Unihockey Anlass vom 30.11.2016 in Zürich Begrüssung 30.01.2018 Begrüssung Ein paar Worte zu mir: Unihockey Anlass vom 30.11.2016 in Zürich
Aufgabe des ZKS Leistungsvereinbarung mit der Zürcher Regierung 30.01.2018 Aufgabe des ZKS Leistungsvereinbarung mit der Zürcher Regierung Verteilung des Swisslos-Gelder nach demokratischem System Sportanlagen Sportmaterial Ausbildung Grundbeitrag für Mitgliederverbände Sportförderung Dienstleistungen für die Sportverbände und deren Vereine Sportzentrum Kerenzerberg Beratung der Zürcher Regierung Hier nochmals in Stichworten die Aufgaben des ZKS als Ihr Dachverband
30.01.2018 Swisslos-Gesuche Gesuchstellung durch Sportverband, -vereine, Veranstalter Beurteilung und Bewertung durch demokratisch zusammengesetzte Kommissionen Antrag an Regierungsrat Verteilung an Gesuchsteller
Aufgaben der Fachbereichsmitglieder 30.01.2018 Aufgaben der Fachbereichsmitglieder Demokratisches Mitdenken und Handeln für den Vereinssport im Kanton Zürich Vertretung des eigenen Sportverbandes (Rechte und Pflichten) Wahrnehmung der Aufgabe im Fachbereich (Richtlinien, Gesuchsprüfung, Coaching, Sitzungsteilnahmen) Überwachen der Gesuchseingaben des eigenen Verbandes in den anderen Fachbereichen Power-Team-Mitglied
ZKS – Der Dachverband für den Zürcher Vereinssport 30.01.2018 ZKS – Der Dachverband für den Zürcher Vereinssport 90 ZKS-Power-Team-Mitglieder 8 Mitarbeitende beim ZKS 50 Mitarbeitende im SZK www.zks-zuerich.ch
Sportmaterial Berechtigte Gesuchsteller Beitragsberechtigtes Material Materialliste Unihockey Nicht beitragsberechtigtes Material Termine Gesuchseingaben Beitragssätze
Berechtigte und nicht berechtigte Gesuchststeller Berechtigt sind: Sportverbände mit Sitz im Kanton Zürich, die dem ZKS angeschlossen sind Sportvereine mit Sitz im Kanton Zürich, die dem ZKS angeschlossen sind Vereine von Mitgliederverbänden, die ihren Sitz ausserhalb des Kantons Zürich haben, aber mindestens ¼ ihrer Mitglieder im Kanton Zürich wohnen Nicht berechtigt sind (trotz Sitz im Kanton Zürich): Politische Gemeinden, Schulgemeinden, kommer- zielle Sportorganisationen, Firmensport Sportverbände ohne Verbands-Sportmateriallisten
Beitragsberechtigtes Material Grundsatz: Das Sportmaterial, das auf der Verbandsma- terialliste des eigenen Verbandes aufgeführt ist Merkmal des Materials: Es ist mobil Bewegliche Banden, nicht jedoch fest installierte Banden Es dient zur Ausübung des Kernsports Match- und Trainingsbälle, nicht jedoch Fuss- oder Medizinbälle Es ist für das Training notwendig Markierungswesten, nicht jedoch Trainingsanzüge = ohne dieses Material kann der Sport nicht betrieben werden!
Materialliste Unihockey
Nicht beitragsberechtigtes Material Grundsatz: Alles Material, welches nicht auf der Verbandsliste ist Oder Material, welches folgende Merkmale aufweist dient kommerziellen Zwecken Verein, welcher das Material Dritten - gegen Entgeld - vermietet (Kegeln, Minigolf) dient dem Profi- und Hochleistungssport (auch wenn im Amateurstatus) ist Bestandteil und Zubehör von Anlagen Reck in Turnhalle
Nicht beitragsberechtigtes Material ist persönlich (inkl. alle Bekleidungen) Massanfertigungen, Schuhe, Tenue, Hosen ist Verbrauchsmaterial Isolierband, Magnesium, nicht aber Unihockeybälle und -stöcke ist elektrisch oder motorisiert Fahrzeuge, Pumpen, Computer, Videogeräte dient Sportarten, welche generell als Wagnis gelten Wichtig: Sowie Gesuche, wo das Kostentotal unter Fr. 500.00 ist
Sponsorenverträge Sponsorenvertrag mit Zweckbindung Leibchenwerbung Inserate in Vereinsnachrichten Bandenwerbung Plakate etc. Sponsorenvertrag ohne Zweckbindung „Nur“ Zurverfügungstellung eines Beitrages TIP: Zu Lasten dieses Vertrags Material kaufen, welches nicht beitragsberechtigt ist (z.B. Tenue)
Gesuchseingaben Beitragsberechtigte Kosten Nettopreise des Sportmaterials (inkl. MWST) und Verzollung Ohne Transportkosten, Rabatte, Skonto Anforderung an Rechnungen (Unterlagen sind einzuscannen) Rechnung über Sportmaterialbeschaffung mit folgenden Angaben Rechnungsempfänger (muss auf Verein oder Verband lauten*) Sportmaterial muss namentlich angegeben sein (inkl. Anzahl) Rechnungsbetrag pro Sportmaterial Bei „Kleineinkäufen“ genügt Kassenbeleg ohne Name des Vereins oder Verbandes, Sportmaterial muss aber ersichtlich sein
Gesuchseingaben
Gesuchseingaben Anforderung an Zahlungsbelege (Unterlagen sind einzuscannen) Zahlungsbestätigung/Belastungsanzeige Bank/Post für jede Rechnung Konto muss auf Verein/Verband lauten Begünstigter (Verkäufer/Lieferant) muss ersichtlich sein Bezahlter Rechnungsbetrag ist ausgewiesen Zahlungsdatum (Belastungsdatum)
Gesuchseingaben
Gesuchseingaben * Kauf von Material durch Vereinsmitglied Wenn Sportmaterial durch Vereinsmitglied (Barzahlung, Kreditkarte, zu Lasten seines Kontos) gekauft wird Anforderung an die Rechnung grundsätzlich identisch Sportmaterial muss namentlich ausgewiesen sein und Zahlungsbeleg vorliegen Mittels Beleg muss der Verein/Verband den Nachweis der Rückerstattung des Betrages an das Vereinsmitglied erbringen Datum der Rückerstattung ist für Abrechnungsperiode entscheidend
Gesuchseingaben Nicht zulässig sind Schwärzungen und Abdeckungen auf Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigung Zusammenfassungen von verschiedenen Zahlungen in einem Zahlungs-betrag (ausser der Nachweis kann im Detail erbracht werden, wie sich dieser Betrag zusammensetzt) Lieferscheine, Bestellbestätigungen / Zahlungsaufträge Pauschalbestätigungen eines Lieferanten wie „alle Rechnungen des Jahres 2014 wurden vom Verein XX bezahlt“ Kauf im Ausland Umrechnung zum Kurs bei Zahlung in der Schweiz (Belastung Bank/Post) Zollkosten werden akzeptiert
Beitragssätze Grundsatz An die beitragsberechtigten Kosten wird ein Swisslos-Beitrag von ca. 40 % ausgerichtet Bei hohen Kosten pro Verband kann ein maximales Beitragsdach be-stimmt werden Solidarität der Mitglieder des ZKS Pro Jahr steht eine Summe von ca. Fr. 950 000 zur Verfügung. Damit die grossen Verbände nicht zu viel Beiträge zugesprochen erhalten, besteht für diese ein Beitragsdach Im weiteren besteht eine Abstufung, damit die kleineren Verbände etwas stärker unterstützt werden können
Beitragssätze Interne Abstufung Gesuch bis Fr. 20 000 Anteil 50 % Übersteigender Teil von Fr. 30 000 Anteil 40 % Übersteigender Teil von Fr. 50 000 Anteil 30 % Übersteigender Teil von Fr. 300 000 Anteil 30 % Beiträge an den Unihockey-Verband in der vergangen Jahren Jahr Anz. Vereine Kosten Beitrag Quote 2011 (für 2010) 14 Vereine Fr. 50 986 Fr. 22 288 43.7 % 2013 (für 2012) 14 Vereine Fr. 61 233 Fr. 25 369 41.4 % 2015 (für 2014) 19 Vereine Fr. 88 744 Fr. 35 408 39.9 %
Termine Kommende Gesuchsperiode Material, das vom Verein oder Verband in der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 bezahlt wurde Bei Ratenzahlung ist Datum der Schlusszahlung massgebend Eingabe der Vereine bis 31.01.2017 Es muss das elektronische Formular des ZKS verwendet werden Das Sportmaterial hat der Sportmaterialliste des Verbandes zu entsprechen Gesuche müssen bis 31.01.2017 dem Verband eingereicht werden, d.h. im System vollständig erfasst und die Unterlagen eingescannt Meine Bitte: Was zusammengehört, zusammen einscannen und Dokument genau bezeichnen
Termine Prüfung Gesuche durch Verband bis 15.04.2017 Gesuche der Vereine müssen vom Verband geprüft fehlende Unterlagen nachgefordert und Unklarheiten beseitigt sein Antrag für neues Sportmaterial muss vorbereitet sein Ziel, Nutzen, Bezug zum Kernsport und Kosten aufzeigen Keine Chance auf Aufnahme haben „Kraftgeräte“ aller Art Erstellen Zusammenzug (ev. inkl. Antrag für neues Sportmaterial) und Besprechung mit dem ZKS-Coach Letzte Möglichkeit für Korrekturen
Termine Eingabe Gesuch und Antrag durch Verband bis 30.04.2017 Formelle Einreichung des Gesuches an den ZKS (Datentransfer) Formeller Antrag für neues Sportmaterial an den ZKS in Papierform Wichtig: Neues Sportmaterial wird erst in der nächsten Abrech- nungsperiode in Materialliste aufgenommen Gesuchprüfung durch ZKS Fachbereich Sportmaterial bis 15.09.2017 Besprechung und Aufbereitung der Gesuche im Fachbereich Information der Verbände bei Korrekturen/Ablehnungen von Gesuchen Mitteilung Regierungsratsbeschluss an Verbände bis Ende 31.01.2018 Auszahlung der Beiträge an die Gesuchsteller im März 2018
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