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ERASMUS + Die neue Programmgeneration der europäischen Bildungs- und Kooperationsprogramme 2014 – 2021.

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Präsentation zum Thema: "ERASMUS + Die neue Programmgeneration der europäischen Bildungs- und Kooperationsprogramme 2014 – 2021."—  Präsentation transkript:

1 ERASMUS Die neue Programmgeneration der europäischen Bildungs- und Kooperationsprogramme – 2021

2 Die Struktur des neuen ERASMUS-Programms
International Office Die Struktur des neuen ERASMUS-Programms ERASMUS+ ( ) € 14,8 Mrd. (40% Erhöhung, 63% für Mobilität) ERASMUS Hochschul-bereich COMENIUS Schulbereich LEONARDO DA VINCI Berufliche Aus- und Weiter-bildung GRUNDTVIG Erwachsenen-bildung JUGEND IN AKTION Nicht formales und informelles Lernen Jugendlicher

3 Wissenschaftler- und Mitarbeiter ins Ausland
International Office Wissenschaftler- und Mitarbeiter ins Ausland

4 Mitarbeitermobilität zur Fortbildung (STT)
International Office Mitarbeitermobilität zur Fortbildung (STT) Aufenthalte in EU-Europa (+ Liechtenstein, Island, Türkei, Norwegen, Schweiz als Sonderfall) Dauer: ab 2 Tage, oft 5-7 Tage Finanzierung der Reise über EU-Stückkosten Beschäftigte der Universität, aber auch alle anderen Mitglieder, z.B. eingeschriebene Promovenden Teilnahme an einer der halbjährlichen Info-Veranstaltungen jeweils vor Semesterstart Bewerbung/Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten bis / (nichtwissenschaftliche: PE, wissenschaftliche : IO) Grundsätzlich Teilnehmer Vorgehensweise

5 Reisearten Staff Training
International Office Reisearten Staff Training Selbstorganisierte Weiterbildungsaufenthalte zur Hospitation, speziell auf den Arbeitsplatz bezogen, individuelles Programm, in allen Sprachen und zu allen Zeitpunkten möglich – auch in Firmen JobShadowing Staff weeks Mit einem Eintrag in die Staff Incoming Mailingliste des IO erhalten Sie Einladungen zu vororganisierten Wochen an Partneruniversitäten. Sprachkurs Ein Sprachkurs wird mit Stückkosten für Reisekosten und Aufenthaltskosten bis zu einer Gesamtsumme von Euro bezuschusst Workshop z.B. Summerschool, Weiterbildung mit Thema

6 International Office Finanzierung Es werden Reise- und Aufenthaltsstückkosten je nach Entfernung und Zielland bezahlt (Abrechnung erfolgt nach EU-Pauschalen). Für Sonderkosten wird ein Zuschussformular ausgefüllt, z.B. Teilnahmegebühren. Die sich ggf. daraus ergebende steuerliche Folgen erfragen Sie bei Ihrem Finanzamt. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Generell wird bis zu einer Höhe von ca Euro finanziert.

7 International Office Finanzierung Reisekosten: Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung. Distanz (km) Stückkosten (Fahrt) 8.000 und mehr €

8 Aufenthaltskosten: Tagespauschalen je nach Zielland
International Office Finanzierung Aufenthaltskosten: Tagespauschalen je nach Zielland Zielland Stückkosten in Euro Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 180 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140

9 International Office Beispiel Reise nach Paris (Frankreich) für 5 Tage, wobei An- und Abreisetag mitzählen: also z.B. Sonntag hin, Samstag zurück = 7 anrechenbare Tage (6 working days/1travel day)  Tatsächliche Aufenthaltstage: 5 Entfernung: 524 Km  Stückkosten für die Fahrt: 275 Euro Stückosten für den Aufenthalt in Kopenhagen pro Arbeits-/Reisetag:  160 Euro1  Gesamte Aufenthaltskosten: 7 Tage * 160 Euro = 1120 Euro Gesamte Aufenthaltsstückkosten: Reisestückkosten + Aufenthaltsstückkosten = gesamt. Stückkosten  Euro Euro = Euro + Restförderung für Zusatz bis zu Euro, hier: 141 Euro

10 International Office Bewerbungsverfahren Informationen über das Intranet/Weiterbildungsprogramm (vor SoSe/vor WS) Anmeldung über Herrn Böckenholt von der Personalentwicklung Teilnahme an der Informationsveranstaltung (nur 1x notwendig) Einreichen des Bewerber-Motivationsschreibens Einreichen der Empfehlung des Vorgesetzten Auswahl durch International Office/Personalentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Personalrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtuniversität (Jahresliste) Achtung: immer gleichzeitig oder sogar vorher kann/sollte Bewerbung an der Partneruni erfolgen

11 Motivationsschreiben des Bewerbers (0,5-1 Seite)
International Office Motivationsschreiben des Bewerbers (0,5-1 Seite) Ziel der Reise persönlich (z.B. interkulturell) Ziel der Reise beruflich (z.B. Bearbeitungsvorgang x) Partner in der ERASMUS-Universität oder Vorstellung davon, wo ein Aufenthalt stattfinden sollte oder Idee dazu Sprachkenntnisse (angegebene Sprachkenntnisse sollten/könnten mit dem in der Weiterbildung üblichen Verfahren gemessen werden – bei Bedarf Ergänzungskurs) Nennung von Zeiträumen, in denen eine Reise nicht stattfinden kann Kurzbeschreibung Vorstellung eines Gegenbesuchs Per an Herrn Böckenholt, zusammen MIT…..

12 Empfehlung des Vorgesetzten (0,5-1 Seite)
International Office Empfehlung des Vorgesetzten (0,5-1 Seite) Ziel der Reise aktuelle Tätigkeit des Bediensteten Bezug der Reise zur derzeitigen Tätigkeit eventuell: Beschreibung des schon bestehenden Kontakts Mehrwert der Weiterbildung für den beruflichen Einsatzbereich an der WWU Per an Herrn Böckenholt

13 Mitarbeitermobilität - Outgoing
International Office Mitarbeitermobilität - Outgoing VOR der Reise Nach positiver Rückmeldung auf die Bewerbung: Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Partner (Interessierte/r) evtl. dem ERASMUS-Hochschulkoordinator vor Ort (IO) Information des ERASMUS-Koordinators für den Austausch in Münster

14 Mitarbeitermobilität - Outgoing
International Office Mitarbeitermobilität - Outgoing VOR der Reise ERASMUS-Dienstreiseantrag an Frau Homeyer, dann Erhalt des Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) inklusive Dienstreisegenehmigung und des Formulars Mobilitätsvereinbarung (Arbeitsprogramm) Bitte um offizielle Einladung der Partneruniversität ( genügt) Besprechung der Mobilitätsvereinbarung mit dem Partner und beiderseitige Unterschrift (Scan reicht aus) Einreichen des Arbeitsprogramms und des Zuwendungsvertrags im IO

15 Mitarbeitermobilität - Outgoing
International Office Mitarbeitermobilität - Outgoing Formular mit der Bestätigung über AUFENTHALT der Gasthochschule mit Stempel und Unterschrift Erfahrungsbericht direkt bei der EU einreichen (auf Anforderung) keine Reisekostenabrechnung, kein SAP WÄHREND und nach der Reise

16 Mitarbeitermobilität - Incoming
International Office Mitarbeitermobilität - Incoming Für die Partnerinstitution ist Gegenbesuch in vielen Fällen von Interesse. ca. alle 2 Jahre: Incoming Staff Week Individuell: der Aufenthalt eines/r Mitarbeiters/in wird individuell geplant; sobald Daten des Besuchs bekannt sind, kann im IO eine Münstermappe mit Informationen bestellt werden; bei der Erstellung eines Programms ist Frau Homeyer gerne behilflich.

17 Mobilität aus Sicht der Personalentwicklung
International Office Mobilität aus Sicht der Personalentwicklung Die Förderung der Mobilität der Beschäftigten ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung. Die Hochschule profitiert von den Auslandsaufenthalten ihrer Beschäftigten in vielfältiger Hinsicht, insbesondere aber durch: das Sammeln Internationaler Erfahrungen, damit Internationalität auch in die Verwaltungsbereiche der Hochschule einfließen kann, um besser den Bedürfnissen internationaler Wissenschaftler und Studierender gerecht werden zu können die Entwicklung der Interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten für den Umgang mit ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Kollegen die Entwicklung der Sprachkompetenzen für eine reibungslose Kommunikation in Englisch oder anderen Sprachen die Förderung der Vernetzung in internationalen Arbeitszusammenhängen die Förderung der Identifikation mit der WWU als Arbeitgeber

18 Mobilität aus Sicht der Personalentwicklung
International Office Mobilität aus Sicht der Personalentwicklung Dienstrechtliche Regelungen für nichtwissenschaftliche Beschäftigte: Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen einer Zuweisung über das Personaldezernat. Die Zeiten des Aufenthalts, die in die regelmäßige Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, gelten als Dienst und werden als Arbeitszeit gewertet. An- und Abreisezeiten werden zur Hälfte berücksichtigt, sofern sie außerhalb des Arbeitszeitrahmens liegen. Eine weitergehende Anrechnung von Zeiten außerhalb der Regelarbeitszeit erfolgt nicht.

19 Interkulturelle Weiterbildung
International Office Interkulturelle Weiterbildung Informationen/Anmeldung: Petra Bettig, International Office, Tel.: 22337,

20 1 Kontakt Koordination der Personalmobilität International Office Maria Homeyer Tel.: Personalentwicklung Thomas Böckenholt Tel.:

21 International Office Fragen…?

22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
International Office Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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