Weg- und Zuzugsbesteuerung Aktuelle EuGH-Judikatur und Entwicklungen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Advertisements

Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung.
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde.
Freizügigkeitsrecht Rechtswirkungen. Übersicht über FZA-Rechte Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art. 5 und 7 lit. a FZA und.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 11. Übungseinheit am Betriebsübergang.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Gesamtschule Nord Essen Gesamtschule Nord Essen Informationen zur gymnasialen Oberstufe Tite l.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 3. Stunde ALLGEMEINE GRUNDRECHTSLEHREN I. Einteilung der Grundrechte 1. Freiheitsgrundrechte.
Stuttgart Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.
Individualarbeitsrecht Entgelt und Entgeltfortzahlung Michaela Windisch-Graetz.
Freizügigkeitsrecht Vorbemerkungen. Freizügigkeitsabkommen mit EG (FZA) multilaterales bzw. gemischtes Abkommen zwischen Schweiz, EG und Mitgliedstaaten.
Unionsbürgerschaft RL 2004/38/EG. Art 21 AEUV Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht für alle Unionsbürger unter dem Vorbehalt des Sekundärrechts Loslösung.
130/11/09Onepager_grundbesitz europa.ppt Wertentwicklung1 Jahr3 Jahre5 Jahres. Aufl. Fonds3,9 %25,6 %34,6 %977,1 % RREEF grundbesitz europa RC Offener.
Das ordentliche Ausländerrecht Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen.
Betriebsübergang. § 3 AVRAG Betriebs(teil)übergang -> ex lege Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverträge Definition des Betriebs(teil)überganges? –
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Vorstandswahlen im Verein.
Dublinassoziierung und Freizügigkeit Grundsätze und Rechtswirkungen.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz GHS in der Schweiz Steffen Wengert Bundesamt.
29.April 2013 Dr Péter Darák Universität Heidelberg/HCA Curt und Heidemarie Engelhorn Palais Grundsätze des Verwaltungverfahrens unter dem Einfluss des.
GOS Die Gymnasiale Oberstufe Saar Einführungsphase und Übergang in die Hauptphase Achtjähriges Gymnasium – G 8 (ohne Gewähr)
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Wiederholung Französische Revolution und Napoleon
Der neue Entstrickungstatbestand: Grenzen und Zweifelsfragen
Haney Group Project, Cpa Reviews
Sabrina May Modul: Grundlagen empirischer Forschung
Die neue Wegzugsbesteuerung bei Einbringungen
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: Gewerbesteuer
Transparent - sachgerecht - fair
Die Wegzugsbesteuerung gemäß Art 5 Anti-BEPS-RL
Besteuerung der Gesellschaften – Dozentenmaterialien – Abbildungen
Referenzen BÜRO / ARBEITSGEMEINSCHAFT Name PROJEKT Projektbezeichnung
Schulungsunterlagen der AG RDA
Aktuelle Entwicklungen im Gewerberecht
Wirtschaftsinformatik
Frage 1: I. Inanspruchnahme der E durch die Bürgschaft
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Rechtliche Gesichtspunkte eines Auseinanderbrechens der Eurozone
Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen vom
Wirtschaften in der Kriese Änderungen im Devisenrecht
Die betriebliche Direktversicherung
Eigenkapital Rudolf Heno, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Physica – Verlag; Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht. NWB 11 November.
Prof. Dr. Eva Kießling Stand : SS 2014
54. Österreichischer Städtetag vom 26. bis 28. Mai 2004 in Bregenz
Erbschaftsteuerreform
Betriebliche Altersvorsorge
Inventarverzeichnis im Verein
Pflichtübung aus Europarecht 5. Jänner 2011
Crowdfunding in Österreich – Herbst 2018
Informationen zu den RealschulAbschlussprüfungen 2018/19
Stiftungen und Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekt der gründung
Vorgesehene Änderungen des KiBiz
Produktionsfaktoren.
Scheinselbständigkeit
I. Personengesellschaften
Erstes HandelsForum Rheingau
Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten
Ordnungsgemäße Belegführung
Herbstdienstbesprechung 2018
Vereinsgemeinschaften
Spaltung und Formwechsel
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
DER EU-RECHTLICHE RAHMEN FÜR DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER
 Präsentation transkript:

Weg- und Zuzugsbesteuerung Aktuelle EuGH-Judikatur und Entwicklungen David Eisendle Luxemburg

Agenda Bisherige Rechtsprechung Urteil Kommission/Portugal (C-503/14) Anhängige Verfahren

Phase I Urteile de Lasteyrie (C-9/02, 2004) und N (C-470/04, 2006) Wegzug natürlicher Personen Besteuerung latenter Wertsteigerungen zum Zeitpunkt der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland Nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit Weder Sicherheit noch Benennung eines Steuervertreters zulässig Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen durch den Herkunftsmitgliedstaat

Phase II National Grid Indus (C-371/10, 2011) – Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft Kommission/Dänemark (C-261/11, 2013), Verder LabTec (C-657/13, 2015) – Überführung von Wirtschaftsgütern DMC (C-164/12, 2014) – Einbringung von Anteilen Betrieblicher Bereich Mehr Spielraum für Mitgliedstaaten

Phase II Keine Verpflichtung des Herkunftsmitgliedstaates, Wertminderungen betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter post-Wegzug zu berücksichtigen Wahlmöglichkeit: Sofortige Entrichtung der Steuerschuld oder pauschale Ratenzahlung (Urteil DMC: auf 5 Jahre gestaffelt) Garantien bei Nichteinbringungsrisiko Zinsen Übertragbarkeit auf Wegzug natürlicher Personen?

Kommission/Portugal (C-503/14) Urteil vom 21. Dezember 2016 Natürliche Personen Rechtslage in Portugal: Im Falle des Tauschs von Gesellschaftsanteilen keine Besteuerung stiller Reserven Erhebung der Steuer erst bei endgültiger Veräußerung – oder bei Wegzug ins Ausland Kein Zahlungsaufschub, Ratenzahlung, Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen Kommission: Verstoß gegen die Grundfreiheiten

Kommission/Portugal (C-503/14) EuGH: Beschränkung der Niederlassungsfreiheit Vergleichbarkeit Inlands- und grenzüberschreitender Sachverhalt? Rechtfertigung: Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten Kommission: de Lasteyrie und N einschlägig, nicht National Grid Indus EuGH: Nein, Grundsätze aus National Grid Indus schon in früheren Entscheidungen auf Besteuerung von Wertzuwächsen bei natürlichen Personen übertragen

Kommission/Portugal (C-503/14) „[es gibt] keinen objektiven Grund […], bei der Wegzugsbesteuerung für latente Wertzuwächse zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen zu unterscheiden“ (Rn. 56) Pflicht zu sofortiger Zahlung unverhältnismäßig Wahlmöglichkeit; Zahlungsaufschub mit Bankgarantie

Kommission/Portugal (C-503/14) De facto Aufgabe der Rechtsprechung de Lasteyrie (C-9/02) und N (C-470/04) Keine Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen Sicherheiten Zinsen Pauschale Ratenzahlung?

Anhängige Verfahren C-646/15 – Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements C-292/16 – A C-421/16 – Lassus (und C-327/16 – Jacob) C-355/16 – Picart

C-646/15 – Trustees Vorlage des First-tier Tribunal (Tax Chamber), Vereinigtes Königreich Wegzugsbesteuerung iZm britischen Trusts Besteuerung der stillen Reserven, wenn Mehrheit der Treuhänder des Trusts ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder mehrheitlich im Ausland ansässige Treuhänder bestellt werden Kernfrage: Anwendbarkeit der Grundfreiheiten?

C-646/15 – Trustees Schlussanträge GA Kokott vom 21. Dezember 2016 Trust „sonstige juristische Person“ iSv Art. 54 Abs. 2 AEUV? Ja, wenn: Beteiligung am Wirtschaftsverkehr, eigene Rechte und Pflichten nach nationalem Recht Besteuerung bei fingierter Sitzverlegung beschränkt Niederlassungsfreiheit Grundsätzlich gerechtfertigt, wenn Besteuerungsbefugnis endet (wann eigentlich? vgl. Urteil DMC) Verhältnismäßigkeit Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen abzulehnen

C-292/16 – A Vorlage des Helsingin hallinto-oikeus, Finnland A Oy bringt Betrieb der Produktionsanlage einer österreichischen Betriebsstätte in österreichische Konzerngesellschaft ein Übergang zu zugeordneten Aktiva, Passiva, Rücklagen Finnland: Besteuerung des „Veräußerungsgewinns“ im Jahr der Einbringung Bei Inlandssachverhalt anders: Steuerpflicht erst bei Realisierung

C-292/16 – A Finnland: Anwendungsfall von Art. 10 Abs. 2 Fusions-RL (RL 90/434/EWG) Art. 10 Abs. 2: Mitgliedstaat der einbringenden Gesellschaft grundsätzlich berechtigt, die anlässlich der Einbringung von Unternehmensteilen entstehenden Gewinne der Betriebsstätte zu besteuern Vorlegendes Gericht: Vereinbarkeit mit Niederlassungsfreiheit?

C-421/16 – Lassus Vorlagen des Conseil d‘État, Frankreich Herr Lassus: Seit 1997 in GB ansässig 1999: Einbringung von Anteilen einer franz. Gesellschaft in eine luxemb. Gesellschaft, Wertsteigerung DBA UK/F: Frankreich hatte Besteuerungsrecht, verliert es durch Anteilstausch F: Gewährt Steuerstundung 2002: Veräußerung von Anteilen F: Besteuerung der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs festgestellten Wertsteigerung Lassus: Verstoß gegen Art. 8 Fusions-RL (RL 90/434/EWG)

C-421/16 – Lassus Art. 8 Fusions-RL: Die Zuteilung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der einbringenden Gesellschaft gegen Anteile darf für sich allein keine Besteuerung des Veräußerungsgewinns auslösen. Mitgliedstaaten dürfen Gewinn aus einer späteren Veräußerung der erworbenen Anteile in gleicher Weise besteuern wie Gewinn aus einer Veräußerung der vor dem Erwerb vorhandenen Anteile. Lassus: Allein Veräußerung im Jahr 2002 kann Steuertatbestand auslösen – zu diesem Zeitpunkt aber keine Besteuerungsbefugnis Frankreichs mehr ? Vereinbarkeit mit Fusions-RL, Niederlassungsfreiheit

C-355/16 – Picart Vorlage des Conseil d‘État, Frankreich Herr Picart: Bis 2002 in Frankreich ansässig, Wohnsitz in die Schweiz verlegt Meldung einer latenten Wertsteigerung in seinen Gesellschaftsanteilen, Stundung 2005: Veräußerung Französische Steuerverwaltung: Nach Prüfung Korrektur der Wertsteigerung, Festsetzung zusätzlicher Einkommensteuer für das Jahr 2002 Frankreich partizipiert im Ergebnis an Wertsteigerung in der Schweiz

C-355/16 – Picart Herr Picart: Beruft sich auf Niederlassungsrecht nach Abkommen Schweiz-EG vom 21. Juni 1999 Gleicher Gewährleistungsinhalt wie Niederlassungsfreiheit nach EGV/AEUV? Art. 1 lit. a Abkommen: Einräumung eines Rechts auf Niederlassung als Selbstständiger Frankreich: „Gründung und Leitung von Unternehmen“ wie in Art. 43 Abs. 2 EGV (Art. 49 Abs. 2 AEUV) nicht im Abkommen genannt, daher hier nicht anwendbar