Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Grevenbroich Zwischenbericht 24.02.2016
Rahmenbedingungen Schulgesetz NRW (vgl. § 79SchG NRW) Auftrag der Verwaltung Erstellung MEP mit Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software Neu: Referenzrahmen Qualitätsentwicklung Schule mit eigenständigem Abschnitt Medienbildung Kompetenzorientierte Lehrpläne Einsatz der Medien in allen Schulstufen und Schulformen „Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“
Bestandteile des MEP Ausstattungskonzept (Endgeräte) Netzwerkinfrastruktur Anforderungen an Wartung Investitions- und Budgetplanung Empfehlungen zur Umsetzung
Planung im Dialog Status Quo Ausstattungs-konzepte Wartung und Betrieb Schulverw., Gebäudemanagement, IT-Abteilung, ... Schulen Ausstattungs-konzepte AK Grund-schulen AK weiter-führende Schulen Wartung und Betrieb Erkenntnisse aus den Gesprächen vor Ort Abstimmung mit Schulträger Netzinfra-struktur Bestand und Bewertung Ausbau-strategie mit Schulträger
Ausstattung Ausstattungskonzeption nach Schulformen bzw. -stufen Bestandserhalt vorhandener Hardware (*) Präsentation digitaler Inhalte in den Unterrichtsräumen flexibler Einsatz von EDV-AP private Endgeräte in Schule (BYOD) Softwareausstattung der Schulen *Anzahl CRs, Anzahl stationärer PCs
Infrastruktur Verbesserung der Internetanbindung Erhalt/Ausbau der strukturierten Vernetzung Einsatz von geeigneter Netzwerksoftware ggf. Ausbau kabellose Vernetzung (WLAN) ggf. Datenzugriff von außen *Ausbau da, wo noch Lücken sind
Wartung und Support 1st-Level (IT-Beauftragte) 2nd-Level (Schulträger) 3rd-Level (extern) schulinterne Organisation päd. Konzept Administration (vor allem Nutzerpflege) Qualifizierte Fehlermeldung Personal Organisation Administration Sicherheit Installation Einweisung 1st-Level Fernwartung Garantie-leistungen delegierte Tätigkeiten des 2nd-Level Fernwartung Anwender-unterstützung
1. Handlungsfeld Wartung IST: Verwaltungsnetz -> Städtische IT-Abteilung IST: Päd. Netz -> keine Unterstützung (*) SOLL: Verwaltungsnetz -> keine Änderung SOLL: Päd. Netz -> 2nd-Level-Support mit Fernwartung und Vor-Ort-Support Verwaltungsnetz: Arbeitszeiten der städt. Verwaltung nicht identisch mit Arbeitszeiten in Schule päd. Netz: nur im Einzelfall Beauftragung eines Dienstleisters, idR ITK Rheinland
2. Handlungsfeld Infrastruktur IST: Internetanbindung T@school IST: physikalische Trennung von Päd. und Verwaltung vollzogen IST: strukturierte Vernetzung i.d.R. vorhanden (Qualität und Quantität häufig unzureichend) SOLL: Breitbandanbindung an das Internet SOLL: leistungsfähige, flächendeckende Vernetzung (Anf. Technik, Brandschutz, usw.) SOLL: WLAN-Ausbau
3. Handlungsfeld Ausstattung IST: Computerraumausstattung (PCs, Monitore, Drucker) durch Leasing (4jährig) SOLL: weitere EDV-Arbeitsplätze SOLL: Präsentation in Bild und Ton in den Unterrichtsräumen
Nächste Schritte ... mögliche Dienstleister vorauswählen städt. IT-Abteilung (?) ITK Rheinland (?) ... (?) mögliche Netzwerksoftware vorauswählen Umfang der erf. Netzwerkanalyse definieren zukunftsfähig, den Brandschutz beachtend, dokumentiert Workshops mit Schulen zu Ausstattungen
Vielen Dank! Wolfgang Richter - Dr. Garbe & Lexis- richter@garbe-lexis.de