Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Programmablauf Was ist die KFG? Warum sind Sie bei der KFG? Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Was müssen Sie beachten? Wo erreichen Sie uns? Haben Sie noch Fragen?

Was ist die KFG? Kranken- und Unfallversicherungsträger aufgrund landesgesetzlicher Regelungen Satzung und Krankenordnung in der Krankenfürsorge, Vereinbarung in der Unfallfürsorge Seit 1892 für die Beamten der oö. Gemeinden und –verbände zuständig Seit 2003 auch für Vertragsbedienstete und Mandatare der oö. Gemeinden und –verbände zuständig

Warum sind Sie bei der KFG? Als Vertragsbedienstete/r einer oö. Gemeinde oder eines Gemeindeverbands sind Sie ab Beginn des Dienstverhältnisses KFG-Mitglied. Als Beamtin/Beamter sind Sie mit der Pragmatisierung bei der KFG. Die Option zu einem anderen Krankenversicherungsträger besteht nicht.

Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Prinzip der Kostenrückerstattung Die Rückvergütung beträgt 90 % der vereinbarten Tarife! Erforderlich: Vorlage der Originalrechnung sowie evtl. Verordnungen, Zahlungsbestätigungen werden nicht benötigt. Pflichtleistungen – mit Rechtsanspruch freiwillige Leistungen – ohne Rechtsanspruch

Derzeitiges Abrechnungssystem

Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Pflichtleistungen Leistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt Vorsorgeuntersuchung Kostenrückerstattung 100 % der Ärztekammer-Tarife Ärztliche Behandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife Medikamente Direktverrechnung Rezeptgebühr (dzt. 5,30 Euro) Heilbehelfe / Hilfsmittel Kostenrückerstattung 100 % der Tarife lt. Krankenordnung, sonst 90% Krankenhaus ambulant Direktverrechnung Bei Vertragsspitälern 100 %, sonst 90 % KH stationär Allgemeine Klasse Direktverrechnung 100 % in Österreich KH stationär Sonderklasse Direktverrechnung In Vertragsspitälern der KFG: 10 % Selbstbehalt Rehabilitation Direktverrechnung 100 %, nicht für VB (PVA)! Zahnbehandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife Zahnersatz Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung Leistungen bei Mutterschaft Kostenrückerstattung Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu 100 %

Freiwillige Leistungen Welche Leistungen bieten wir Ihnen? Freiwillige Leistungen Leistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt für die Mitglieder Kuraufenthalt Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung, nicht für VB (PVA)! Ambulante Kur und Erholungsaufenthalt Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung Transportkosten Direktverrechnung 100 % der Tarife Fahrtkosten Kostenrückerstattung mind. 0,20 Euro/KM ab dem 21. KM pro einfacher Strecke Grippe- und Zeckenschutzimpfung Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung Zahnprophylaxe Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung

Tarife – Stand 2013 zu § Text Höchsttarif in Euro Vergütung mit III Der Arzthilfe gleichgestellte Leistungen § 27 Massagen (Jahrespauschale für Hauptversicherte) 350,00 100 % Psychotherapie 59,73 90 % IV Medizinische Hauskrankenpflege § 36 Hauskrankenpflege/Tag (max. 56 Tage/Kalenderjahr) 10,17 VI Heilbehelfe und Hilfsmittel § 46 Blutdruckmessgerät 80,00 Inhalationsgerät 170,00 Hörgerät (1 Stück) 1.450,00 § 51 Brillenfassung für Erwachsene 75,00 Brillenfassung für Kinder (bis zum vollendeten 16. LJ) 45,00 Kontaktlinse (1 Stück) 165,00 torische Kontaktlinse (1 Stück) 200,00 VII Anstaltspflege § 55 Kostenbeitrag (allgemeine Gebührenklasse pro Tag) 9,28

Tarife – Stand 2013 IX Zahnbehandlung und Zahnersatz § 63 Sofortprothese 170,00 90 % Kunststoffprothese (inkl. Zähne) 600,00 100 % Metallgerüstprothese Zahn, Klammer (pro Einheit) 16,80 Zahnkrone oder Brückenglied 300,00 Zahnimplantat 550,00 Stiftzahn 340,00 Inlay-Einflächenfüllung 73,00 Inlay-Zweiflächenfüllung 129,00 Inlay-Dreiflächenfüllung 192,00 § 65 Kieferregulierung (pro Behandlungsjahr, max. 3 Jahre) 850,00 XI Freiwillige Leistungen § 76 Zahnprophylaxeprogramm 50,00 Zeckenschutzimpfung 10,00 Grippeschutzimpfung § 90 Kuraufenthalt pro Tag (max. 21 Tage und nicht für VB) 90,00 Erholungsaufenthalt Erwachsene pro Tag (max. 21 Tage) 25,00 Erholungsaufenthalt Kinder pro Tag (max. 28 Tage) 15,00 § 91 Kurmittelpauschale 945,00

Was müssen Sie beachten? Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung mit Diagnose an die KFG senden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld von der KFG. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber. (Gilt nur für VB!) Bei Schwangerschaft ist die KFG Ihr Ansprechpartner für Wochengeld. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber. (Gilt nur für VB!)

Persönliches Beratungsgespräch Wo erreichen Sie uns? Mitgliederservice Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle 4041 Linz, Ferihumerstr. 8 Tel. 0732 / 78 80 00 – 0, Fax: DW 30 Persönliches Beratungsgespräch Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Informationsblätter Internet: www.kfgooe.at E-Mail: office@kfg.ooe.gv.at Chefarzt-Konsultation: Montags, 12.00-14.00 Uhr

Haben Sie noch Fragen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerk-samkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerk-samkeit. Für persönliche Anfragen stehe ich noch gerne zur Verfügung!