Individuelle Angebote an der

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 Präsentation transkript:

Individuelle Angebote an der AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Deutsches Bildungsressort Dipartimento Istruzione e formazione in lingua tedesca Individuelle Angebote an der Oberschule

„Vorbeugungsmaßnahmen“ an der Oberschule Orientierung = Teil des Bildungsauftrags: Gestaltung von Übergängen (s. a. LG 11/2010 Art. 7) Zentrum für Information und Beratung (=> Pädagogische Beratungszentren und andere Institutionen) Kooperation mit dem Sozialpädagogen, Sozialdienst, psychologischem Dienst Zusammenarbeit der Direktoren und Direktorinnen auf Bezirksebene

„Betroffene“ „Umsteiger/innen“ Schüler/innen, die das Klassenziel voraussichtlich nicht erreichen Schüler/innen, die mehrmals eine erste Klasse besucht haben Schüler/innen, die den Besuch der Schule verweigern Schulabbrecher/innen

Zusammenarbeit mit anderen Oberschulen und Berufsschulen Die Wahl der Schule entspricht nicht den ureigenen Interessen und Kompetenzen der Schüler/innen Neuorientierung: Schnuppertage und -wochen für Schüler/innen während des Schuljahrs als Vorbereitung auf Übergänge an Schultypen, die den Interessen und Möglichkeiten dieser Jugendlichen mehr entsprechen

„Orientierungspraktikum“ Orientierung zur weiteren Schul- und Berufswahl zu erleichtern und Einblick in die Arbeitswelt bzw. bestimmte Berufe zu gewinnen und neue Perspektiven zu eröffnen Rechtsquellen: Legislativdekret Nr. 77/2005 - Zusammenarbeit Schule –Arbeitswelt Beschluss der Landesregierung vom 16.03.2009 Nr. 755/2007 Mindestalter 15 Jahre Klärung von Perspektiven und Absprache mit den Partnern (Betrieb, Schüler/in, Eltern, Klassenrat)

„Orientierungspraktikum“ Zusammenarbeit mit dem Arbeitsvermittlungszentrum und dem Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung Individuelles Projekt für jeden einzelne/n Schüler/in: Teil des individuellen Lernplans der Schülerin/des Schülers Begleitung; Praktikumstagebuch, Reflexion des Gelernten etc. Verankerung von „Orientierungsprojekten“ im Schulprogramm Beschluss des Schulrates

„Orientierungspraktikum“: Konvention zu dessen Durchführung Beschluss des Klassenrates Stundenplan der Arbeitszeiten, Start und Ende des Projekts Ziele und zu erreichende Kompetenzen festlegen Je ein Tutor/in im Betrieb und in der Schule => Schüler/innen sind während der Praktika durch die Schülerunfallversicherung des Landes versichert (Projekte der Schule)

„Orientierungspraktikum“: Resümée Sehr gute Gelegenheit, um neue Perspektiven zu eröffnen Orientierungspraktikum darf nicht als Möglichkeit des „Abschiebens“ missbraucht werden Es ist darauf zu achten, dass die Schüler/innen das 9. Pflichtschuljahr positiv bestehen können bzw. im 10. Pflichtschuljahr auf jeden Fall bewertet werden. Ansonsten ist kein Abschluss eines Lehrvertrages möglich.

Danke für die Aufmerksamkeit!