Tierhalterhaftpflicht im PrivatSchutz

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 Präsentation transkript:

Tierhalterhaftpflicht im PrivatSchutz © Allianz 05/2015

Inhalt 1 2 3 4 Einleitung Grundlagen der Tierhalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflicht 3 Pferdehalterhaftpflicht 4

Lernziele Die Verkaufschancen der Tierhalterhaftpflicht- versicherung nennen können Den allgemeinen Versicherungsumfang der Tier- halterhaftpflicht herausstellen können Über die versicherten Risiken der Hundehalter- haftpflichtversicherung informieren können Über die versicherten Risiken der Pferdehalter- haftpflichtversicherung beraten können

1 1 2 3 4 Einleitung Grundlagen der Tierhalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflicht 3 Pferdehalterhaftpflicht 4

durch Integration weiterer Produkte Mai/2012 Mai/2013 Mai + Nov./2014 Mai/2015 Einführung PH, VHV Einführung PS PH, VHV, VWG, RS, PS Vorteile & Rabattlogik Update VWG, RS Best, PS Beibehaltung, Umstellungs- nachlass* Erweiterung/ Update TKV, THH PS Zählstücklogik* + * Wichtigste Änderung der übergreifenden Themen im PS

THH wächst …. aber 86% der 1,5 Mio. Hunde von Allianz-Kunden sind nicht bei uns versichert THH Bestandsentwicklung in Stück THH-Neustücke nach Tierarten Tiere 8% Tiere 28.620 27.214 27.212 250.000 30.000 24.569 201.128 203.625 209.259 194.963 25.000 26.989 200.000 193.203 25.472 25.168 22.854 20.000 Gesamt Hund Pferd 150.000 15.000 100.000 10.000 50.000 5.000 1.742 1.631 1.715 2.044 15.823 15.617 15.429 15.333 15.799 1.000 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr 2011 2012 2013 2014 Jahr Bei Hunden ist der Bestand in den letzten 5 Jahren um 8% gewachsen, bei Pferden Trendumkehr erreicht. Produktion bei Hunden weitgehend konstant, bei Pferden deutlicher Anstieg in 2014. Deutliche Steigerungspotenziale bei beiden vorhanden. FIV Bestands-Neugeschäftssonderauswertung AZ-Vers. 12.2014 Bestands-/Stornobericht AZ-Vers. 12.2014

2 1 2 3 4 Einleitung Grundlagen der Tierhalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflicht 3 Pferdehalterhaftpflicht 4

Tierhalter-Haftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Halters von Pferden, Eseln, Maultieren und Hunden. Der Tierhalter haftet auch ohne Verschulden, d.h. er haftet im Rahmen der Gefährdungshaftung, wenn das Tier nicht dem Beruf oder seiner Erwerbstätigkeit dient.

Schadenbeispiele Das unberechenbare Verhalten von Tieren führt immer wieder zu Unfällen und Schäden, wie z.B: Ein entlaufener Hund oder ein durchgehendes Pferd quert eine Straße und verursacht dabei einen Verkehrsunfall. Ein Hund beißt den Hausarzt, der seinen Beruf mehrere Wochen nicht ausüben kann. Beim Ausritt der Gruppe schlägt ein Pferd nach einem anderen und trifft dabei das Bein eines Reiters.

Mitversicherte Personen In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: der nicht gewerbsmäßige Mit-Eigentümer Mit-Halter Hüter der Hunde in dieser Eigenschaft In der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung: Reitbeteiligte Reiter der Hüter der Pferde in dieser Eigenschaft In diesen Eigenschaften sind auch der Ehegatte und die unverheirateten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder mitversichert!

Versicherungsumfang (I) Ansprüche von versicherten Personen untereinander und gegen den VN sind gemäß §7 Abs. 4 a bis c vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Haftpflichtansprüche des VN gegen „Mitversicherte Personen“ (§7 Abs. 4 a) z.B.: VN gegen den „Fremdreiter“ seines Pferdes VN gegen den Hundehüter Haftpflichtansprüche von Angehörigen des VN gegen „Mitversicherte Personen“ (§7 Abs. 4 a) z.B. das Kind des VN gegen: den „Fremdreiter“ seines Pferdes den Hundehüter Ansprüche von „Mitversicherten Personen“ untereinander (§7 Abs. 4 c) z.B.: Reiter/Mit-Halter gegen Hüter Reitbeteiligter gegen Reiter

Versicherungsumfang (II) Versichert bleiben aber Ansprüche von „Mitversicherten Personen“ gegen den VN, z.B. Reiter, ggf. VN Reitbeteiligter, ggf. VN Hundehüter gegen VN Nicht versichert sind aber Ansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmer, wenn sie zu den „Mitversicherten Personen“ zählen, also z.B. als Hüter, Reiter oder wenn sie mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben.

3 1 2 3 4 Einleitung Grundlagen der Tierhalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflicht 3 Pferdehalterhaftpflicht 4

Neuerungen auf einen Blick SicherheitBest 30 Mio. EUR Versicherungssumme Für alle, die einen Maximalschutz wünschen, mit nochmaliger Verdoppelung der Versicherungs- summen und Entschädigungsgrenzen sowie weiteren zusätzlichen Leistungen. SicherheitPlus 15 Mio. EUR Versicherungssumme Verdoppelung der Versicherungssummen und zusätzliche Leistungen bieten einen ausgezeichneten Versicherungsschutz Hundehalter-Haftpflichtversicherung 7,5 Mio. EUR Versicherungssumme Sichert einen leistungsstarken Grundschutz und ist mit den Zusatzbausteinen SicherheitPlus und SicherheitBest erweiterbar

Pflicht-Haftpflichtversicherung für Hundehalter In verschiedenen Bundesländern traten gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die für die Haltung von bestimmten gefährlichen Hunden eine Pflicht-Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindest- versicherungssummen vorsehen. Eine Erlaubnis für das Halten des Hundes wird nur erteilt, wenn der Abschluss der Haftpflichtversicherung gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.

Gesetzliche Pflichtversicherung für Hunde Gesetzliche Versicherungspflicht Pflichtversicherung für Kampfhunde/ gefährliche Hunde Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig-Holstein Bremen Pflichtversicherung für alle Hunde Berlin Hamburg Niedersachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Versicherungspflicht für Kampfhunde Versicherungspflicht für alle Hunde Keine Versicherungspflicht Keine Pflichtversicherung für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern

Grundschutz (I) Versicherungssumme 7,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versichert neben VN Die gesetzliche Haftpflicht des nicht-gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters und Hüters Versicherte Leistungen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen Schadenereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 750.000 EUR Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien (SB 150 EUR) Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil der Produkte SicherheitPlus & SicherheitBest.

Grundschutz (II) Hundehalter – spezifische Leistungen Haltung von Welpen versicherter Hunde im Jahr der Geburt (beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres) Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und -schulungen Schäden an Figuranten während der Teilnahme an Hundeschulungen Teilnahme an nicht gewerblichen/nicht professionellen Hunderennen bzw. Hundeschlittenrennen Besitz und private Verwendung von Hundeschlitten Gewollter und ungewollter Deckakt Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil der Produkte SicherheitPlus & SicherheitBest.

SicherheitPlus Höhere Versicherungssumme 15 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Zusätzliche Leistungserweiterungen Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 1,5 Mio. EUR Aufwendungen zur Lebendbergung von Tieren bis 15.000 EUR (SB 150 EUR) Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien (ohne SB) Mietsachschäden an Inventar/Einrichtungsgegenständen in Hotels, Motels etc. bis 15.000 EUR (SB 150 EUR) Mietsachschäden an geliehenen, gemieteten, beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 15.000 EUR (SB 150 EUR) Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden ab 2.500 EUR Mindestschaden Zusätzliche Hundehalter – spezifischen Leistungen Nutzung als Therapiehund (ehrenamtlich/unentgeltlich) Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil des Produktes SicherheitBest.

SicherheitBest Höhere Versicherungssumme 30 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Umfangreiche Leistungserweiterungen Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 3 Mio. EUR Mietsachschäden an Inventar/Einrichtungsgegenständen in Hotels, Motels etc. bis 30.000 EUR (SB 150 EUR) Mietsachschäden an geliehenen, gemieteten, beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 30.000 EUR (SB 150 EUR) Aufwendungen zur Lebendbergung von Tieren bis 30.000 EUR (SB 150 EUR) Neuwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter (nicht älter als 1 Jahr) bis 3.000 EUR Anschaffungswert Schäden an geliehenen, gemieteten Kraftfahrzeuganhängern, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 3.000 EUR (SB 150 EUR) Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden ab 1.500 EUR Mindestschaden Kosten der Rechtsverfolgung bei einem versicherten Forderungsausfall ab 1.500 EUR bis 30.000 EUR

Basis (I) Versicherungssumme 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 150 EUR SB obligatorisch Versichert neben VN die gesetzliche Haftpflicht des nicht-gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters und Hüters Versicherte Leistungen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen Schadenereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 300.000 EUR Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien (SB 300 EUR)

Basis (II) Hundehalter – spezifische Leistungen Haltung von Welpen versicherter Hunde im Jahr der Geburt (beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres) Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und -schulungen Besitz und private Verwendung von Hundeschlitten gewollter und ungewollter Deckakt (300 EUR SB)

Schadenbeispiele zur THH Hund Personen- und Vermögensschaden Sach- und Personenschaden Sach- und Personenschaden Angeleinter Hund rennt ohne erkennbaren Grund plötzlich auf ein spielendes Kind zu und beißt es in den Arm. Der Hund stürmt plötzlich aus der Haustür und bringt dabei Radfahrer (Chirurg) zu Fall. Dieser behält durch den Sturz einen Dauerschaden an der rechten Hand zurück. Der Hund springt aus dem Auto und rennt auf die gegenüber- liegende Straße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall. Mehrere Insassen werden verletzt. Haftung für: Schadenersatz Schmerzensgeld Behandlungskosten Zukünftige psychologische Behandlung Verdienstausfall der Eltern (rund um Betreuung des Kindes) Haftung für: Wiederbeschaffungskosten Fahrrad Schmerzensgeld Behandlungskosten Kosten für eine berufliche Umschulung Teilerwerbsunfähigkeitsrente Haftung für: Sachschäden an allen beteiligten Fahrzeugen Schmerzensgeld Schadensersatz der verletzen Insassen Gesamtschaden: ca. 35.000 EUR Gesamtschaden: ca. 3 Mio. EUR Gesamtschaden: ca. 80.000 EUR

4 1 2 3 4 Einleitung Grundlagen der Tierhalterhaftpflicht Hundehalterhaftpflicht 3 Pferdehalterhaftpflicht 4

Neuerungen auf einen Blick SicherheitBest 30 Mio. EUR Versicherungssumme Für alle, die einen Maximalschutz wünschen, mit nochmaliger Verdoppelung der Versicherungs- summen und Entschädigungsgrenzen sowie weiteren zusätzlichen Leistungen. SicherheitPlus 15 Mio. EUR Versicherungssumme Verdoppelung der Versicherungssummen und zusätzliche Leistungen bieten einen ausgezeichneten Versicherungsschutz Pferdedehalter-Haftpflichtversicherung 7,5 Mio. EUR Versicherungssumme Sichert einen leistungsstarken Grundschutz und ist mit den Zusatzbausteinen SicherheitPlus und SicherheitBest erweiterbar

Grundschutz (I) Versicherungssumme 7,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versichert neben VN Die gesetzliche Haftpflicht des nicht-gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters, Hüters, Reiters und Reitbeteiligten Versicherte Leistungen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen Schadenereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 750.000 EUR Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien, wie z.B. Stall- oder Pferdeboxen sowie von Koppelzäunen (SB 150 EUR) Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil der Produkte SicherheitPlus & SicherheitBest.

Grundschutz (II) Pferdehalter – spezifische Leistungen Weidegang inkl. Hin- und Zurückbringen der Tiere Offen- oder Laufstallhaltung Reiten oder Führen mit ungewöhnlicher Zäumung Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen Kutschfahrten (privat) Flurschäden Haltung von Fohlen versicherter Pferde im Jahr der Geburt beitragsfrei bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres Gewollter oder ungewollter Deckakt Inhaber im Inland gelegener Grundstücke, Gebäude oder Einrichtungen für die versicherte Tierhaltung Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil der Produkte SicherheitPlus & SicherheitBest.

SicherheitPlus Höhere Versicherungssumme 15 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Zusätzliche Leistungserweiterungen Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 1,5 Mio. EUR Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien, wie z.B. Stall- oder Pferdeboxen sowie von Koppelzäunen (ohne SB) Aufwendungen zur Lebendbergung von Tieren bis 15.000 EUR (SB 150 EUR) Mietsachschäden an geliehenen, gemieteten beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 15.000 EUR (SB 150 EUR) Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden ab 2.500 EUR Mindestschaden Zusätzliche Pferdehalter – spezifischen Leistungen: Nutzung als Therapiepferd (ehrenamtlich/unentgeltlich) Alle hier aufgeführten Leistungserweiterungen sind auch Bestandteil des Produktes SicherheitBest.

SicherheitBest Höhere Versicherungssumme 30 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Umfangreiche Leistungserweiterungen Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 3 Mio. EUR Mietsachschäden an geliehenen, gemieteten, beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 30.000 EUR (SB 150 EUR) Aufwendungen zur Lebendbergung von Tieren bis 30.000 EUR (SB 150 EUR) Neuwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter (nicht älter als 1 Jahr) bis 3.000 EUR Anschaffungswert Schäden an geliehenen, gemieteten Kraftfahrzeuganhängern, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt bis 3.000 EUR (SB 150 EUR) Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden ab 1.500 EUR Mindestschaden Rechtsschutz-Service-Telefon bei einem Forderungsausfall ab 1.500 EUR Kosten der Rechtsverfolgung bei einem versicherten Forderungsausfall ab 1.500 EUR bis 30.000 EUR

Basis (I) Versicherungssumme 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 150 EUR SB obligatorisch Versichert neben VN Die gesetzliche Haftpflicht des nicht-gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters, Hüters, Reiters und Reitbeteiligten Versicherte Leistungen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen Schadenereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) bis 300.000 EUR Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten Immobilien, wie z.B. Stall- oder Pferdeboxen sowie von Koppelzäunen (SB 300 EUR)

Basis (II) Pferdehalter-spezifische Leistungen Weidegang inkl. Hin- und Zurückbringen der Tiere Offen- oder Laufstallhaltung Reiten oder Führen mit ungewöhnlicher Zäumung Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen Haltung von Fohlen versicherter Pferde im Jahr der Geburt beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres Gewollter oder ungewollter Deckakt (300 EUR SB)

Schadenbeispiele zur THH Pferd Personen- und Vermögensschaden Sach- und Personenschaden Sach- und Personenschaden Beim Ausritt der Gruppe schlägt sein Pferd nach einem anderen und trifft dabei das Bein des Reiters dieses Pferdes. Pferd geht panisch in der Stallgasse durch und überrennt ein kleines Kind. Dieses behält dadurch einen Dauerschaden an der rechten Hand zurück. Pferd bricht aus und rennt auf die nahe gelegene Bundesstraße und verursacht dadurch einen Auffahrunfall. Mehrere Insassen werden verletzt. Haftung für: Schadenersatz Schmerzensgeld Behandlungskosten Verdienstausfall Haftung für: Schmerzensgeld Behandlungskosten Zukünftige psychologische Behandlung Verdienstausfall der Eltern (rund um Betreuung des Kindes) Haftung für: Sachschaden an allen beteiligten Fahrzeugen Schmerzensgeld Schadensersatz der verletzten Insassen Gesamtschaden: ca. 35.000 EUR Gesamtschaden: ca. 60.000 EUR Gesamtschaden: ca. 100.000 EUR

Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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