Öffentliche Aufträge.

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Öffentliche Aufträge

I. Eignungskriterien Fachkunde Als fachkundig wird derjenige Bewerber/Bieter angesehen, der über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Verlangter Nachweis: Unternehmensbeschreibung Leistungsfähigkeit Leistungsfähig ist, wer über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.

I. Eignungskriterien Ggf. verlangte Nachweise: - Versicherungsbestätigung - Hausbankbestätigung - Geschäftsberichte - Umsatzkennzahlen - Personalkennzahlen - Referenzliste - Qualifikation möglicher Projektleitungen - Verfügbarkeit qualifizierten Projektpersonals - Qualitätsmanagement im Unternehmen

I. Eignungskriterien Zuverlässigkeit und Gesetzestreue Zuverlässig und Gesetzestreu ist ein Bewerber/Bieter, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls in seiner Person und seinem allgemeinen Verhalten Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, gesetzeskonform und vertragsgerecht und damit in sorgfältiger Art und Weise auszuführen. Ein Bewerber/Bieter gilt als zuverlässig und gesetzestreu, wenn er in den zurückliegenden 3 Jahren seit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes keinen Tatbestand des § 6 EG Abs. 6 VOL/A verwirklicht hat und die Erklärungen im Deckblatt zum Teilnahmeantrag/Angebot zutreffend abgegeben hat.

II. Teilnahmeantrag In einem Teilnahmeantrag geben die Bewerber u.a. folgende Erklärungen ab: Wir erklären, dass wir von keiner öffentlichen Stelle wegen einer festgestellten nachweislich schweren Verfehlung nach § 6 Abs. 5 c) VOL/A, § 6 EG Abs. 6 c) VOL/A, § 16 Abs. 1 Nr. 2 c) VOB/A, oder § 4 Abs. 9 b), c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden sind. Wir versichern zudem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb nach einer der oben genannten Vorschriften rechtfertigen können.

II. Teilnahmeantrag Vertraulichkeitserklärung (Auszug):   Für den Fall, dass wir zu Vertragsverhandlungen aufgefordert werden, verpflichten wir uns bereits hiermit, sämtliche Informationen schriftlicher oder telekommunikativ i.S.v. § 127 Abs. 2 BGB übermittelter Art, die wir in Zusammenhang mit den Verhandlungen, deren Vorbereitung oder Durchführung erlangen, gegenüber jedem außenstehenden Dritten streng vertraulich zu behandeln (im Folgenden „vertrauliche Informationen“). Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.

II. Teilnahmeantrag Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu den vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt der Verhandlungen sowie nach endgültiger Beendigung der Verhandlungen durch eine der Parteien unbefristet fort.

III. Angebotsdeckblatt In dem Angebotsdeckblatt geben die Bieter u.a. folgende Erklärung ab: Wir erklären, dass wir von keiner öffentlichen Stelle wegen einer festgestellten nachweislich schweren Verfehlung nach § 6 Abs. 5 c) VOL/A, § 6 EG Abs. 6 c) VOL/A, § 16 Abs. 1 Nr. 2 c) VOB/A, oder § 4 Abs. 9 b), c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden sind. Wir versichern zudem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb nach einer der oben genannten Vorschriften rechtfertigen können.

IV. Scientology-Erklärung Wir erklären, dass unser Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführt wird und die Geschäftsleitung die Technologie von L. Ron Hubbard bei der Durchführung der beauftragten Leistungen ablehnt. Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit rechtsverbindlich, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

V. Sicherstellung der Neutralität im Vergabeverfahren bei Dataport Eigene Dienstanweisung von Dataport Geltungsbereich Gesamtunternehmen Dataport (interne Regelung) Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren Zielsetzung Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter, dass ihr Handeln Einfluss auf Vergabeverfahren haben kann Aufstellen von Verhaltensweisen für die Mitarbeiter von Dataport hinsichtlich der Vergaben

V. Sicherstellung der Neutralität im Vergabeverfahren bei Dataport Beispiele: - unzulässige Auskünfte - unzulässige Kontakte - unzulässige Annahmen vermögenswerter Vorteile - unzulässiges Doppelmandat Inhaltliche Regelungen Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zu beachten und einzuhalten. Die Einkaufsabteilung benennt Personen, die befugt sind, Auskünfte in Bezug auf Vergabeverfahren zu erteilen. - in der Regel nur Personen, die Mitglieder der Vergabestelle sind

V. Sicherstellung der Neutralität im Vergabeverfahren bei Dataport Es sind Kontakte unzulässig zwischen nicht auskunftsberechtigten Personen von Dataport mit Interessenten, Bewerbern, Bietern bzgl. einer Vergabe. Festlegungen von Verhaltensweisen hinsichtlich des Kontakts mit Unternehmen betreffend bestehender Verträge. - Auskünfte über Vergabeverfahren dürfen nur über die auskunftsberechtigten Personen erteilt werden - Kontakte im Rahmen der Markterkundung (eine Abstimmung der Leistungsbeschreibung ist unzulässig) - Kontakte im Rahmen der Abwicklung von bestehenden Vertragsverhältnissen - Kontakte im Rahmen von Mitgliedschaften in Vereinigungen von anbieterbezogenen Mitgliedergruppen.

V. Sicherstellung der Neutralität im Vergabeverfahren bei Dataport Es gibt eine gesonderte Dienstanweisung hinsichtlich des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Verbot des Doppelmandats gemäß § 16 VgV. Dokumentation von Auskünften und Kontakten. Auch über eine gezielte Kontaktaufnahme oder Beeinflussung durch einen Interessenten, Bewerber oder Bieter wird der Einkauf intern unterrichtet. Für jede Vergabe wird grds. ein Funktionspostfach angelegt, über dass ausschließlich die Kommunikation erfolgen soll.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!