Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS W. Tanin & A. Belyakova
Die Gesetzgebung, die diese Frage reguliert Die Verfassung Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften Die Verordnungen und die Dekrete des Präsidenten der Republik Weißrussland
Die Arten der wirtschaftlichen Gesellschaften Die Aktiengesellschaft Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung Das unitäre Unternehmen
Die Besonderheiten der Aktiengesellschaft Es gibt zwei Typen der Aktiengesellschaften - geöffnet und geschlossen. Ein beliebiger Interessent kann die Aktien in der offenen Aktiengesellschaft erwerben Es ist genug kompliziert, die Aktien in der geschlossenen Aktiengesellschaft zu erwerben - es ist das Einverständnis aller Aktionäre notwendig. Die Teilnehmer der Aktiengesellschaft bekommen die Dividenden jede Kalenderperiode, die im statutengemäßen Dokument bestimmt ist
Die Aktiengesellschaft Gilt aufgrund des Statuts Für die Institution ist es nicht weniger als 100 grundlegende Größen notwendig. Die minimale Zahl der Teilnehmer - 2, das Maximum der Teilnehmer - 50
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung Gilt aufgrund des Statuts Das Maximum der Teilnehmer - 50 Menschen Es gibt kein Mindeststammkapital
Das unitäre Unternehmen Das unitäre Unternehmen ist eine kommerzielle Organisation, die nicht mit dem Eigentumsrecht auf gefestigte für sie mit dem Besitzer das Eigentum verliehen ist. Ein Gründungsdokument des unitären Unternehmens ist das Statut
Gesellschaft mit ausländischen Investitionen eine der bisher genannten Rechtsformen mit Privilegien des Investitionsrechts „Ausländisches Unternehmen“ - 100% des Stammkapitals von ausländischen Partnern, "Gemeinsames Unternehmen“ – mit belarussischen Mitgliedern ausländische Partners am Stammkapital – mindestens 20.000 USD in entsprechendem Gegenwert in BYR Das Stammkapital muss zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden Jährliche Wirtschaftsprüfung
Die Eröffnung von Repräsentanzen ausländischer Unternehmen kann nur im Namen und im Auftrag des vertretenen ausländischen Unternehmens handeln die juristische Person und nicht die Repräsentanz wird bei allen Geschäften und Verträgen der Repräsentanz berechtigt und verpflichtet Tätigkeiten, die in Belarus genehmigungspflichtig sind, dürfen auch von der Repräsentanz nur nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung ausgeübt werden Für Eröffnung stellt ein ausländisches Unternehmen an das Außenministerium jeweiligen Antrag, stellt Informationen zur Tätigkeit des ausländischen Unternehmens zur Verfügung und Dokumente