Asylbewerber/innen und Flüchtlinge – eine Chance für Unternehmen

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Asylbewerber/innen und Flüchtlinge – eine Chance für Unternehmen Asyl -Potenziale nutzen und Perspektiven bieten Asylbewerber/innen und Flüchtlinge – eine Chance für Unternehmen Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter „Bild/Logo einfügen“ > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über „Bild ändern“) Agentur für Arbeit Waiblingen Daniela Duppui 27.01.2016

Definition des Personenkreises Asylbewerber/in* Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist  Status: Aufenthaltsgestattung - § 55 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Geduldete/r Ausländer/in* Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde – die Abschiebung ist ausgesetzt  Status: Duldung - § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylberechtigte/r Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde  Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel) Flüchtling Person, die im Rahmen humanitärer Hilfsprogramme als Flüchtling anerkannt ist  Titel: berechtigter Aufenthalt nach §§ 22-25a AufenthG mit (befristeter) Aufenthaltserlaubnis * Grundsätzlich gilt: Wenn eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt vorliegt („Erwerbstätigkeit/ Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet“), ist für jede Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis(AE) erforderlich und es gilt der Mindestlohn bzw. der ortsübliche/ tarifliche Lohn. Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 2

Übersicht zu Aufenthalt und Rechtskreis ARBEIT AUSBILDUNG Flüchtlinge LEA vorläufige Unterbringung Anschlussunter-bringung Kontingentflüchtling (Bundesprogramm) Kontingentflüchtling (BW-Programm) SGB II SGB III anerkannter Flüchtling Asylberechtigte/r Geduldete Asylbewerber/in ab Einreise ab Anerkennung ab 4. Aufenthaltsmonat ab 1. Tag des Aufenthalts Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 3

Bestimmungen im Asylrecht zum Arbeitsmarktzugang Verkürzung der Wartezeit für den Zugang zum Arbeitsmarkt auf einheitlich drei Monate (vorher neun Monate für Asylbewerber/innen und zwölf Monate für Geduldete) Wegfall der Vorrangprüfung für Asylbewerber/innen und Geduldete mit anerkanntem Hochschulabschluss in Engpassberufen oder mit anerkanntem Berufsabschluss in Ausbildungsberufen nach der „Positivliste“ Wegfall der Vorrangprüfung für Asylbewerber/innen und Geduldete generell nach 15 Monaten (vom 16. bis 48. Aufenthaltsmonat lediglich Prüfung der Beschäftigungsbedingungen) Aufnahme einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 4

Verfahren Arbeitserlaubnis (AE) Asylbewerber/in, Geduldete/r, Flüchtling mit potentiellem Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde (Wohnsitz Bewerber/in) Ausländerbehörde entscheidet eigenständig für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf für eine Tätigkeit als Hochqualifizierte/r, Führungskraft, Wissenschaftler/in, für gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, schulische und von der EU geförderte Praktika und für eine zustimmungsfreie Beschäftigung bei seit vier Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung Ausländerbehörde richtet Antrag auf Zustimmung an das Arbeitserlaubnis-Team der Bundesagentur für Arbeit Anfrage geht an örtlichen Arbeitgeber-Service (Arbeitsmarktprüfung/ Vorrangprüfung, Arbeitsbedingungen) Arbeitserlaubnis-Team entscheidet über die Zustimmungsanfrage und leitet Antwort zurück an Ausländerbehörde Entscheidung über die Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde vor Ort Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 5

Rechtliche Anpassungen I Wer sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, darf seit 23.10.2015 auch im Bereich der Leiharbeit/ Zeitarbeit beschäftigt werden. Eine Arbeitserlaubnis ist dennoch zu beantragen. Globalzustimmung für Einstiegsqualifizierung (EQ), Ausländerbehörde kann dies sofort genehmigen. Die Beantragung der EQ-Förderung durch die BA ist in jedem Fall vor Beginn notwendig Seit 01.08.2015 - § 60a AufenthG - Duldung für qualifizierte Berufsausbildung für zunächst 1 Jahr, wenn das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und nicht aus sicherem Herkunftsland nach § 29a AsylVfG; Verlängerung der Duldung um jeweils ein Jahr bis Ausbildungsabschluss Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 6

Rechtliche Anpassungen II seit 01.08.2015 - Erweiterung des förderfähigen Personenkreises für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) auf Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 oder § 25b AufenthG. seit 01.01.2016 - Zugang zu BAB und Assistierter Ausbildung für Geduldete bereits nach 15 Monaten Wartezeit (statt bisher 48 Monaten) seit 01.01.2016 - ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) für Geduldete nach 15 Monaten Wartezeit (statt bisher 60 Monaten) Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 7

Rechtliche Anpassungen III Künftig unterliegen folgende mindestlohnfreie Praktika nicht mehr der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit: Pflichtpraktika Orientierungspraktika von einer Dauer bis zu drei Monaten zur Anbahnung einer Ausbildung/ eines Studiums, sofern der/ die Praktikant/in noch keine Ausbildung abgeschlossen hat (bzw. der im Ausland erworbene Abschluss nicht oder nicht vollständig in Deutschland anerkannt wurde) ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III und Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 8

Gemeinsames Engagement Arbeitgeber … melden uns sämtliche Arbeits- und Ausbildungsstellen ermöglichen niederschwelligen Einstieg unterstützen Kompetenzfeststellungen EQ, Praktika … nutzen Multiplikatoren innerhalb der Verbände/ Innungen setzen Azubis als „Paten“ oder Mentoren ein Agentur für Arbeit … berät Arbeitgeber individuell schafft Transparenz zu rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt Chancen auf stellt Infomaterial (Leitfaden, ...) zur Verfügung spricht Unternehmen direkt mit Bewerbern an beschleunigt das Zustimmungsverfahren (AE) nutzt die vorhandenen Förderinstrumente Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 9

konkrete Möglichkeiten Sprachförderung (zusätzlich Einstiegskurse durch BA für Teilnehmer aus 4 Ländern) Praktikum zur Orientierung Maßnahme bei einem Arbeitgeber (§45 SGB III) über BA EQ – Einstiegsqualifizierung PerF – Perspekiven für Flüchtlinge PerjuF – Perspekiven für junge Flüchtlinge (ab April 2016) JuFA – Junge Flüchtlinge in Ausbildung (ESF) Beschäftigung in Arbeit oder Ausbildung (z.B. auch Zeitarbeit ab 15. Monat gestattet) Qualifizierung Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 10

Maßnahmen mit einem Sprachförderanteil unter 50% Sprachfördermöglichkeiten UE = Unterrichtseinheit/en Stufe 1 („Sprachanfänger/in“) Stufe 2 („erste Sprachkenntnisse vorhanden“) Stufe 3 („Ausbildungs-und Arbeitsmarktintegration in Reichweite“) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung , § 15 Flüchtlingsauf- nahmegesetz (FlüAG) - 91,36 € pro Person VAB-O Landesprogramm BW (Ziel: A1) – Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau), Aufbaukurs 300 UE/Aufbaukurs Beruf 400 UE Integrationskurse des BAMF – Öffnung für Asylbewerber/innen und Geduldete Eigenanteil; Kostenbefreiung für Leistungsempfänger möglich Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE Orientierungskurs Sonderformen möglich, z.B.: Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE), Jugendintegrationskurse, Eltern, Hörgeschädigte und Sehbehinderte ESF-BAMF-Sprachförderung (ab vorhandenem A1-Niveau) – 730 UE  Bisher kaum Kapazitäten für Asylbewerber/innen und Geduldete; Plan: Aufstockung durch den Bund Maßnahmen mit einem Sprachförderanteil unter 50% Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF) – BO, Sprache, betriebl. Phasen Perspektive für Flüchtlinge (PerF) – § 45 SGB III  arbeitsmarktnahe Aktivierung und ergänzender Spracherwerb Auswertung der erhobenen Daten Auswahl der Projekt-TN Feststellung Qualifizierungsbedarfe Zusammenarbeit mit: BAMF/Ausländerbehörde Bleiberechts-Netzwerk FR/Breisgau-Hochschwarzwald Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-Netzwerk Auswertung der erhobenen Daten Auswahl der Projekt-TN Feststellung Qualifizierungsbedarfe assistierte Vermittlung Coaching Zusammenarbeit mit: örtlicher Ausländerbehörde Bleiberechts-Netzwerken Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-Netzwerk BA Land BW Bund Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite11

Potenziale der Asylbewerber/innen, Geduldeten und Flüchtlinge Sprachkenntnisse für einen globalen Austausch Erfahrungen und Qualifikationen aus dem Heimatland Kompetenzen als Kulturmittler/ Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Unternehmen/Institutionen Kompetenzen für innovative Lösungen/ Ansätze durch andere Blickwinkel Brückenbauer zu neuen Kunden- und Nutzergruppen Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 12

Herausforderungen für die Arbeitsmarktintegration aus Sicht der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unzureichende Deutschkenntnisse nicht für alle Asylbewerber/innen und Geduldete eine ausreichende Sprachförderung Anerkennung beruflicher Qualifikationen oft schwierig Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei Praktika und Beschäftigung bei Einstellung von Asylbewerber/innen und Geduldeten sowie Mindestlohn erforderlich (Vorrangprüfung) Geförderte Ausbildungsvorbereitung und -begleitung rechtlich noch eingeschränkt Geduldete haben teilweise Aufenthaltspapiere mit Nebenbestimmungen, die Vermittlungstätigkeiten bzw. einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, September 2015 Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 13

Danke für Ihr Interesse! Asylbewerber/innen und Flüchtlinge – eine Chance für Industrie und Handwerk Lassen Sie uns diese Chancen und Potenziale nutzen! Danke für Ihr Interesse! Agentur für Arbeit Waiblingen, Daniela Duppui, 27.01.2016 Seite 14