ZUERST DAS BARGELD, DANN DAS GOLD? WELCHE BESCHRÄNKUNGEN KOMMEN AUF UNS ZU? Prof. Dr. univ. Arsène Verny, M.E.S. Rechtsanwalt / Advokát.

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 Präsentation transkript:

ZUERST DAS BARGELD, DANN DAS GOLD? WELCHE BESCHRÄNKUNGEN KOMMEN AUF UNS ZU? Prof. Dr. univ. Arsène Verny, M.E.S. Rechtsanwalt / Advokát

Fjodor M. Dostojewski, Schriftsteller: „Bargeld ist gemünzte Freiheit.“

Copyright: „Bares bleibt Wahres“ – Stiftung Marktwirtschaft

Stimmen aus Brüssel EU-Kommissar Günther Oettinger

Gesetzliche Grundlage oder freiwillige Abschaffung?

Welche Folgen hätte ein Bargeldverbot für die Gesellschaft?  Bruch mit einer Jahrtausende alten Tradition  Chaotische Zustände im Falle von Strom- oder Systemausfall

Rechtliche Kritikpunkte an der geplanten Einführung der Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen  Artikel 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU  § 14, Absatz 1 des Bundesbankgesetztes  Eingriff in die Freiheit und das Privateigentum des Bürgers  Konfiskatorischer Überwachungsstaat  Ausgrenzungsgefahr

Wie sieht ein potentielles Zukunftsszenario aus?  Abschaffung von Bargeld auf EU-Ebene  Verankerung in Verfassungsrang

8. Indikatives Kurzgutachten zu der verfassungsrechtlichen Problematik einer Einführung von Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in der Bundesrepublik Deutschland Gutachten auf

Rechtswidriger Eingriff in  das allgemeine Persönlichkeitsrecht  die wirtschaftliche Freiheit, insbesondere die Vertragsfreiheit  das Eigentum  die Berufsfreiheit

Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

Eingriff in die Privatautonomie

Copyright: „Bares bleibt Wahres“ – Stiftung Marktwirtschaft

Eingriff in das geschützte Recht auf Eigentum

Copyright: „Bares bleibt Wahres“ – Stiftung Marktwirtschaft

Eingriff in die Berufsfreiheit

Rechtfertigung des Eingriffes  Legitimer Zweck  Erforderlichkeit  Angemessenheit  Geeignetheit

Copyright: „Bares bleibt Wahres“ – Stiftung Marktwirtschaft

Fazit und Zusammenfassung Die Einführung einer Bargeldobergrenze durch den Bund ist formell verfassungsgemäß, verstößt aber materiell gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist somit verfassungswidrig. Durch die Maßnahme wird das Zahlen mit Bargeld diskreditiert und mit Illegalität verbunden. Bereits der Besitz größerer Bargeldmengen und der Versuch damit zu zahlen, wird verdächtig erscheinen und im Ergebnis die normale Freiheitsausübung von Personen weiter beschränken. Gerade im Hinblick auf die ‚Zahnlosigkeit‘ der beabsichtigten Bargeldobergrenze, ist die begründete Sorge, ob diese nur als Vorwand dient, den Weg in eine bargeldlose Gesellschaft zu ebnen.

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission und ehemaliger Premierminister von Luxemburg: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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