1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern1 Wertschwankungsreserven Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge.

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1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern1 Wertschwankungsreserven Methodik und Ausweis aus Sicht der direkten Aufsicht im BSV Philipp Rohrbach Aufsicht Berufliche Vorsorge Bundesamt für Sozialversicherung

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern2 Gesetzliche Grundlagen Art. 48e BVV 2 (Art. 65b BVG) Regeln zur Bildung der WSR im Reglement Grundsatz der Stetigkeit Art. 47 Abs. 2 BVV 2 Swiss GAAP FER 26 zwingend

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern3 Swiss GAAP FER 26 Grundsätze True and fair view Keine Positionen mit Glättungseffekt WSR bildet einzige Ausnahme ! Bewertungsgrundlagen für Aktiven und Passiven sind stetig anzuwenden und offen zu legen Marktwertprinzip

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern4 Bildung WSR für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken Bestimmung WSR basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und aktuellen Gegebenheiten Aktuelle Gegebenheiten Kapitalmarktentwicklung ? Allokation der Vermögensanlagen Anlagestrategie ? Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen ? Angestrebtes Renditeziel Sicherheitsniveau Ziffer 15 Swiss GAAP FER 26

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern5 Interpretation von Ziffer 15 Finanzökonomische Überlegungen Was bedeutet dieser Begriff? Allokation der Vermögensanlagen Als Hinweis auf Diversifikationseffekt bzw. Korrelationen zu verstehen? Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals Als Hinweis auf Integration der versicherungstechnischen Risiken zu verstehen? Renditeziel WSR als Zinsdifferenzreserve?

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern6 Bestimmung des Zielwertes Der Zielwert ist die Sollhöhe der WSR Keine Bandbreite In der Verantwortung des Stiftungsrates Beratung durch Experten oder Investment-Controller Experte äussert sich im Bericht zu WSR Sowohl zum Soll- wie zum Ist-Wert (Risikofähigkeit) Keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich Methodik Zielwert ist kein Instrument der Bilanzpolitik

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern7 Methoden in der Praxis Pauschalmethode vs. Finanzökonomische Methoden

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern8 Pauschalmethode Für jede Anlagekategorie wird ein pauschaler Prozentsatz festgelegt ( Grundsatz der Stetigkeit!) Zielwert = Σ Gewicht * Satz ( Δ Zielwert nur durch Portfolioumschichtungen) Hauptprobleme ! Korrelationen bleiben unberücksichtigt ! Ungenügender Einbezug der tatsächlichen Schwankungsbreiten (durch Schätzung oder Simulation)

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern9 Weitere problematische Punkte Homogenität der Risikokategorien Änderung der Pauschalsätze bedarf Reglementsänderung Einbezug der aktuellen Gegebenheiten ? Kapitalmarktentwicklung ? Allokation der Vermögensanlagen ? Anlagestrategie ? Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen ? Angestrebtes Renditeziel ? Sicherheitsniveau

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern10 Ausweis in der Jahresrechnung Pauschalsätze sind offen zu legen Allfällige Änderungen der Pauschalsätze sind auszuweisen (Offenlegung der Auswirkung oder Restatement bezüglich Zielwert) Aus Ziffer 19 FER 26 [Anhang] ggf. Informationen zu: Bestimmungsprozess der Pauschalsätze (Hinweise auf Methodik bei analytischer Bestimmung) Benchmarks Fremdwährungsrisiken Gegenparteirisiken Berücksichtigung der Korrelationen Zeithorizont für die Pauschalsätze …

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern11 Fazit: Pauschalmethode Zweckmässigkeit und Zulässigkeit der Pauschalmethode ist abhängig von der Interpretation von Ziffer 15 FER 26 (insbesondere aktuelle Gegebenheiten) Aufsicht lässt Pauschalmethode zu Finanzielle Sicherheit der Einrichtung steht im Vordergrund – Verantwortung beim Stiftungsrat

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern12 Finanzökonomische Methoden VaR-basierte Methoden (Optionsbasierte Methoden) Zielwert wird über einen Algorithmus bestimmt (Stetigkeit der Prozedur!) Parameter (z.B. Konfidenzniveau) Stetigkeit! Variablen (z.B. Volatilität einzelner Risikokategorien) Marktbedingt (Δ Zielwert nur durch Δ Variablen)

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern13 Ausweis in der Jahresrechnung Prozedur (Formeln) Werte der Parameter Werte der Variablen Bestimmung des Zielwerts muss für den kundigen Leser nachvollziehbar sein Erfüllung des true and fair view Grundsatzes wird durch Revisionsstelle bestätigt (Relevanz, Wesentlichkeit, Verlässlichkeit etc.)

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern14 Fazit: Finanzökonomische Methoden Weitestgehende Wahlfreiheit bezüglich Algorithmen und Werte der Parameter Aufsicht macht keine Zweckmässigkeitsprüfung Verantwortung beim Stiftungsrat – analog Pauschalmethode

1. Mai 2006BVG-Apéro, Bern15 Ausblick aus Sicht der Aufsicht 2006: Erfahrungen sammeln (sowohl bezüglich WSR wie FER 26) Laufende Analyse der Reglemente und Jahresrechnungen Beurteilung von generellen Fragen bezüglich WSR (z.B. Leistungsverbesserungen bei eingeschränkter Risikofähigkeit) Pragmatisches Vorgehen bei WSR!