Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung „AGH-Planung 2014“ im Jobcenter Berlin Reinickendorf
Verteilung der Tätigkeitsbereiche Folgende Entscheidungskriterien geben den Zuschlag für die Förderung einer Konzeption über AGH-MAE: Die Konzepte entsprechen der Zielsetzung, die förderfähigen Kunden möglichst zielgerichtet an die Erfordernisse des 1. Arbeitsmarktes heranzuführen und somit die Einmündung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern. Zur Umsetzung der konzeptionellen Inhalte stehen ausreichend förderungsfähige Kunden im JobCenter Reinickendorf zur Verfügung, wobei das Jobcenter eine Entscheidung über die Ausrichtung der Maßnahmen bzgl. evtl. Zielgruppen- und Branchenschwerpunkte trifft. Eine verlässliche und konsequente Umsetzung der Hinweise des B-Teams und der Koordinatoren, was die Qualität der Anträge anbelangt. Erzielte Erfolge des Trägers aufgrund von Integrationsbemühungen in bisherigen AGH-MAE. Eine korrekte, sachlich und rechtlich einwandfreie Zusammenarbeit des Trägers mit dem JC. Räumliche Nähe des Trägerstandortes zu Reinickendorf (Einsatzorte müssen sowieso in Reinickendorf sein) evtl. Beanstandungen bei bisherigen AGH-MAE/AGH-E. ein interessantes, den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Konzept. Weitere Bedingungen: Träger dürfen keine Bewerber auswählen, Auswahl erfolgt allein durch JC und der Bewerber ist einzustellen Einstellungsgespräche sind ohne Verzug zu führen (mglst. selber Tag, an dem sich der Bewerber meldet) Ausscheiden, Fehlzeiten und AU-Zeiten sollen dem JC unverzüglich mitgeteilt werden TN-Stand ist wtl. bis spätestens Freitags dem JC mitzuteilen Alle Maßnahmen werden zukünftig ohne Voranmeldung geprüft, um den ordnungsgemäßen und maßnahmekonformen Ablauf und Einsatz der TN zu prüfen Prüfung auch Mehrfach bei Anzeigen/ Beschwerden oder Hinweisen von TN über maßnahmefremden Einsatz Fehlende oder unzureichende Kooperation im Antragsverfahren führt zur Nichtdurchführung der Maßnahme
AGH-Verteilung Ü25 2013
AGH-Verteilung Ü25 2014 Die Maßnahmeanzahl wird sich im Jahr 2014 verringern. Gründe: geänderte gesetzliche Zuweisungsvoraussetzungen Verschiebung in den Prioritäten der Arbeitsmarktinstrumente hin zu den Instrumenten für den 1.Arbeitsmarkt Die Verteilung in 2013 und 2014 kam wie folgt zustande: Die Arbeitsvermittlung hat eine Sichtung ihres Bewerberbestandes vorgenommen und Vorschläge unterbreitet, für welche Tätigkeiten sie Kunden vorhalten können. Anhand dessen wurde eine prozentuale Aufteilung vorgenommen. Außerdem wurden Vormaßnahmen in Bezug auf Besetzungsproblematiken bewertet. Deshalb gab es in einigen Tätigkeitsbereichen Veränderungen gegenüber 2013.
Zielgruppe: Tätigkeiten: AGH-Planung U25 2014 häufig arbeitsmarktfern noch nie Kontakt zum 1. AM häufig desorientiert/unstrukturiert häufig fehlende schul. Bildung oder lernschwach Tätigkeiten: bitte nicht: Pflege, Migranten spezifische MAE, Kita, Tätigkeiten mit hohen Anforderungen Rückgriff auf Ü25 Alleinerziehende Rückgriff auf BCA bitte gerne: handwerkliches, kreatives, Angebote mit verschiedenen Einsatzgebieten Fallmanagement inhaltliche Schwerpunkte: häufig besonderer Anleitungsbedarf Überwindung der Schwelle zum 1. Arbeitsmarkt, bzw. Herstellung des ersten Kontaktes Training von arbeitsmarktnaher Struktur und Tagesablauf, sowie Softskills
weiterer Ablauf
Zeitlicher Ablauf 2014 bis 15.10.2013: Prüfung der Konzepte bei positiver Prüfung: Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen 30.08.2013: Infoveranstaltung JC 2014 bis 20.09.2013: Einreichung der Projektideen für 2014 mind. 8 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn Einreichung der vollständigen Antrags- unterlagen im Jobcenter
Ansprechpartner Konzepteinreichung Hr. Müller (MAE-Koordinator Ü25) Vertretung: Fr. Bonin Jobcenter-Berlin-Reinickendorf.AGH-E@jobcenter-ge.de Betreff e-Mail: Konzepte MAE Ü25 Konzepte U25: Fr. Gliese Betreff e-Mail: Konzepte MAE U25 Konzepte für den Bereich Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA): Fr. Hildt Vertretung: Fr. Foege BA-Jobcenter-Berlin-Reinickendorf-BCA@jobcenter-ge.de Betreff e-Mail: Konzepte MAE BCA
Allgemeine Ausführungen
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages Antrag Koordinator Team AG-/ Trägerleistungen Arbeitsvermittlung fachliche Stellungnahme Teil A fachliche Stellungnahme Teil B Zuweisung Bewerber Unterlagenprüfung Unterlagenprüfung Erfüllung des gesetzlichen Auftrages Vorliegen der Förderkriterien Bewerberpotential vorhanden Trägereignung Finanzierung Trägereignung Vorliegen der Förderkriterien Beteiligung Beauftragter für den Haushalt Entscheidung durch Bereichsleitung
Ziel: Entscheidung 2 Wochen vor Maßnahmebeginn Prüfung der Förderkriterien Bei der Prüfung der Förderkriterien ist ein hoher Maßstab anzusetzen konkrete, abschließende Aufzählung der Arbeiten notwendig öffentliches Interesse an den Arbeiten/ Arbeitsergebnissen Wettbewerbsneutralität Zusätzlichkeit der Arbeiten Ausführungen müssen in sich schlüssig und die Rechtmäßigkeit für den Laien nachvollziehbar sein Nachreichungen/ Ergänzungen aus Voranträgen bitte in Neuanträge einarbeiten Ziel: Entscheidung 2 Wochen vor Maßnahmebeginn
Zuweisungsverfahren jede AGH hat einen maßnahmebetreuenden Vermittler dieser setzt sich vor Maßnahmebeginn mit dem Träger in Verbindung und ist für den Träger erster Ansprechpartner im Zuge der Maßnahmebesetzung für die Zuweisungen der Teilnehmer sind alle Vermittler verantwortlich neues technisches Verfahren für die Zuweisungen es können nur noch so viele Vermittlungsvorschläge versandt werden wie Teilnehmer vorgesehen sind daher ist eine schnelle Rückmeldung der Träger zum Status der Zuweisungen erforderlich bei den Zuweisungen ist der rechtliche Rahmen zu berücksichtigen demnach sind ab 01.04.2012 innerhalb von 5 Jahren nur 2 Jahre AGH-Teilnahme möglich Ausnahmen sind nicht möglich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!