Dorfentwicklung Förderung von privaten Maßnahmen.

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 Präsentation transkript:

Dorfentwicklung Förderung von privaten Maßnahmen

Dorfentwicklung - Grundsätze und Ziele Stärkung der Ortskerne und der Innenentwicklung Erhaltung/Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität Erhalten und Stärken des individuellen Dorfcharakters Sanierung und Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz Ausführung in ortstypischer Bauweise mit ortstypischen Materialien Steigerung der Energieeffizienz Verringerung des Flächenverbrauchs durch Baulückenschluss, Umnutzung etc.

Voraussetzungen Lage im abgegrenzten Fördergebiet leitet sich aus der Siedlungsentwicklung ab orientiert sich im Wesentlichen am „alten Ortskern bis 1950“ Standortverträgliche Nutzung Gebäude müssen sich in Baustruktur des Fördergebietes unter Beachtung städtbaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einpassen Kriterien für ortstypische Bauweise sind einzuhalten ergibt sich aus der vorherrschenden baulichen Form sowie den verwendeten Baumaterialien Aspekte: Art der Bauweise, Gebäudeproportionen, typische Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Dachüberstand, Gauben, Gestaltung Hauseingänge, Anordnung und Format der Fenster

Fördermöglichkeiten im privaten Bereich Umbau, Sanierung, Erweiterung und Ge- staltung von Wohn- und Nebengebäuden (z.B. Sanierung/Erneuerung von Dach, Fassade, Fenster, Haustüren oder Anpassung an zeitge- mäßen Wohnstandard, Wohnraumschaffung) Neu- oder Ersatzbauten in ortstypischer Bauweise, zur Schließung von Baulücken oder in Ergänzung der bestehenden Baustruktur Abbruch bestehender Gebäude/Entsiegelung (Nachnutzung notwendig!) Gestaltung von privaten Freiflächen, die das Erscheinungsbild des Ortes in charakteristischer Weise prägen (Ortsbildverbesserung) Erhaltung, Wiederherstellung und Umgestaltung von ortbildprägenden Bauwerken (Mauern, Treppen, Brücken, Brunnen, Backhäuser etc.),die öffentlich zugänglich sind (Ortsbildverbesserung)

Wie kann gefördert werden Private Förderung: Objektbezogene Förderung Mindestkosten 10.000 € netto (förderfähig) Anteilsfinanzierung mit 35 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Nettokosten mit maximal 35.000 € Zuschuss neben Firmenleistung ist auch eine Förderung von Material bei Eigenleistung möglich Grundsatz und Voraussetzung: Maßnahme darf noch nicht beauftragt oder begonnen sein! Kostenschätzung und/oder Vergleichsangebote Ausführung gem. der Kriterien für eine ortstypische Bauweise (städtebaulicher Fachbeitrag)  

Wege zum Zuschuss für private Maßnahmen Projektidee, geplante Maßnahme kostenlose Beratung (städtebauliches Beratungsbüro) mit Protokoll Kontakt zur DE Behörde, Angebote einholen ggf. Baugenehmigung/denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen Antrag bei DE-Behörde stellen Bewilligung/Zuwendungsbescheid abwarten Maßnahme beauftragen, durchführen und bezahlen Rechnungen und Zahlungsbelege bei DE-Behörde einreichen Zuschuss wird ausgezahlt

Grundsätze und Zeitrahmen Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung Bewilligungsmittel stehen i.d.R. jeweils im Frühjahr bereit Vorlaufzeiten für Maßnahmenvorbereitung und Abstimmungen (Denkmalschutz, Bauantrag) einplanen Ausführungszeitraum ist vorab festzulegen – bis max. drei Jahre nach Bewilligung Förderantragstellung bis spätestens 30.09.2021

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit