einrichtungen für Jugendliche Jugendliche, die sich in informellen Gruppe zusammenfinden
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Aktionen des Programms
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Antragstermine AntragsfristenProjektbeginn zwischen und bis bis bis bis Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt. Ausnahmen: Projekte in der Aktion 3.2 sowie Projekte in verschiedenen Unteraktionen der Aktion 4 Zentrale Antragstellung in Brüssel
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Programmländer EU-Mitgliedsländer Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen Assoziierte Länder Türkei
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Osteuropa und Kaukasus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland Süd-Ost-Europa Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro Euro-Med (Mediterrane Länder) Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen Benachbarte Partnerländer
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Zuschussbedingungen Keine Vollfinanzierung Festbeträge und Anteilfinanzierung Keine Förderung durch ein anderes Bildungsprogramm der EU Keine Maßnahmen die bereits mit Mitteln: - des Kinder- und Jugendplans des Bundes - des Deutsch-Polnischen Jugendwerks - des Deutsch-Französischen Jugendwerks bezuschusst werden.
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Jugendbegegnungen: Aktion 1.1 Wer? Jugendliche, 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26-30) Mind. 16, max. 60 TeilnehmerInnen Was?Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen Mit wem?Mindestens einem weiteren Programmland Wie lange? Tage (ohne An - und Abreise) Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Feste Austauschpartner im Ausland Partnerschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung Interkulturelles Lernen als wichtiger Bestandteil Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Bi-, tri- oder multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern Mind. 1 EU-Land Nicht gefördert werden: bilaterale Begegnungen mit Polen (DPJW) und bi- und trilaterale Begegnungen mit Frankreich (DFJW) Jugendbegegnungen: Bedingungen Programmländer Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Europäische Bürgerschaft Beteiligung junger Menschen Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs (2008) Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt Sport als Mittel für aktive Bürgerschaft und die soziale Integration junger Menschen Beförderung gesunder Lebensweisen durch physische Aktivitäten einschl. Sport Vorbereitung des Europäischen Jahrs der Innovation und Kreativität 2009 und der Wahlen zum EP Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Jugendbegegnungen: Europäische und Nationale Förderprioritäten Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Schüleraustausch Satzungsmäßige Treffen oder Gründungsversammlungen von Organisationen Touristische Aktivitäten/ Urlaubsreisen Sprachkurse/ Studienreisen Reine Sportveranstaltungen/ Wettbewerbe Reine Konzertveranstaltungen/ Tourneen Festivals Aktivitäten gewinnorientierter Organisationen Reine Workcamps Jugendbegegnungen: Nicht förderfähige Aktivitäten Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Vorbereitung der Aktivitäten und TeilnehmerInnen 500 pro Land Vorbereitender Besuch: Reisekosten 100 %, 50 pro Tag (max. 2 Tage) 1-2 Personen (2 Personen nur, wenn 2. Person jugendlich ist) Reisekosten (70 %) Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Kosten für Aktivitäten: Bi- und trilateral: 800, 15 pro TeilnehmerIn und Nacht Multilateral: pro TeilnehmerIn und Nacht Kosten für die Durchführung von Valorisierungsmaßnahmen (Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse) 100 % der förderfähigen Kosten (max. 500 pro Organisation; Höchstbetrag 2500) Außergewöhnliche Kosten (besondere Anforderungen bei Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf oder besonderen Aktivitäten, Visakosten etc.): Bis zu 100 % Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Bi- und trilaterale Jugendbegegnungen: Geteilte Antragstellung Entsendende Gruppe: Reisekosten, vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Aufnehmende Gruppe: Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Multilaterale Jugendbegegnungen: Einheitliche Antragstellung Aufnehmende Gruppe: Vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten Es können Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen abgeschlossen werden (nur für AntragstellerInnen, denen schon mindestens drei verschiedene Projekte bewilligt wurden ) Jugendbegegnungen: Antragstellung Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Bi-, trilaterale Begegnungen zwischen Programmländern: Geteilte Anträge an Nationale Agenturen, Vertrag: Nationale Agenturen Multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern: Gastgeberantrag an Nationale Agentur, Vertrag: Nationale Agentur Europäische Jugendorganisationen: Antrag & Vertrag: Executive Agency Jugendbegegnungen: Antragsverfahren Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Mireille Gras - Programmreferentin Bundesländer: Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Katja Adam-Weustenfeld - Programmreferentin Bundesländer: Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein Inge Linne - Programmreferentin Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen Simone Meyer-Ebert - Sachbearbeiterin – alle Bundesländer Jugendbegegnungen: Ansprechpartnerinnen Aktion 1.1
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union 3.2 Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit Jugend in der Welt: Aktion 3 Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Ziele Entsprechen denen der Aktion 1.1 bei Jugendbegegnungen und der Aktion 4.3 bei Training und Netzwerkprojekten Mögliche Aktivitäten Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 1.1 vorgesehenen Jugendbegegnungen (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten) Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Jugendbegegnungen Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mind. 4 Länder einbeziehen. Bilaterale und trilaterale Begegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben. Das Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern sollte ausgewogen sein. Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Besonderheiten bei Jugendbegegnungen Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Osteuropa und Kaukasus: Ein Programmland-Partner stellt Gesamtantrag bei Nationaler Agentur (bei Projekten in Programmland gastgebender Partner) Südosteuropa: Gastgebender Partner stellt Antrag im Programmland bei National-Agentur in Südosteurpa bei Executive Agency (Zu beachten: Hier nur 3 Antragsfristen und späterer frühester Projektbeginn) Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Euromed: Gastgebender Partner stellt Antrag: im Programmland bei National-Agentur in Euro-Med bei dortiger Youth Unit des Programms EuroMed-Youth Zu beachten: Andere Antragsfristen und geringfügig abweichende Richtlinien. Infos zur aktuellen Situation des EuroMed-Youth Programms finden Sie unter: Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Die Förderstruktur ist die gleiche wie in der Aktion 1.1 (Jugendbegegnungen) mit Programmländern. Bei der Durchführung von Projekten in Benachbarten Partnerländern gelten jedoch geringfügig andere Festbeträge. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Förderfähige Kosten Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden: die keine Nachbarländer der EU sind und die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Aktion 3.2 Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Austausch von Erfahrung und best practice im Bereich der Jugendarbeit und der nichtformalen Bildung, Unterstützung von Training und Entwicklung von Jugendorganisationen und Personen, die in der Jugendarbeit und im Bereich der nichtformalen Bildung tätig sind, Entwicklung/Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen Jugendorganisationen, Unterstützung einer thematischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch multilaterale und bilaterale Begegnungen. Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Ziele Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Projekte werden im Zuge einer jährlichen Ausschreibung ausgewählt. Förderungswürdige Anträge werden anhand der Förderkriterien und den in der Ausschreibung dargelegten Vergabekriterien bewertet. Durch diese Ausschreibungen werden jährliche thematische und/oder regionale Prioritäten festgelegt. Weitere Informationen zu Antragsformularen und -fristen enthält die Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel Jugend in der Welt Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern weltweit: Antragstellung Aktion 3
Version: April Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie im Programmhandbuch sowie unter Guido Kaesbach - Programmreferent Andreas Klünter - Sachbearbeiter Jugend in der Welt: Ansprechpartner Aktion 3