KMU-Workshop , Ludwigshafen VCI Landesverbände

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 Präsentation transkript:

KMU-Workshop 23.10.2013, Ludwigshafen VCI Landesverbände Mehr Energieeffizienz im Unternehmen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen KMU-Workshop 23.10.2013, Ludwigshafen VCI Landesverbände

Agenda 2050 50% Energieeinsparung 80% erneuerbare Energien 90% CO2-Einsparung bis 2050

Energieszenario Baden-Württemberg 2050 Reduktion des Endenergiebedarfs gegenüber 2010 Abnehmender Endenergiebedarf -16% Kraft- stoffe -32% Nicht erneuerbare Energieträger -42% -49% Wärme 78% 60% 43% Zunehmender Anteil erneuerbarer Energien 1995: s. Energiebericht 2010 S. 45, Pfeillängen 2010 Strom 73 TWh (24%), Wärme 149 TWh (49%), Kraftstoff 84 TWh (23%) 25% 11% 5% 7% Strom 4% 3% Quelle: ZSW

Energieeinsparziele nach Sektoren in BW 1995: s. Energiebericht 2010 S. 45, Pfeillängen 2010 Strom 73 TWh (24%), Wärme 149 TWh (49%), Kraftstoff 84 TWh (23%) Quelle: ZSW

Eckpunkte zur Novelle EWärmeG Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachung im Vollzug Erhöhung des Pflichtanteils auf 15% Einbeziehung von Nichtwohngebäuden Technologieoffenheit Streichung / Änderung der Erfüllungsoption Bioöl Höhere Anforderungen an Erfüllungsoption Biogas Integration des Ansatzes „Sanierungsfahrplan“ ins Gesetz

von 6 auf 13 ct  +115% in 10 J. – vor der E-WENDE Entwicklung des Industriestrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland (IE Leipzig) von 6 auf 13 ct  +115% in 10 J. – vor der E-WENDE Quelle: [BDEW 2011b],[IE 2010] sowie eigene Berechnungen. Angegeben ist der durchschnittliche Strompreis eines Industriebetriebes (stromsteuerermäßigt) Mittelspannungsseitige Versorgung, Abnahme von 100 kW/1.600h bis 4.000 kW/5.000h. *2011: Wert für Erzeugung, Transport und Vertrieb geschätzt

Entwicklung des Haushaltstrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland (von 14 auf 24 ct  +70% in 10 J.) vor der E-Wende

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Quelle: BEE Vortragender, Anlass, 25.09.2017

Quelle: Klimaretter

Aspekte und Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen E.Effizienz als Wettbewerbsvorteil nutzen Beibehaltung der Steuervergünstigung durch Einführung eines E-Managementsystems lohnt sich auch ohne Steuervorteile !!! kontinuierliche E-Eff.-Verbesserung (über ges. Branche) bei KMU ist E-Diagnose nach DIN 16247 ausreichend Förderprogramm zur Einführung E-Management nutzen Konzepte zur Eigenstrom-Erzeugung- und Nutzung – sowohl PV/EEG als auch KWK - sind sehr attraktiv: wirtschaftlich, ökologisch (energieeffizient/erneuerbar), fürs Netz E.Eff.Tisch erleichtert Umsetzung und ermöglicht gemeinsame Zielerreichung mit individuellen Lösungen bei erhöhter Motivation

Durchblick im Förderdschungel: BAFA-Zuschussprogramm für Hocheffiziente Querschnitts- technologien bei Unternehmen BAFA-Zuschussprogramm für Gewerbekälte L-Bank:E.Eff.Mittelstand L-Bank:eff.Sanieren BAFA-Zuschussprogramm für kleine BHKW L-Bank:eff.Bauen

Förderprogramme für Gewerbe (KMU) Energieeffizienz-Maßnahmen und Beratung Klimaschutz-Plus-Programm Baden-Württemberg Zuschüsse für (analog auch für Kommunen+Vereine) - Energieanalyse für Gewerbegebäude (bis 50%) - Maßnahmen zur CO2-Reduzierung an Gebäuden (50 EUR/t CO2) KfW-Energieeffizenz in KMU - Zuschüsse für Energieeffizienz-Beratung (bis 60 bzw 80%) - Darlehen für Umsetzung von CO2-Maßnahmen in Gebäuden und bei Prozesse Landesdarlehen: Energieeffizienz-Finanzierung Mittelstand weitere Zinsverbilligung der KfW-Mittel um 0,75%-Punkte BAFA: Zuschüsse für Querschnittstechnologien BAFA: Zuschüsse für Gewerbekälte BAFA: Zuschüsse für kleine BHKW`s (bis 20 kW el) Erneuerbare Wärmeerzeugung: Solar, Holz, Geo, WP (auch Nicht-KMU) Marktanreizprogramm (BAFA): Kleinanlagen Zuschuss, Großanlagen Darlehen mit Tilgungszuschuss

Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln setzt auf KfW-Programm auf -> Land gibt zusätzliche Zinsverbilligung Spielregeln analog KfW-Sonderfonds Energieeffizienz Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zinsverbilligte Darlehen für betriebliche Investitionen, die einen deutlichen Energiespareffekt erzielen. Zinssatz ist abhängig von der Bonität, Zinssätze ab 0,75%.

Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln Was wird gefördert? Investitionen müssen Energieverbrauch um 15 -20 % senken. Sachverständiger muss das Einsparpotential berechnen und bestätigen. Geförderte Energiesparmaßnahmen Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Gebäudehülle (einzelne Maßnahmen) Maschinenpark (inklusive elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen) Prozesskälte/Prozesswärme Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik Sanierung eines Betriebsgebäudes

Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand Unternehmen stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, weiter an die L-Bank. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung der L-Bank, Telefon: 0711 122-2345, E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

Klimaschutz Plus BW (Programm des UM) Kommunal (K) Allgemein (A) Vereine (V) Antragsberechtigte Betriebe / KMU, kirchliche und private Einrichtungen, Krankenhäuser Kommunen, Landkreise und ihre KMU-Mehrheits-gesellschaften Eingetragene, gemeinnützige Vereine Programmteile Investitionen an Nichtwohngebäuden z.B. Dämmung, Fenster, Heizung, BHKW 50 EUR / vermiedener Tonne CO2, max 20% : K: 200.000 EUR A: 100.000 EUR Investive Maßnahmen an eigenen Gebäuden z.B. Fenster, Dämmung, Heizung CO2-Minderungsprogramm Integrale Energiediagnosen der Gebäude: Zuschüsse bis zu 50% bis max 10 Tage (K) und 5 Tage (A) moderierte Energie-EffizienzTische für Unternehmen (max. 50% bis 4000 EUR / KMU) Beratungsprogramm neu: Energietische Individuelle Förderung modellhafter, verbreitungswürdiger und öffentlichkeitswirksamer investiver Vorhaben zur CO2-Minderung Modellprojekte

Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Energieberatung für Nichtwohn-Gebäude in BW E-Untersuchung von Gebäuden, nicht Prozesse/Produktion Kontinuierliche Antragstellung möglich bis Ende März 2013 Antrag vor Beginn der Maßnahmen Zuschuss: 50 % der Beratungskosten, Gewerbe: max. 5 Tage a 350 € (1.750€) Kommunen: max. 10 Tage a 350 € (3.500€) Infos unter www.um.baden-württemberg.de oder www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Infos KEA - Klimaschutz- und Energieagentur BW in KA www.kea-bw.de, Tel: 0721 / 984 7118

Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Nur Nichtwohngebäuden (Büro- und Verwaltungsgeb., Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder, sowie Wohnheime) Nachweis der CO2-Emissionen vorher/nacher gemäß EnEV, Kumulierungsverbot mit KfW-Darlehensprogrammen oder BAFA Antragsfrist derzeit bis März 2014

Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Heizung : der Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Brennwertfeuerungen hocheffiziente Umwälzpumpen der Klasse A obligatorisch reg. Energien (nicht Stückholz/Hackschnitzel), Nahwärmenetze aus Erneuerbare Energien Verbesserung des Wärmeschutz BHKW ab 15kW (keine EEG-Anlagen) bis zu 5 Modulen Lüftung, Beleuchtung, … Visualisierung, E-Verbrauchserfassung, (max. 15% bzw. 3000EUR)

Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderbedingungen für CO2-Minderungs-Maßnahmen Zuschuss 50 €/ t CO2 bez. auf Nutzungsdauer mind. 10 t / a (außer bei ern. Energie und KWK) max. 100.000 € bei Gewerbe max. 200.000 € bei Kommunen (Freizeiteinricht. 100.000 €) max. 20% der gesamten förderfähigen Kosten Visualisierung E-Verbrauch: max. 15%, max. 3.000 € weitere Zuschüsse für dazugehörige Nahwärmenetze

Klimaschutz-Plus: Förderung Energieeffizienztische moderierte Dialog-Plattform von Unternehmen (KMU) Laufzeit mindestens 3 Jahre Moderation, Organisation, Evaluation durch Projektträger (Moderator) Durchführung von Initialberatungen + ggfs. Detailberatungen gemeinsames Einsparziel aufstellen und angehen Förderung: max. 50% bis zu 4000/Unternehmen (Anträge gesammelt durch Moderator) Antrag vor Vertragsabschluss auch KfW-Beratungsförderung nutzbar zunächst bis Ende März 2013 – soll weiterlaufen…

Klimaschutz-Plus: Energieeffizienztische anrechenbare Kosten: Moderation des Erfahrungsaustausches der beteiligten Betriebe, Initialberatungen und Datenerhebung : es können dafür andere Fördermittel – z.B. KfW Sonderfonds Energieeffizienz – in Anspruch genommen werden. Diese Fördermittel mindern die zu-wendungsfähigen Kosten. Kosten der jährlichen Zielpfadbeobachtung, Kosten für eine Beratungs-Hotline und die Verfolgung der Maßnahmen, Kosten für hinzugezogene externe Berater z.B. für Workshops oder Fachbeiträge, Begleitung durch externen Berater bei Ausschreibung, Angebotsbewertung und Umsetzung von Maßnahmen Verwaltungskosten (pauschal 10 % der Ausgaben für Moderation).

KfW- Energie-Effizienz für KMU „KMU“ = kleine und mittlere Unternehmen Zuschussprogramm für Energieberatung bei KMU Initial- und Detailberatung Analyse von Schwachstellen-> Vorschläge für Effizienzmaßnahmen Förderung von Tagwerken a`800 EUR Initialberatung 1-2 Tage -> 80% -> 2x640 = 1.280 EUR Detailberatung 60% von bis zu 10 Tage = max. 4.800 EUR Keine Kumulierung mit anderen öff. Förderprogrammen Antragstellung über Regionalpartner -> Weiterleitung an KfW Antrag und Zusage vor Abschluss des Beratungsvertrages Berater muss gelistet sein in www.kfw-Beraterboerse.de www.energieeffizienz-beratung.de

Förderprogramme Nicht-KMU KfW-Energieeffizienzprogramm (analog KMU-Programm) In- und ausländische Unternehmen bis 4 Mrd. Umsatz zinsverbilligte Darlehen Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung; Effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Gebäudehülle; Maschinenpark, inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen; Prozesskälte und Prozesswärme; Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung; Mess-,Regel- und Steuerungstechnik; Informations- und Kommunikationstechnik; Sanierung und Neubau von Betriebsgebäuden

Förderprogramme Nicht-KMU KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard In- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalen Besitz ohne Größenbeschränkung zinsverbilligte Darlehen Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Anlagen zur Wärmeerzeugung/ kombinierten Strom-/Wärmeerzeugung (KWK) KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermieanlagen, Solaranlagen ab 40 m² Koll.fläche, Biomasseanlagen ab 100 kW; wärmegeführte Biomasse-KWK ab 100 kW bis 2 MW; Wärmenetze, aus erneuerbaren Energien gespeist; Große Wärmespeicher; Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas; Effiziente Wärmepumpen ab 100 kW

Bundesförderprogramm: Zuschüsse für Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Ersatz von Einzel-Anlagen/Aggregaten durch hocheffiziente bei Querschnittstechnologien: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung nicht rückzahlbare Zuschüsse: 30 % für KMU, 20 % für größere Unternehmen (500 MA, 100 Mio. Umsatz) Einzelmaßnahmen:Netto-Investition 5.000 bis 30.000 Euro mehr bei systematischer Modernisierung keine Kumulation mit KfW, L-Bank, „KS+“ Infos, Richtlinie, Merkblatt und Antrag unter www.bafa.de

Bundesförderprogramm Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Fördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt www.bafa.de

Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte Gewerbliche Unternehmen unabhängig von der Größe Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden. Voraussetzungen: mind. 50% des E-Verbrauchs entfällt auf Kälte 15.000 EUR/a Kältekosten je Anlage 150.000 kWh E-Verbrauch je Kälteanlage Antrag vor Beginn der Maßnahme www.bafa.de

Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte StatusCheck: Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage Zuschuss bis 75%, max .1300 EUR Basisförderung: (Voraussetzung StatusCheck) 15% der Nettoinvestition 25% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen-Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) Bonusförderung (Voraussetzung ist Basisförderung) z.B. für Abwärmenutzung (auch WP und WRG), Gasmotor-Anlagen 25% der Nettoinvestition 35% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen-Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) bis zu 200.000 EUR je Antragsteller

Förderprogramme Energiemanagement Gefördert werden folgende Maßnahmen: Für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % und maximal 8.000 Euro, für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % und maximal 1.500 Euro, Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal 8.000 Euro Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal 4.000 Euro. bei mehreren Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten maximal 20.000 Euro insgesamt.

Förderprogramme Energiemanagement Nachweis bei Förderung für Zertifizierung eines Energiecontrolling : durchschnittliche Jahresenergiekosten unter 200.000 Euro (Mittelwert der jährlichen Energiekosten innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung) Voraussetzung für Nicht-KMU ist, dass den Unternehmen für das Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Förderung gestellt wird, keine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) gewährt wird. Antrag vor Beginn der Maßnahmen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 908 503 oder www.bafa.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! E-Mail: harald.hoeflich@um.bwl.de Telefon: 0711 / 126 – 1223 Förderberatung: 0711 / 126 – 1225 Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de www.ie-bw.de