Martin-Luther-King-Gesamtschule

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 Präsentation transkript:

Martin-Luther-King-Gesamtschule Gymnasiale Oberstufe Jahrgänge 11-13

MARTIN-LUTHER-KING-GESAMTSCHULE SCHULLAUFBAHNBERATUNG GYMNASIALE OBERSTUFE APO - GOSt B

Die gymnasiale Oberstufe an der Martin-Luther-King-Gesamtschule Die gymnasiale Oberstufe ist in drei Jahrgänge unterteilt: Einführungsphase (11) EF Qualifikationsphase 1 (12) Q1 Qualifikationsphase 2 (13) Q2

Versetzung von EF  Q1 Eine Versetzung gibt es nur von der Einführungsphase (11) in die Q1(12). Versetzungsbedingungen D, M, E/S8 mind. Note 4 Ausgleich bei Note 5 nur über D, M, E/S8  Note 3 andere Fächer mind. Note 4 Es werden 10 versetzungswirksame Kurse angerechnet (S8 ist versetzungsrelevant!).

Qualifikationsphase Q1/Q2 Ab der Q1 werden alle Noten in Punkte umgerechnet: Note 1+ = 15; Note 1 = 14; Note 1- = 13 usw. Die Punkte bis zum Ende der Q2 werden in die Durchschnittsberechnung für die Abiturdurchschnittsnote einbezogen (Punkte Block I). Alle Punkte der Abiturprüfungen werden fünffach gewertet (Punkte Block II). Aus den Punkten Block I + II errechnet sich die Abiturdurchschnittsnote. Das bestandene Abitur berechtigt zum Studium an einer Hochschule (Uni/FH) in Deutschland. Nach der Q1 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden.

Fächereinteilung in drei Aufgabenfelder sprachlich-künstlerisches Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld + Vertiefungsfächer - zweistündig + Projektkurse ab Q1 (12) - zweistündig

Sprachenschwerpunkt NW Schwerpunkt Das Kursfolgeprinzip muss eingehalten werden, daher ist es ratsam, einen Blick auf Aspekte der Kurswahlen für die Jahrgangsstufe 12 (Q1) und 13 (Q2) zu werfen. Wichtig ist die Schwerpunktwahl in 12 (Q1) und 13 (Q2) Sprachenschwerpunkt Zu Beginn der 12 (Q1) muss ein Schwerpunkt gewählt werden. Man belegt dabei entweder zwei „Fremdsprachen" oder zwei "Naturwissenschaften" in 12 (Q1) und 13 (Q2). Die dort erzielten Noten haben Einfluss auf das Abitur. Es handelt sich aber hier nicht um die Leistungskurse! NW Schwerpunkt

Belegungspflichten in der Einführungsphase Mindestens 34 Wochenstunden müssen belegt werden. D, E und Ku müssen in 11 belegt werden. S8 muss bis Ende 11 belegt werden. S11 kann gewählt werden, wenn der Sprachenschwerpunkt angestrebt wird. S11 muss gewählt werden, wenn die 2. FS aus der SI fehlt. D, E, S11, S8 sind grundsätzlich schriftlich zu wählen. KU wird in der Regel mündlich belegt. GE muss SW oder EK können dazu in 11 belegt werden. Ein Fach im AGF II muss schriftlich, zwei Fächer können maximal schriftlich belegt werden (Klausuren: ge+sw, ge+ek oder eine Klausur aus ge/sw/ek + re/pl). Andere Fächer werden mündlich gewählt. Eines der Fächer PL oder RE muss gewählt werden. Es wird in der Regel mündlich belegt, kann aber auch schriftlich sein. M muss in 11 schriftlich belegt werden. CH und Bi müssen in 11 belegt werden. Ein Fach muss schriftlich, das andere kann mündlich gewählt werden. SP muss belegt werden. Keine Klausur möglich. Vertiefungsfächer: Der Schüler/die Schülerin wählt nach Angebot (Englisch) und Wochenstundenzahl (min. 34 Wstd.) ein Vertiefungsfach. Die Kurse sind zweistündig. Es werden im Vertiefungsfach keine Klausuren geschrieben. Das Fach wird nicht benotet und kann auch nur in einem Halbjahr belegt werden. Mathematik und Deutsch werden 4-stündig unterrichtet und als Vertiefungskurse in jeweils einem Halbjahr gewertet,

Schüler hat S8 in der SI belegt. Beispiel für eine Schullaufbahn Schüler hat S8 in der SI belegt. 12 Kurse davon 6 schriftlich s s m m Sprachenschwerpunkt entfällt! NW Schwerpunkt muss genommen werden! m m KU – i. d. R. mündlich s s m m GE, SW, EK – schriftlich/mündlich Wahl von PL, RE – schriftlich/mündlich m m m m s s CH, Bi – schriftlich/mündlich 36 36

Schüler hat keine 2. Fremdsprache in der SI belegt. Beispiel für eine Schullaufbahn Schüler hat keine 2. Fremdsprache in der SI belegt. Das bedeutet – Spanisch 11 (4-stündig) muss bis 13.2 belegt werden! s s m m Sprachenschwerpunkt möglich ! NW Schwerpunkt möglich ! Der Schüler/die Schülerin benötigt kein Vertiefungsfach. Die Wochenstundenzahl ist erreicht. s s 12 Kurse davon 6 schriftlich 37 37

Beispiel für eine Schullaufbahn Schüler hat Französisch in der SI belegt und entscheidet sich für eine 3. Fremdsprache, d.h. Spanisch (neu) ab Klasse 11 s s m m Sprachenschwerpunkt möglich ! NW Schwerpunkt möglich ! Der Schüler/die Schülerin benötigt kein Vertiefungsfach. Die Wochenstundenzahl ist erreicht. s s 12 Kurse davon 6 schriftlich 37 37

Beispiel für eine Schullaufbahn Schüler hat Französisch in der SI belegt und entscheidet sich gegen eine 3. Fremdsprache s s m m E Sprachenschwerpunkt entfällt ! NW Schwerpunkt muss genommen werden ! Die Schüler/der Schüler wählt ein Vertiefungsfach, da 34 Wochenstunden erreicht werden müssen! 11 Kurse davon 5 schriftlich 35 33

Belegungspflichten in der Einführungsphase In der Einführungsphase werden mindestens 11 Grundkurse gewählt, die 3-stündig pro Woche stattfinden und ein Vertiefungsfach oder mindestens 12 Grundkurse. 34 Wochenstunden müssen belegt werden! D, E und KU müssen in 11 belegt werden. S8 muss bis Ende 11 belegt werden. S11 muss gewählt werden, wenn die 2. Fremdsprache aus der SI fehlt. S11 kann gewählt werden, wenn a.) eine zweite FS aus der SI belegt worden ist und b.) der Sprachenschwerpunkt angestrebt wird. D, E, S11, S8 sind grundsätzlich schriftlich zu wählen. KU wird in der Regel mündlich belegt, kann aber auch schriftlich sein. GE, SW und EK müssen in 11 belegt werden. Ein Fach im AGF II muss schriftlich, zwei Fächer können maximal schriftlich belegt werden (Klausuren: ge+sw, ge+ek oder eine Klausur aus ge/sw/ek + re/pl). Andere Fächer können mündlich gewählt werden. . Eines der Fächer PL oder RE muss gewählt werden. Es wird in der Regel mündlich belegt, kann aber auch schriftlich sein. M muss in 11 schriftlich belegt werden. CH und Bi müssen in 11 belegt werden. Ein Fach muss schriftlich das andere kann mündlich gewählt werden. SP muss in 11 mündlich belegt werden.