Aktuelle Themen aus dem Referat Tagesbetreuung für Kinder

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 Präsentation transkript:

Aktuelle Themen aus dem Referat Tagesbetreuung für Kinder Jahrestagung der Jugendamtsleitungen am 16. und 17.02.2017 Marion Steck

Anzahl der in Tageseinrichtungen betreuten Kinder unter 3 Jahren von 2005 bis 2016

Betreuungsquoten (Tagespflege und Tageseinrichtungen) für Kinder unter 3 Jahren

Entwicklung der Zahlen betreuter Kinder im Kindergartenalter 2005 bis 2016

Verwaltungsvereinfachung zur Überbelegung Aufgrund des weiteren Zuzuges von Flüchtlingsfamilien hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit Schreiben vom 02.12.2016 über die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Verwaltungsvereinfachung zur geringfügigen Überbelegung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen mit Flüchtlingskindern informiert. Der KVJS hat über ein Rundschreiben (Dez. 4-34/2016) am 19. Dezember 2016 alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg davon benachrichtigt. Das Verfahren in Form einer Selbstverpflichtung kann im aktuellen Kindergartenjahr in Gruppen in Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt angewandt werden. Diese kann für jedes Flüchtlingskind, das sich ab dem 01.12.2016 in der vorläufigen Unterbringung oder in der Anschlussunterbringung in den Stadt - und Landkreisen befindet, abgegeben werden Es können maximal zwei Kinder mit Fluchterfahrung pro Gruppe zusätzlich zur Höchstgruppenstärke aufgenommen werden. Ab dem ersten anwesenden Kind über der Höchstgruppenstärke ist eine weitere geeignete Kraft erforderlich.

Verwaltungsvereinfachung Überbelegung Die flexible Übergangslösung im Rahmen der Selbstverpflichtung gilt für jedes Flüchtlingskind bis zum Ende des Kindergartenjahres. Für das Kindergartenjahr vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 muss vom Träger bei Bedarf eine neue Erklärung abgegeben werden. Krippen und altersgemischte Gruppen sind von diesem Verfahren ausgeschlossen. Das KVJS-Landesjugendamt hat hierzu sowohl einen Vordruck zur Selbstverpflich-tungserklärung für Träger von Kindertageseinrichtungen als auch eine FAQ-Liste erarbeitet Die Selbstverpflichtungserklärung wird nach dem Erklärungsprinzip abgegeben. Somit ist eine Genehmigung durch das KVJS-Landesjugendamt im Zeitraum der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich. Es ist weiterhin für Träger von Kindertageseinrichtungen möglich, Überbelegungen von Gruppen über die vorgegebene Höchstgruppenstärke hinaus vom KVJS-Landesjugendamt als Einzelfall prüfen zu lassen

Aktuelles aus der Kindertagespflege Allgemeine Informationen zur Entwicklung in der Kindertagespflege zum Stichtag 01.03.2016 2. Informationen zur jährlichen Erhebung 2017 3. Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege Entwicklung der laufenden Geldleistung Rahmenbedingungen

Entwicklung in der Kindertagespflege Jährliche Erhebung: zum Stichtag 01.03.2016 Rücklaufquote 100 %, d.h. alle 46 Jugendämter in BW haben rückgemeldet 6.664 aktive Tagespflegepersonen betreuten 21.304 Kinder 11.162 dieser Kinder waren unter drei Jahren alt Entwicklung: Zahl der aktiven Tagespflegepersonen nimmt leicht ab, Zahl der betreuten Kinder nimmt leicht zu

Entwicklung in der Kindertagespflege Insgesamt sind vom 02.03.2015 bis 01.03.2016 1320 Tagespflegepersonen ausgeschieden 250 davon aus wirtschaftlichen Gründen 663 davon aufgrund veränderter Lebensumstände Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (T.i.a.g.R.): 420 T.i.a.g.R-Stellen, in denen 3.544 Kinder von 1.073 Tagespflegepersonen betreut werden

Entwicklung in der Kindertagespflege Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (T.i.a.g.R.): 420 T.i.a.g.R-Stellen, in denen 3.544 Kinder von 1.073 Tagespflegepersonen betreut werden Fachberatung Kindertagespflege: 33 Jugendämter haben empfohlenen Fachberatungsschlüssel von 1:90 bis 1:130 (Fachberatung : Betreuungsverhältnisse) erreicht, 5 davon berichten von besserem Personalschlüssel Kosten: Jugendämter für 2015 gaben ca.16,1 Mio. Euro für die Kindertagespflege in den Bereichen Beratung, Vermittlung, Begleitung und Qualifizierung aus (davon Landesförderung 9,5 Mio. Euro)

2. Jährliche Erhebung 2017 2017 erfolgt die achte Erhebung zur Entwicklung in der Kindertagespflege Zahlen und Daten werden zum Stichtag 01.03.2017 erhoben Daten werden zum ersten Mal online erhoben (über KitaDataWebhouse)

Jährliche Erhebung 2017 Vorteile: Daten in einer Datenbank gespeichert, können gemeinsam genutzt werden jährliche Meldung an Statistisches Landesamt direkt über KDW Daten bleiben gespeichert , künftig müssen nur noch Änderungen eingetragen werden Werden Programme wie Pflegesoft oder KiTaPflege genutzt, können Daten über eine Schnittstelle in KDW-Tagespflege importieren werden Landkreise, Städte und Gemeinden können Daten der Bereiche Kindertagespflege und Kindertagesbetreuung über KDW-Planungsmodul z.B. für Bedarfsplanung gemeinsam nutzen und auswerten

3. Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege (VwV) ist Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kindertagespflege in Baden-Württemberg Inhalte sind u.a. Qualifizierung von Tagespflegepersonen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen Zahl der zu betreuenden Kinder Finanzielle Förderung der Kindertagespflege Bisherige Verwaltungsvorschrift vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016.

3. Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege VwV wird um ein Jahr verlängert, d.h. bis 31.12.2017 Förderung der Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen von 2,3 Mio. Euro auf 1,75 Mio. Euro gekürzt Regierungsfraktionen decken Lücke aus Projektmitteln je zur Hälfte ab, so dass insgesamt wieder 2,3 Mio. Euro für Zuwendungen zur Verfügung stehen Sonst bleibt VwV voraussichtlich inhaltsgleich Veröffentlichung Ende März/Anfang April 2017 geplant

4. Laufende Geldleistung Nach §8b Abs.2 (KiTaG) sind die Empfehlungen des Landkreistages, des Städtetages und des KVJS maßgebend für die Höhe der laufenden Geldleistung für Kinder in der Kindertagespflege Diese Empfehlungen wurden zuletzt zum 01.05.2012 angepasst (u3 5,50 Euro /Stunde ü3 4,50 Euro/Stunde) Unter Federführung des KVJS wird schon länger mit dem Landesverband f. Kindertagespflege über eine Verbesserung der Rahmenbedingungen verhandelt Der Landesverband fordert eine Erhöhung auf 7,50€

4. Laufende Geldleistung In der letzten Verhandlungsrunde mit den kommunalen Landesverbänden hat der Landkreistag eine Erhöhung der laufenden Geldleistung um 0,50 Euro auf 6,00 Euro bei u3 Kindern und 5,00 Euro bei ü3 Kindern angeboten Der Landesverband hat dies abgelehnt, er fordert ein Mindesterhöhung von 1,00 Euro Der Landesverband ist weiterhin politisch aktiv und erwartet vom Land eine finanzielle Verbesserung zumal in der Koalitionsvereinbarung fest geschrieben ist, dass das Land die finanziellen und beruflichen Rahmenbedingungen verbessern und prüfen wird

5. Rahmenbedingungen 21.02.2017 nächste Landesweite AG der Kindertagespflege Absprache über Aktualisierung der Rahmenbedingungen zu Themen wie z.B. Erhöhung der Leistungen bei Bereitschafts-und Abwesenheitszeiten z.B. in Folge von Krankheiten der Kinder, Urlaub oder Krankheit der Tagespflegeperson und Betreuung zu Besonderen Zeiten ( z.B. am Abend oder am Wochenende Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten und Harmonisierung der Elternbeiträge

Förderprogramm BUND Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ verfolgt das Ziel, den Einstieg von Familien und Kindern in das Regelsystem der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung durch die Umsetzung von niedrigschwelligen Angeboten zu unterstützen. Zielgruppe: Familien und Kinder, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionalisierten Kindertagesbetreuung erreicht werden(auch Kinder mit Familien mit Fluchterfahrung. Antragssteller sind die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Kreisjugendämter) bis zum heute (17. Februar) kann man Interesse bekunden (keine Ausschlussfrist). Start: ab Frühjahr 2017 (bis Ende 2020) sollen Angebote gefördert werden, die den Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten, begleiten und Zugangshürden abbauen Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro im Jahr für konkrete niedrigschwellige Angebote für Kinder und Familien

Aktuelles Arbeitshilfe für Fachberatungen in der Kindertagesbetreuung (Endfassung Hrsg.KVJS Erscheint Sommer 2017) KVJS-Ratgeber „Partizipation von Kleinkindern“ (Herbst 2016) Jugendhilfe-Service Inklusion (April 2017) Jugendhilfe-Service Eignung/Kindertagespflege (Sommer 2017) Jugendhilfe-Service Naturkindergärten ( März 2017) Fortbildungen Broschüre 2017

Forschungsprojekt Kindertagesbetreuung „Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“ Ziel: Die Weiterentwicklung von Konzepten kommunaler Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, unter Beteiligung von Fachkräften, Trägern und Adressaten, in Verbindung von qualitativen Planungsaspekten mit der quantitativen Bedarfsplanung. Zielgerichtete Bearbeitung praxisrelevanter Schnittstellen und Schwerpunkten (z.B. Inklusion, Schulkindbetreuung, Kindertagespflege, Kinder aus Flüchtlingsfamilien). Beteiligte Gemeinden im Landkreis Göppingen: Stadt Göppingen, Stadt Eislingen, Gemeinde Salach, Gemeinde Heiningen. Beteiligte Gemeinden im Enzkreis: Gemeinde Königsbach-Stein, Gemeinde Heimsheim, Gemeinde Mühlacker, Gemeinde Engelsbrand, Gemeinde Staubenhardt Beginn: April 2016 mit einer geplanten Laufzeit von 30 Monaten. Ausgewähltes Forschungsinstitut: ISA Münster / Hochschule Osnabrück.

Forschungsprojekt Auftakt: Mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Landkreis Göppingen, dem Enzkreis und den kreisangehörigen Gemeinden beim ersten Fachtag am 16.06.2016. Neues Projektmanagement: Leitung Herr Dr. Fiebig, stv. Frau Gfrörer Projektkoordination: Frau Winter ( Ref.42) Zwischenbericht des Forschungsverbundes liegt vor: Die HS Osnabrück- Fakultät Wirtschafts-und Sozialwissenschaften-und das Institut für soziale Arbeit e.V. Münster, berichteten am zweiten Fachtag am 18.01.2017 über die Ergebnisse aus den ersten Besprechungen, Telefoninterviews, Erhebungen und Fachkräfteforen. Nun erfolgt Fragebogenerhebung (Eltern, Fachkräfte, Leitungskräfte, Träger): Zu Beteiligungsstruktur und Beteiligungskultur, zur systematischen Erweiterung der Planungspraxis. Fragebögen sollen auch übersetzt werden (türkisch, arabisch…) Landesweiter Transfer des Projekts möglich ab Herbst 2018. Das Projekt läuft bis 30.09.2018 und soll den Städten und Kreisen Grundlagen und Handlungsempfehlungen für eine ganzheitliche und zukunftsweisende Planung, für die Bündelung von Ressourcen, der Nutzung von Synergien und Kooperationen geben, sowie die Bildung von Netzwerken unterstützen

Forschungsprojekt Beispiele von Qualitätsfeldern für die Kindertagesbetreuung, die die Verantwortlichen in den jeweiligen Städten und Landkreisen mit Ihren Trägern vereinbaren könnten: Partizipation und Beteiligung von Kindern Personal und Personalentwicklung 3. Gesundheitsförderung von Kindern und Mitarbeiterinnen (Salutogenese) 4. Erziehungspartnerschaft mit Eltern 5. Übergänge (von Familie in die Kita und von der Kita in die Schule) 6. Chancengleichheit für alle Kinder 7. Sprachbildung – und förderung 8. Kinderschutz 9. Flexibilität von Betreuungszeiten 10. Pädagogische Konzeption 11. Kooperation und Verankerung im Sozialraum

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit