Antje Volland, M. A. / Dr. Elisabeth Grunwald ERASMUS+ Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung im Ausland ERASMUS+ Workshop zu Personalmobiltät am 07.09.2015 Antje Volland, M. A. / Dr. Elisabeth Grunwald International Center Referat Studium und Praktikum im Ausland ERASMUS+ Hochschulkoordination
Programm: das ERASMUS-Team im International Center kurzer historischer Rückblick: ERASMUS in der EU und Entwicklung an der CAU das neue ERASMUS+ Programm ERASMUS+ Personalmobilität Verfahren an der CAU 2 Beispiele / Ehemalige
Referat S 25: Studium und Praktikum im Ausland / ERASMUS International Center Antje Volland, M. A. Dr. Elisabeth Grunwald Email: go-out@uv.uni-kiel.de Susan Brode Email: sbrode@uv.uni-kiel.de Petra Struck Email: pstruck@uv.uni-kiel.de Internet: www.international.uni-kiel.de
ERASMUS: kurzer Rückblick 03.01.1986 Erster Programmentwurf der EU-KOM zu ERASMUS (EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students) 15.06.1987 Ratsbeschluss zu ERASMUS (1987-1989) 11 Mitgliedsstaaten 1990-1994 Zweite Phase von ERASMUS 1995-2006 ERASMUS als Teil von SOKRATES - SOKRATES I (1995-1999) - SOKRATES II (2000-2006) 2007-2013 ERASMUS als Teil des Programms für lebenslanges Lernen (PLL) 2014-2020 Integration aller Bereiche im Erasmus+ Programm für Bildung, Jugend und Sport
ERASMUS Mobilität - Beteiligungsmöglichkeiten 1987: Studierende 1995/96: Einführung institutioneller Hochschulverträge 1996: Besondere Förderung für behinderte Studierende 2000: Dozentenmobilität 2007: Fort- und Weiterbildung von Hochschulpersonal Praktika 2014: Erasmus+ Sprachenförderung Kontinuierlich: Steigende Fördersätze
Programmstruktur im Hochschulbereich Erasmus+ (2014 – 2020) Programmstruktur im Hochschulbereich 3 Leitaktionen: Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2: Partnerschaften und Kooperationsprojekte Leitaktion 3: Politikunterstützung
- eine europäische Erfolgsgeschichte - „ERASMUS“ - eine europäische Erfolgsgeschichte - 1987 - Beginn mit 3.244 Teilnehmern, 11 Länder 2012 - 25 Jahre ERASMUS Rund 2,5 Millionen Studierende und 300.000 Lehrende haben einen Auslandsaufenthalt mit ERASMUS absolviert; über 3.000 Hochschulen aus 33 Ländern Europas haben bisher an diesem Erfolgsprogramm teilgenommen 2017 - 30 Jahre ERASMUS – 4,4 Mio. Studierende
ERASMUS in Deutschland: kurzer Rückblick Deutschland hat von ERASMUS in besonderem Maße profitiert 1987 – 2014: rund 522.000 Studierende aus Deutschland davon 479.000 für einen Studienaufenthalt und rund 43.000 für ein Praktikum Beispiel Studienjahr 2014/2015: Mehr als 45.000 Studierende und Hochschulangehörige aus Deutschland haben eine Erasmus-Förderung erhalten über 400 Hochschulen nehmen in Deutschland an ERASMUS teil
ERASMUS+ Förderung von Einzelpersonen Förderung für Studierende und Graduierte Hochschulpersonal Auslandsstudium Auslandspraktikum Lehre im Ausland Neu: Fort- und Weiterbildungsmöglich-keiten im Ausland Voraussetzungen (EU-Richtlinien): 3 – 12 Monate 2 - 12 Monate 2 – 60 Tage CAU: 2 – 14 Tage CAU: 2 – 5 Tage abhängig von Hochschulkooperationen/Bilaterale Abkommen individuell vereinbar oder unter Aufsicht der Gasthochschule 8 Unterrichtsstunden pro Woche abhängig von Hochschulkooperationen individuell vereinbar
Zielsetzungen der Leitaktion I: Förderung von Einzelpersonen Verbesserung des Niveaus der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und ihres Beitrags zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt (Förderung der Entstehung eines europäischen Raums) Förderung von Qualitätsverbesserungen, Innovationsexzellenz und Internationalisierung auf Ebene der Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen Verbesserung der internationalen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Union und von Partnerländern in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschuleinrichtungen Gezielter Aufbau von Kapazitäten in Partnerländern Förderung der großen sprachlichen Vielfalt und des interkulturellen Bewusstseins in der Union
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für technisch-administratives Personal im Ausland Wer kann sich bewerben? Das Programm steht allen Beschäftigen einer Hochschule offen: allgemein: vom Auszubildenden bis zum Präsidenten Fokus: Förderung des technisch-administrativen Personals Ausnahme: Wissenschaftler bzw. sog. ERASMUS-Programmbeauftragte der Institute bei sog. „Kontaktreisen“ an Partnerhochschulen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für technisch-administratives Personal im Ausland Wer kann sich bewerben? Allgemeine & technische Verwaltung Bibliothek Fachbereiche Fakultäten Finanzen International Office Öffentlichkeitsarbeit Studierendenberatung Technologie & Transfer Weiterbildung
Berechnung der ERASMUS-Zuschüsse: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als „Stückkosten“ bezuschusst werden. Die Berechnung der Fahrtkosten in der Personalmobilität erfolgt mit dem Entfernungsrechner der EU KOM. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Fahrtkostenzuschuss einfache Entfernung gem. Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer_in (= Hin- und Rückfahrt) 10 – 99 km 20 EUR 100 – 499 km 180 EUR 500 – 1.999 km 275 EUR 2.000 – 2.999 km 360 EUR 3.000 – 3.999 km 530 EUR 4.000 – 7.999 km 820 EUR 8.000 km und mehr 1.100 EUR
Tagessätze Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 EUR 112 EUR Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 140 EUR 98 EUR Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 EUR 84 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 EUR 70 EUR
Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung: Projektträger, die Studierende, Graduierte oder Hochschulpersonal mit Behinderung ausgewählt haben, können bei der NA DAAD zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Kosten beantragen. Voraussetzung: Vorlage eines Behindertenausweises mit dem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Weitergehende Informationen: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-mit-programmlaendern-ka103/sonderfoerderung/de/45886-sonderfoerderung-fuer-teilnehmer-mit-behinderung/
ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU Im Rahmen der weiteren Internationalisierungsbestrebungen unterstützt die Universität Kiel diese neue Programmlinie von ERASMUS+. Alle Angestellten des technisch-administrativen Personals können sich für diese Fortbildungsmaßnahme bewerben. Es können max. 5 Tage als Dienstgeschäft bzw. Arbeitstage im Rahmen einer „Auslandsdienstreise“ anerkannt werden. Längere Aufenthalte: Urlaub oder Bildungsurlaub (entsprechend des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holsteins). Anträge an den zuständigen Sachbearbeiter/in im Personalmanagement.
ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU Für Arbeitszeiten gelten die üblichen Regularien bei Dienstreisen. An- und Abreisezeiten werden in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt; aber: keine Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus ERSAMUS-Mitteln. Eine Ko-finanzierung aus anderen Universitätsmitteln ist nicht zulässig.
Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? Kategorie: Teilnahme an Workshops und Seminaren z. B. „Staff Training Weeks“ Hierbei handelt es sich um Fortbildungsmaßnahmen einzelner Hochschulen im europäischen Ausland, die teilweise zu bestimmten Themen und für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden. Viele Angebote werden jährlich ausgeschrieben und per Email an das International Center gesandt. Aktuelle Angebote werden auf der Webseite vom International Center veröffentlicht; alte Angebote werden im IC gesammelt und können dort (nach vorheriger Terminabsprache) eingesehen werden.
Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 2. Kategorie: „Job Shadowing“ / Hospitationen Hierbei handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die individuell mit Kollegen an Partnerhochschulen im europäischen Ausland abgesprochen werden. Durch das „Mitlaufen“ oder „über die Schulter schauen“ bei ausländischen Kollegen und Kolleginnen, die in ähnlichen Strukturen arbeiten, sollen Einblicke in deren Arbeitsabläufe gewonnen und möglichst neue Anregungen für die eigene Arbeit Zuhause erzielt werden. Positiver Begleiteffekt ist die Vertiefung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse.
Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 3. Kategorie: Englisch-Sprachkurse Zur Verbesserung der Englischkenntnisse aller Angestellten an der CAU soll ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Internationalisierung der CAU („Internationalization at Home“) und zur besseren sprachlichen Betreuung der internationalen Studierenden und Lehrenden geleistet werden. In dieser Maßnahme können Fahrtkosten und Aufenthaltstage bis max. 5 Tage (auf der Grundlage der oben beschriebenen Berechnungsmodi) und die Sprachkursgebühren bis max. 500,- Euro pro Einzelmaßnahme aus ERASMUS-Zuschüssen (anteilig) finanziert werden.
Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 4. Kategorie „STT-Incoming“ Im Rahmen dieser Maßnahme kann qualifiziertes Unternehmenspersonal für Vorträge und Weiterbildungsmaßnahmen an der CAU eingeladen werden. Es können Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltstage nach dem o.g. EU-Vorgaben gewährt werden.
Bewerbungsverfahren an der CAU Neu ab Projektjahr 2017: Keine Bewerbungsfristen Es können jederzeit Anträge eingereicht werden Aber: Anträge sollten 3 Monate vor Mobilitätsbeginn eingereicht werden
Bewerbungsverfahren an der CAU Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen? Lebenslauf Motivationsschreiben max. 1 Seite (u.a. Relevanz zur ausgeübten Tätigkeit) Programm, Einladungsschreiben oder Kursbeschreibung. Sollte die Zusage des Vorhabens noch nicht vorliegen, ist diese spätestens beim Dienstreiseantrag nachzureichen. kurze, formlose Stellungnahme vom Vorgesetzten (2- 3 Zeilen sind ausreichend)
Bewerbungsverfahren an der CAU Wer wählt aus? Das ERASMUS-Team des International Center (IC) wählt aus. In strittigen Fällen erfolgt eine Rücksprache mit dem Referat für Personalentwicklung und für Reisekosten. Die Mitteilung (Zu- oder Absage) erfolgt per Email ca. 14 Tage nach Eingang der Bewerbung. Danach kann Flug und Unterkunft gebucht werden.
Was ist nach der erfolgreichen Auswahl zu tun? Schritte vor der Abreise Dienstreiseantrag (WinTrip) an das IC; bitte bei Finanzierung „zu Lasten von ERASMUS+“ angeben; sofern die Zusage der Gastinstitution noch nicht vorlag, bitte jetzt beifügen. Ausstellung einer Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) durch das IC; Inhalte der Mobilität werden hier schriftlich festgehalten. Das fertig unterschriebene Dokument muss dem International Center rechtzeitig (4 Wochen) vor Reiseantritt vorliegen. Eine gescannte Version ist ausreichend. Für Sprachkursaufenthalte ist dieses Dokument nicht notwendig.
Schritte vor der Abreise Ausstellung des ERASMUS-Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) durch das IC; muss später im Original im IC eingereicht werden. Danach erfolgt die Auszahlung der 1. Rate (80 %).
Schritte nach der Rückkehr Es muss eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Attendance) vorgelegt werden; die Vorlage hierfür erhält der/die Teilnehmer/in per Email mit der Anweisung der 1. Rate. Ausnahme: Sprachkursbescheinigung von der Sprachschule Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie eine E-Mail vom EU-Server mit dem Link zu einem Fragebogen zu Ihrer Mobilitätsmaßnahme, der online auszufüllen ist. Bei Vollständigkeit aller Dokumente und Überprüfung der Aufenthaltsdaten erfolgt die Auszahlung der 2. Rate (20%). Die herkömmliche Abrechnung mit Belegen entfällt, da Pauschalen ausgezahlt werden.
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