Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten"—  Präsentation transkript:

1 Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten

2 Inhalt: Vorbereitung Auslandsaufenthalt an Partnerhochschulen der HSB
Förder-/Finanzierungsmöglichkeiten Auslands-BAföG ERASMUS DAAD PROMOS Fulbright-Kommission KfW-Bildungskredit Weiterführende Infos und Kontakte

3 1. Vorbereitung Bewerbung Auslandsstudium / -praktikum
Sprachvoraussetzungen erfragen  ggfs. Sprachzeugnis besorgen Visum- / Einreisebestimmungen erfragen Gültigkeit der Reisedokumente prüfen Versicherungen und Impfungen erforderlich? Krankenversicherung / Reiseversicherung Unterkunft im Gastland suchen Rückmeldung an der HSB nicht vergessen (Semesterbeitrag zahlen) und: Finanzierung sichern / Stipendien beantragen!

4 2. Auslandsaufenthalt an Partnerhochschulen der HSB
365 Partnerhochschulen weltweit zu finden auf den Seiten des International Office unter „Partnerhochschulen“ Die Vorteile Vereinfachtes Bewerbungsprozedere Sprachzeugnis ggf. nicht erforderlich Studiengebührenerlass/-reduzierung Anerkennung der Leistungen Studiengangs- bzw. fachbereichsbezogen Kontakt und Bewerbung über das Departmental International Office Ihrer Fakultät (DIO) Tipp: Auch wer als Freemover ins Ausland möchte, sollte sein DIO kontaktieren.

5 3.1. Auslands-BAföG Voraussetzungen
Bei Bezug von Inlands-BAföG = Anspruch auf Auslands-BAföG Auch wer kein Inlands-BAföG bezieht, sollte Anspruch prüfen Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache erforderlich > einjährige, inländische Ausbildungsphase (Ausnahmen möglich) Anrechenbarkeit der Leistungen Praktikum: Antritt innerhalb der Regelstudienzeit Mindestdauer: Auslandsstudium: 6 Monate oder 1 Semester (12 Wochen, wenn Studium an Partner-HS – muss in Studienordnung vorgeschrieben sein!) Auslandspraktikum: mind. 12 Wochen Studium und Praktikum nacheinander möglich, aber Studium außerhalb der EU: Praktikum nur im selben Land möglich (Ausnahmen möglich) Studium und Praktikum innerhalb der EU: Länderwechsel möglich

6 3.1. Auslands - BAföG Zuschuss
Studiengebühren: max EUR je Studienjahr Reisekostenpauschale (länderbezogen) Auslandszuschlag außerhalb der EU (länderbezogen) zur Auslandskrankenversicherung Zuschuss nicht zurückzuzahlen Antrag 6 Monate vor Ausreise Je nach Zielland unterschiedliche BAföG-Ämter z.B. USA: Hamburg / Australien: Marburg Weiterführende Infos zum BAföG: und Beratung HSB: AStA – BAföG und Sozialberatung An allen Standorten der HSB Sprechzeiten: HSB AStA-BAföG- und Sozialberatung:

7 3.2. Erasmus+ Voraussetzungen Vollzeitstudierende/r an der HSB
Nominierung durch DIO Nur Programmländer Max. 12 Monate (jeweils für Bachelor, Master, Promotion) Abhängig von Mittelverfügbarkeit Studium (SMS), zusätzlich Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Förderung ab 2. Bachelor-Studienjahr Bewerbungsfrist SMS: (Sommersemester 2018)

8 3.2. Erasmus+ Praktikum (SMP), zusätzlich Min. 2 Monate (60 Tage)
In Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit Erasmus-Charta Nicht in EU-Institutionen (vollständige Liste: Einrichtungen, die EU-Programme verwalten Graduiertenpraktika Auswahl im letzten Studienjahr (noch an HSB immatrikuliert) Praktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation Max. Monatskontingent beachten

9 3.2. Erasmus+ Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.B. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer Homepage: ERASMUS+  Allgemeines  Informationen zum EU-Programm Die Schweiz ist kein Programmland. Bewerbung läuft direkt über die Partnerhochschulen. Infos unter:

10 3.2. Erasmus+ Zuschuss Auszahlung in einer Summe vor Beginn der Mobilität (80%) Restzahlung nach Einreichung der kompletten Abschlussunterlagen Anrechnung auf Auslands-BAföG ab 300,00 €/Monat Ländergruppen: (Stand: 2017/18) SMS SMP LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 270 EUR/ Monat 9,00 EUR/ Tag 390 EUR/ Monat 13,00 EUR/ Tag LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 210 EUR/ Monat 7,00 EUR/ Tag 330 EUR/ Monat 11,00 EUR/ Tag LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 150 EUR/ Monat 5,00 EUR/ Tag

11 3.2. Erasmus+ Sonderförderungen
1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB ≥ 50) 2. Förderung von Studierenden mit Kind Für Studierende, die alleine mit Kind(ern) ins Ausland gehen Pauschale von 200 €/Monat  Individuelle Beratung im IO

12 3.3. DAAD-Stipendien weltweit
Stipendiendatenbank des DAAD: de/70-stipendien-finden-und-bewerben/ Verschiedene Stipendienprogramme, z.B. Auslandsstudium: Jahresaufenthalte Auslandspraktikum: Kurzstipendien für Praktika in best. Einrichtungen z.B. Deutsche Auslandsvertretungen, UN, EU, Deutsche Schulen im Ausland, Goethe-Institute e.V.  Kombinierte Studien-/Praxissemester: Jahresaufenthalte im Ausland mit Studien- und Praxisanteil Hohe Förderung Hohe Anforderungen: persönlich, fachlich, sprachlich z.T. sehr frühe Bewerbungstermine: z.B. bei USA/Kanada > 1 Jahr im Voraus!

13 3.4. DAAD-PROMOS Voraussetzungen Ranking nach
Förderung über ERASMUS+ ist nicht möglich Auslandsaufenthalt ist studienbezogen und sinnhaft gute Kenntnisse der Arbeitssprache (in der Regel B2) HSB-Haupthörer keine Förderung von Aufenthalten im Heimatland Ranking nach Studienleistungen „Softe Kriterien“: - Extracurriculares Engagement - Nebenerwerbstätigkeit - Erziehung eigener Kinder - Schwerbehinderung

14 3.4. DAAD-PROMOS Was kann gefördert werden?
Studienaufenthalte / Abschlussarbeiten an Hochschulen weltweit: Monate Praktika / Abschlussarbeiten außerhalb Europas: 6 Wochen - 5 Monate - keine Praktika für die eine Förderung direkt beim DAAD beantragt werden kann Fachkurse weltweit: 5 Tage - 3 Wochen Wettbewerbsreisen weltweit: max. 12 Tage Sprachkurse in Vollzeit an staatlichen Hochschulen im Ausland für Studierende in nicht-internationalen Studiengängen: 3 Wochen - 5 Monate

15 3.4. DAAD-PROMOS Fördersätze
je nach Ländergruppe 300, 400, 500 € monatlich Keine Übernahme von Studiengebühren und/oder Reisekosten Kurspauschale für Sprachkurse oder Fachkurse (einmalig 250 / 500 €)  Auszahlung in einer Summe zu Beginn der Mobilität  Anrechnung von PROMOS auf BAföG ab einer Höhe von über 300 €/Monat

16 3.4. DAAD-PROMOS PROMOS und andere Stipendien
Kombination von PROMOS und ERASMUS+ nicht möglich nicht komplementär zu anderen Förderungen des Auslandsaufenthalts aus deutschen öffentlichen Mitteln, z.B. DAAD, pol. Stiftungen, Fulbright Commission, Studienstiftung des dt. Volkes Kombination von PROMOS und Stipendien mit deutschen öffentlichen Mitteln möglich, sofern das andere Stipendium nicht (nur) den Auslandsaufenthalt fördert, sondern bspw. Reisekosten erstattet oder Büchergeld vergibt PROMOS und Deutschlandstipendium möglich

17 3.4. DAAD-PROMOS Bewerbung - zwei Bewerbungszeiträume jährlich:
April für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1. Juli und dem 28./29. Februar des Folgejahres stattfinden (Ausreise vor dem 31. Dezember) Oktober für Auslandsvorhaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen Online-Bewerbung für Studium und Praktikum -Bewerbung für Fachkurse, Sprachkurse und Wettbewerbsreisen

18 3.5 Fulbright Kommission – Stipendien für USA
Voraussetzungen Voll- und Teilstipendien zur fachlichen Vertiefung Deutsche Studierende und Graduierte sehr gute Englischkenntnisse sehr gute Studienleistungen aktive Interessen außerhalb des Studiums Abschlussarbeiten werden nicht gefördert

19 3.5 Fulbright Kommission – Stipendien für USA
Fulbright-Studienstipendien Monate auf Niveau der Graduate Studies Bachelorabschluss muss zum Zeitpunkt des Stipendienantritts vorliegen Fulbright-Reisestipendien im Rahmen eines Vollzeitstudiums auf Niveau der Undergraduate Studies bzw. Graduate Studies Summer Institute für Fachhochschulstudierende: ca. 3 Wochen Summer Institute für Studierende in Dualen Studiengängen: ca. 3 Wochen Fulbright-Kommission Deutsche Programme/German Programs Lützowufer Berlin

20 3.6 KfW-Bildungskredit Voraussetzungen für Studium und Praktikum
In- und Ausland einkommens- und elternunabhängig keine Bonitätsprüfung Zinsgünstiger Kredit zwischen 100 und 650 € monatlich parallel zu BAföG und anderen Förderungen Rückzahlung nach 2 Jahren in monatlich Raten Antragsstellung und weitere Infos:

21 4. Weiterführende Infos und Kontakte
Auswärtiges Amt: DAAD: daad.de „Go out! studieren weltweit“: go-out.de … an der HSB: Infoveranstaltungen der Studiengänge und Fakultäten Career Service der HSB am Neustadtswall Tag des Stipendiums: von Uhr Caféteria am Neustadtswall

22 4. Weiterführende Infos und Kontakte
International Office der HSB AB-Gebäude, 1. Etage, Räume AB Neustadtswall 30 28199 Bremen Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: – Uhr

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gibt es Fragen?


Herunterladen ppt "Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen