Informationen zu SEPA Was ist SEPA?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
S E P A – Gläubiger Identifikationsnummer beantragen
Advertisements

Inhalt * Überblick S. 2 SEPA – Migrationsverordnung S. 6
SEPA - Abschaltung des nationalen Zahlungsverkehrs zum
SEPA – Single Euro Payments Area
1 Bei Anruf Vertrag?. 2 Der Anruf Die Bestätigung Die Rechtslage Das Problem Was die Verbraucherzentrale tun kann Was Verbraucher tun können Information.
Adresse des Zahlungsempfängers:
Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
Die Grundlagen des Zahlungsverkehrs
Wie trifft es den Verwalter?
Beiträge erheben Im Internet-Explorer müssen Sie zum Start der Präsentation Beitraege erheben.html auf das Leinwandsymbol unten rechts klicken. Mit einem.
Die Umsetzung des SEPA-Standards in der ComMusic-Software
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
SEPA-Lastschrift.
Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.
SEPA-Vereins-Workshop
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
„SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr.
Bedienungs-/Nutzungsanleitung Bedienungs-/Nutzungsanleitung für Online-Bestellungen über das Internetportal Dieser Service ist.
SEPA Die Zeit läuft – starten Sie jetzt!
Spielverlegungsantrag im DFBnet
Zweck des Datenschutzgesetzes
SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Firmenkunden
Ergänzende Schutzzertifikate
Lastschriften Datenfelder Blatt 1 v.6 Änderungen übernehmen Datenfelder anzeigen 1 2 Fehlende Datenfelder einfügen 3 Die erforderlichen Datenfelder für.
30 Jahre Bundespatientenbeirat/Bundesbeirat MS-Erkrankter 1983 bis September 1952: Gründung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in Königstein/Taunus,
SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus.
S E P A (Single European Payment Area) BFS - DPWV
SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg
Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Sparkasse Oder-Spree – André Schneider
Information für Firmenkunden
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per
Verband der Gründer und Selbständigen e.V. Über das Internet verkaufen – Trends und Praxistipps.
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
GS1 Germany – Terminologieanpassung 2009
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
EDV – Referent SEPA- Verarbeitung
Verbraucherrechtsreform 2014
Umstellung auf SEPA JETZT!
Seite Migration Zahlungsverkehr Schweiz "Standardpräsentation für Banken" Die folgenden Ausführungen sollen Banken bei der Kommunikation gegenüber ihren.
Informationen aus dem Fachbereich Personal 2014
Wallgartenschule Melle e.V.
SEPA-Workshop Firmen- und Geschäftskunden
Anwendertreffen 2014 SEPA – Umstellung ProQua Jugendherberge Duisburg Duisburg,
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
Aufnahmeantrag des SV Spabrücken 1950 e.V. ab 2015
Bewerbungsleitfaden zum Marken Award der Immobilienbranche 2015.
Internationaler Zahlungsverkehr
Sie haben klare Vorstellungen und Erwartungen von Ihrem Leben. Sie planen und arbeiten an Ihren zukünftigen Zielen und überlassen nichts dem Zufall. Ihre.
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
Folgeversicherungsnachweis bei einem PKV-Wechsel AAD-Info vom
Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz Standardpräsentation Banken
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
[ § ] A NWALTSBÜRO H ESSLING Der Arbeitgeber ändert einseitig den Dienstplan – was nun? Eine Praxishilfe für Betriebsräte von Rechtsanwalt Marc Hessling,
Herzlich Willkommen Thema: Zahlungsverkehr. Die Überweisung Definition: Ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsumme vom Konto des Zahlungs- pflichtigen.
Verein zur Förderung der Mauritiusschule Ibbenbüren e.V. Beitrittserklärung / SEPA-Lastschrift-Mandat Hiermit trete ich dem Verein zur Förderung der Mauritiusschule.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
……………………………………………………..……
Mitgliedschaftsvertrag
  TV Gernsbach Mamafit 1849 e.V. Person
Verein zur Förderung der Mauritiusschule Ibbenbüren e.V.
Grundschule Bookholzberg e.V.
s Sparkasse Werra-Meißner
Förderverein der evangelischen Philippusgemeinde Mannheim Käfertal - Süd/Im Rott, e.V. Bankverbindung: Evangelische Kreditgenossenschaft Karlsruhe BIC.
Verein zur Förderung der Mauritiusschule Ibbenbüren e.V.
SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

Informationen zu SEPA Was ist SEPA? SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“ und heißt so viel wie „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren wird EU-weit zum 01.02.2014 eingeführt und dient dazu, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU, vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen, einheitlich zu regeln. Grundlage für dieses Verfahren ist eine EU-Verordnung. Das Verfahren gilt auch für Verbände, Sonderregelungen gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn der Verband einen Zahlungsverkehr mit dem Ausland (was bei den meisten Verbänden der Fall sein dürfte) tätigt.

Informationen zu SEPA

Informationen zu SEPA

Informationen zu SEPA

Informationen zu SEPA

Informationen zu SEPA wichtigste Handlungsempfehlung für Landesvorstände: Kontakt mit eigener Hausbank/ Geldinstitut aufnehmen, wie diese das SEPA-Verfahren ab 01.02.2014 umsetzt

Informationen zu SEPA Wer ist betroffen? die wichtigste Frage ist die, wie Beiträge von den Mitgliedern erhoben werden: > altbewährte Barkassierung > Mitglieder überweisen ihren Beitrag selbst an den Verband > Beiträge werden im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung erhoben eine Pflicht des einzelnen Mitglieds, die Beiträge per Lastschriftverfahren von seinem Konto abbuchen zu lassen, besteht gesetzlich nicht nur die Satzung kann einen Anspruch des Verbandes an das Mitglied auf Erteilung einer Einzugsermächtigung begründen  wie immer: klare Satzungsregelung notwendig!

Informationen zu SEPA Welche Lastschriften gibt es zukünftig? 1. die SEPA-Basislastschrift 2. die SEPA-Firmenlastschrift diese gilt ausschließlich für den Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden, daher kommt diese im Verband nicht zur Anwendung.

Informationen zu SEPA 1. Einführung IBAN und BIC im Verband bisherige Kontonummer und Bankleitzahl werden ab dem 01.02.2014 abgelöst!!! Kontonummer wird zur IBAN Bankleitzahl wird zur BIC

Informationen zu SEPA 2. Von dieser Umstellung sind ALLE betroffen!!! die IBAN und BIC für die Verbandskonten sind bereits jetzt schon auf den Kontoauszügen zu finden ab dem 01.02.2014 dürfen im Geschäftsverkehr des Verbandes nur noch die IBAN und BIC verwendet werden. Dies betrifft: * Briefpapier des Verbandes * Homepage * Allgemeine Regelungen, z.B. AGB´s * Verträge, usw. die Landesvorstände sollten daher alle Bereiche des Verbandes prüfen und rechtzeitig für Umstellungen und Änderungen sorgen! zudem sollte sich der Verband ab sofort von den Mitgliedern stets nur noch IBAN und BIC mitteilen lassen (z.B. Aufnahmeformular) „alte“ Bankverbindungen können auch selbst umgerechnet werden: www.iban.de

Informationen zu SEPA 3. Gläubiger-ID anfordern für das künftige Verfahren benötigt jeder Verband eine Gläubiger-ID diese Kennziffer ist erforderlich, damit man alle weiteren Vereinbarungen mit der Hausbank abschließen kann der Verband als Lastschrifteinreicher benötigt eine eindeutige ID (Identifikationsnummer) diese kann nur im Internet unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden die Deutsche Bundesbank teilt die Gläubiger-ID innerhalb weniger Tage per Email mit, die dann nach Bestätigung durch den Verband freigeschaltet wird die Gläubiger-ID muss danach bei der Hausbank hinterlegt werden

Informationen zu SEPA 4. Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung sobald die Gläubiger-ID vorliegt, muss mit der Hausbank eine neue Inkasso-Vereinbarung abgeschlossen werden diese ist die Grundlage für die Einreichung von SEPA-Lastschriften und wird auch Inkasso-Vertrag genannt dieser Vertrag regelt die Pflichten und Rechte zwischen Verband und Bank dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden in welchem technischen Format können zukünftig Lastschriften bei der Bank eingereicht werden Festlegung der Einreichungszeit Umgang mit Stornos und Rücklastschriften

Informationen zu SEPA 5. Vergabe Mandatsreferenz für das künftige Verfahren ab 01.02.2014 muss jede Lastschrift eindeutig dem richtigen Mitglied des Verbandes zugeordnet werden können dafür muss der Verband jedem Mitglied ein sog. SEPA-Mandat zuordnen dieses SEPA-Mandat ist künftig die rechtliche Grundlage zwischen Verband und Mitglied, dass z.B. der Mitgliedsbeitrag als SEPA-Lastschrift erhoben werden darf dazu muss jedes Mitglied eine eindeutige Kennung erhalten, dies kann z.B. die Mitgliedsnummer sein und darf nicht länger als 35 Stellen haben (sog. Mandatsreferenz) diese Mandate brauchen der Hausbank nicht vorlegt werden und verbleiben dauerhaft beim Verband der Verband als Gläubiger ist verpflichtet, das vom Mitglied erteilte SEPA-Mandat im Original aufzubewahren und zwar mindestens noch 14 Monate nach dem letzten Einzug ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig

Informationen zu SEPA 6. Verfahren bei „Altmitgliedern“ die alte gültige Einzugsermächtigung bleibt auch nach dem 01.02.2014 wirksam! Ankündigung des Verfahrenswechsels bzw. der Umstellung durch den Verband an das Mitglied Mitteilung der Gläubiger-ID des Verbandes an das Mitglied Mitteilung der Mandatsreferenz an das Mitglied alle „Alt“-Mitglieder müssen also vom Verband die sog. Umdeutungsinformation erhalten Beispiel

Informationen zu SEPA 7. Verfahren bei neuen Mitgliedern bei Eintritt eines Mitglieds bis zum 01.02.2014: in diesem Fall sollte der Verband sich bereits jetzt sowohl eine Einzugsermächtigung als auch ein SEPA-Mandat erteilen lassen Beispiel bei Eintritt eines Mitglieds nach dem 01.02.2014: Verzicht auf Einzugsermächtigung, da es diese nicht mehr gibt

Informationen zu SEPA 8. Informationen an die Mitglieder Satzungen

Informationen zu SEPA 8. Informationen an die Mitglieder

Informationen zu SEPA 9. Rücklastschriften trotz einer Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe kann es zu Rücklastschriften kommen die weitere Vorgehensweise sollte dann in den Beitragsordnungen geregelt sein wenn der Beitrag erneut eingezogen werden soll, muss der Vorstand dringend darauf achten, dass auch in diesen Fällen eine neue Vorabankündigung erfolgen muss und die im Verband vereinbarte Frist angewendet wird

Informationen zu SEPA 10. Fristen

Informationen zu SEPA Teilnahme an zwei Onlineseminaren zum Thema SEPA im Mai 2013  alle Informationen über Geschäftsstelle an die Landesverbände z.B. Vorbereitung SEPA

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Informationen zu SEPA Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!