Neue Förderungsprogramme 2017

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Neue Förderungsprogramme 2017 9.2.2017

Ausweitung aws – Garantien ERP - Kredite Neuerungen Themen Ausweitung aws – Garantien ERP - Kredite Neuerungen Investitionszuwachsprämie Lohnnebenkostenförderung Risikokapitalprämie

Ausweitung aws-Garantien Erhöhung Obligogrenzen pro Projekt von EUR 7,5 Mio. auf EUR 25 Mio. und pro Unternehmensgruppe von EUR 25 Mio. auf EUR 40 Mio. Betriebsmittel  Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch langfristige Kreditfinanzierung von nicht aktivierungsfähigen Innovations- oder Wachstumsmaßnahmen wird garantiefähig (bis EUR 2 Mio. mit 80 %, darüber mit 50 %) keine Nachbesicherung (keine Umschichtung bestehender KK) zusätzliche Mittel („frisches Geld“) keine kurzfristigen Liquiditätsüberbrückungen keine Einzelaufträge (mindestens 3 Jahre Laufzeit) Rückzahlungsfähigkeit und zusätzlicher Bedarf muss nachvollziehbar sein Internationalisierungs-Projektgarantien – weltweit Start-up global – Internationalisierung - Finanzierungsgarantien

Ausweitung aws-Garantien Abrechnungen/Rechnungszusammenstellung vereinfacht  bei Betriebsmitteln/Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch langfristige Kreditfinanzierung von nicht aktivierungsfähigen Innovations- oder Wachstumsmaßnahmen reicht Bestätigung der widmungsgemäßen Verwendung der garantierten Kreditmittel durch finanzierendes Institut und Unternehmen über den aws Fördermanager nur eine Summe muss angegeben werden Prüfung durch Stichproben Kleinkredit-Garantien gehen in aws Garantien-KMU auf Verfahrenszinssatz bleibt ausgesetzt aws hat mehr Risikoappetit

ERP - Kredit Neuerungen im ERP Jahresprogramm 2017 Erhöhung der Obergrenze für Kleinkredite von EUR 300.000,- auf EUR 500.000,-; keine Projektobergrenze mehr Einführung eines Gründungskleinkredites mit attraktivem Fixzinssatz von 0,5 % auf die gesamte Laufzeit Erweiterung des KMU-Programms zu einem KMU- und Wachstumsprogramm: öffnen des ERP-Kredites für Mid Caps (bis 3.000 Mitarbeiter/-innen) Erhöhung der Einzelkredit-Obergrenze pro Projekt von EUR 10 Mio. auf EUR 30 Mio. Anpassung der Staffelung des sprungfixen Zinssatzes neu: erster Sprung wenn EURIBOR > 0,5 % (bisher schon bei 0,1 %)

ERP - Kleinkredit-Offensive Für KleinunternehmerInnen und GründerInnen Anhebung der Kreditobergrenze auf EUR 500.000,- Aufhebung des Projektlimits Einführung eines Gründungs-Kleinkredites zu 0,5 % fix auf die gesamte Laufzeit 80 % aws-Garantie vom Gesamtkredit Kombination mit Investitionszuwachsprämie möglich Anschlussfinanzierung durch die Bundesländer

KMU- und Wachstums-Offensive Innovation Wachstum/Beschäftigung

Investitionszuwachsprämie Einreichungen seit 9. 1 Investitionszuwachsprämie Einreichungen seit 9.1.2017 möglich Genehmigung der Richtlinien noch ausständig Prämie von 10 % (mittlere Unternehmen) bzw. 15 % (kleine Unternehmen) d. h. maximaler Zuschuss EUR 75.000,- für den Investitionszuwachs (im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre) insgesamt EUR 175 Mio. für die Jahre 2017 und 2018 Basierend auf den Erfahrungen der Förderungen in Salzburg und Kärnten abgewickelt über ÖHT und aws Förderungspakete beabsichtigt, d. h. kein Kombinationsausschluss abgewickelt unter de-minimis und AGVO-KMU um flexibel zu sein

Investitionszuwachsprämie Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition die 3 Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre für die Berechnung der bisherigen Anschaffungs-/Herstellungskosten vorlegen können Mitglieder der Wirtschaftskammer/Ziviltechniker Antragstellung: Einreichung durch Unternehmen od. Bank je nach Branchenzugehörigkeit bei aws bzw. ÖHT Antragstellung vor Beginn der Durchführung des Projektes

Investitionszuwachsprämie Wie wird gefördert: 10 % bzw. 15 % Prämie auf den Investitionszuwachs Basis: durchschnittliche aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten vollen 3 Geschäftsjahre Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Investitionszuwachs mind. EUR 50.000,- bis EUR 450.000,- über Basis mind. EUR 100.000,- bis EUR 750.000,- über Basis Förderungshöhe 15 % Prämie des Investitionszuwachses d. h. zwischen EUR 7.500,- und max. EUR 67.500,- 10 % Prämie des Investitionszuwachses d. h. zwischen EUR 10.000,- und max. EUR 75.000,-

Investitionszuwachsprämie Was wird gefördert: materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen Errichtung/Erweiterung der Betriebsstätte; Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen; Änderung des Produktionsprozesses Förderbare Projektkosten müssen zumindest EUR 50.000,- bei kleinen Unternehmen und EUR 100.000,- bei mittleren Unternehmen (Investitionszuwachs) höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellkosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten vollen 3 Geschäftsjahre

Investitionszuwachsprämie Was wird nicht gefördert: Projekte, mit denen vor Einbringung des Antrages begonnen wurde gebrauchte Wirtschaftsgüter und immaterielle Investitionen Grundstücke, Finanzanlagen, aktivierte Eigenleistungen Fahrzeuge (inkl. Zubehör) die auch Transportzwecken dienen (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel wie Bagger, Stapler) leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter Kosten, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Vorhaben stehen Betriebsmittel Ankauf von Musik- und Spielautomaten Vergnügungsetablissements, Nachtlokale, Spielkasinos, öffentl. Garagen Investitionen von Unternehmen unter geschützten Konkurrenzbedingungen Projekte über € 5 Mio.

Investitionszuwachsprämie Beispiel Unternehmensgegenstand Tischlerei Unternehmen besteht seit 2009 Umsatz EUR 1.427.000,- Anzahl Mitarbeiter/-innen 10 durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre EUR 110.000,- Projekt Zubau Werkshalle und Ankauf einer CNC-Bearbeitungsmaschine Projektkosten EUR 300.000,- Investitionszuwachs EUR 190.000,- Finanzierung Kredit, Eigenmittel Mögliche Förderung durch Investitionszuwachsprämie EUR 28.500,- (15 % von EUR 190.000,-) Da der Investitionszuwachs (Differenz der durchschnittlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten der letzten 3 Jahre zu den Projektkosten) höher als EUR 50.000,- ist, kann eine Förderung von 15 % des Investitionszuwachses gewährt werden.

Investitionszuwachsprämie Berechnung Kleine Unternehmen Durchschn. Anschaffungen letzten 3 Jahre = Basis Investitionshöhe Diff. Investition zu durchschn. Anschaffungen (muss mind. 50.000,-- sein) = Investitionszuwachs Bemessungsgrundlage (zw. mind. 50.000,-- und max. 450.000,--) Förderungshöhe (15 % der Bemessungsgrundlage) 20.000,- 100.000,- 80.000,- 12.000,- 200.000,- 900.000,- 700.000,- 450.000,- 67.500,- 30.000,- 50.000,- 0,- Mittlere Unternehmen Durchschn. Anschaffungen letzten 3 Jahre = Basis Investitionshöhe Diff. Investition zu durchschn. Anschaffungen (muss mind. 100.000,-- sein) = Investitionszuwachs Bemessungsgrundlage (zw. mind. 100.000,-- und max. 750.000,--) Förderungshöhe (10 % der Bemessungsgrundlage) 50.000,- 480.000,- 430.000,- 43.000,- 100.000,- 180.000,- 80.000,- 0,- 75.000,- 1.200.000,- 1.125.000,- 750.000,- 250.000,- 6.500.000,- 6.250.000,- 0,- (da Projekt > € 5 Mio)

aws Lohnnebenkostenförderung Einreichungen seit 1. 1 aws Lohnnebenkostenförderung Einreichungen seit 1.1.2017 möglich Genehmigung der Richtlinien noch ausständig Eckdaten Maßnahme zur Entlastung innovativer Start-ups, d.s. Kleinst- oder Kleinunternehmen, deren Gründung max. 5 Jahre zurückliegt, und deren Geschäftsmodell sich durch Innovationskraft und Wachstumsstärke auszeichnet (aws Start-up PreCheck). Zuschuss zu nachweislich bezahlten Dienstgeber-beiträgen für die ersten drei Arbeitsplätze Max. 3-jährige Förderung (schmilzt um 33 % p.a. ab) Programmlaufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2019 Programmbudget: EUR 100 Mio. für 3 Jahre

aws Lohnnebenkostenförderung Förderungsablauf Unternehmensgründung Antragstellung Schaffung des ersten Arbeitsplatzes 100 % 67 % 33 % 1. Arbeitsplatz 2. Arbeitsplatz 3. Arbeitsplatz 2016 2017 2018 2019 2020

aws Lohnnebenkostenförderung Förderungsablauf Unternehmensgründung Schaffung des ersten Arbeitsplatzes Antragstellung 100 % 67 % 33 % 1. Arbeitsplatz 2. Arbeitsplatz 3. Arbeitsplatz 2015 2016 2017 2018 2019

aws Lohnnebenkostenförderung Förderungsbestimmungen Förderungsfähige Arbeitsplätze Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze Arbeitsverhältnis muss österreichischem Arbeits- und Sozialrecht unterliegen Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind ausgeschlossen Förderungsfähige Lohnnebenkosten Gefördert werden ausschließlich nachweislich bezahlte Dienstgeberbeiträge (u.a. Sozialversicherungsbeiträge) ASVG-Höchstbeitragsgrundlage dient als Obergrenze Max. Zuschusshöhe beläuft sich auf rund € 125.000,-

aws Risikokapitalprämie Einreichungen seit 1. 1 aws Risikokapitalprämie Einreichungen seit 1.1.2017 möglich Genehmigung der Richtlinien noch ausständig Programmziele Verbesserung der Rahmenbedingungen für innovative Start-ups Erleichterter Zugang zu Risikokapital Anreizsetzung für Investor/innen, sich an innovativen und wachstumsstarken Start-ups (verstärkt) zu beteiligen Maßnahme 20%-Zuschuss (De-minimis): Max. EUR 50.000 pro Investor/in und Kalenderjahr Für Beteiligungen an innovativen Start-ups Programmbudget: EUR 45 Mio. für 3 Jahre

aws Risikokapitalprämie Förderungswerber/in Antragsteller/innen sind die Investor/innen Investor/innen können sein Natürliche Personen Wohnsitz in der Europäischen Union Z.B. Business Angels, Crowdinvestorinnen bzw. -investoren Juristische Personen Sitz in der Europäischen Union Z.B. Corporates, Privatstiftungen, Family Offices, Beteiligungsgesellschaften

aws Risikokapitalprämie Ausschlusskriterien Von einer Förderung ausgeschlossen sind Mehrheitsgesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen, nahe Angehörige W.o. – Tätigkeit in der Geschäftsleitung (2 Jahre vor bis 1 Jahr nach Beteiligung) AIFMG-konzessionierte/-registrierte Fonds Pensionsfonds Von AIFMD erfasste Verwalter alternativer Investmentfonds Gebietskörperschaften, juristische Personen öffentlichen Rechts Investor/innen mit anhängigem Insolvenzverfahren

aws Risikokapitalprämie Förderungsfähige Start-ups Sitz oder Betriebsstätte in Österreich Start-ups im Sinne der Risikokapitalprämie sind Kleinst- oder Kleinunternehmen Seit den ersten fakturierten, regelmäßig erzielten Umsätzen längstens 7 Jahre gewerblich tätig (Entwicklungstätigkeit zählt nicht dazu) Innovativ und wachstumsstark Webbasierter start-up PreCheck (=Selbsttest) Nicht förderungsfähig Börsennotierte Unternehmen Landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei, Aquakultur, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahl- und Kunstfaserindustrie Bank- und Versicherungswesen sowie Realitätenwesen Start-ups mit anhängigem Insolvenzverfahren

aws Risikokapitalprämie Förderungsfähige Beteiligungen Beteiligungsbetrag als Bemessungsgrundlage Beteiligungen am Gesellschaftskapital (z.B. Stammkapital) Beteiligungsähnliche Einlagen (z.B. stille Beteiligungen) Langfristig (min. 3 Jahre) und unkündbar zur Verfügung gestellt Ausschließlich gewinnabhängig verzinst Im Insolvenzfall nachrangig Weitere Kriterien Einzelne Beteiligung > EUR 5.000 Pro Jahr und Investor/in max. EUR 250.000 (kumuliert) Von außen zugeführte, zusätzliche Barmittel Obergrenze pro Start-up – de-minimis-Obergrenze Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen (max. 49,9%) Folgebeteiligungen sind möglich Investor/innen müssen Beteiligung mindestens 1 Jahr halten Klare und realistische Ausstiegsstrategie

Anton Neunteufl Leiter Garantien für KMU T: +43 501 75 – 223 E: a Anton Neunteufl Leiter Garantien für KMU T: +43 501 75 – 223 E: a.neunteufl@aws.at Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. Walcherstrasse 11a | 1020 Wien | www.aws.at