Mündliche Prüfungen und Wiederholungsprüfungen Dr. Anita Dorfmayr SS 2011.

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 Präsentation transkript:

Mündliche Prüfungen und Wiederholungsprüfungen Dr. Anita Dorfmayr SS 2011

Gliederung ● Mündliche Prüfungen ● Wiederholungsprüfungen ● Quelle: LBVO

● mindestens zwei voneinander möglichst unabhängige Fragen ● ein oder mehrere Stoffgebiete ● auf Wunsch des Schülers: einmal im Semester - Anmeldung so zeitgerecht, dass Durchführung der Prüfung möglich ist ● auf Wunsch des Lehrers: Termin spätestens zwei Unterrichtstage vorher Mündliche Prüfung

● Dauer ● Unterstufe: maximal 10 Minuten ● Oberstufe: maximal 15 Minuten ● Stoffgebiet ● in angemessenem Zeitraum vor der mündlichen Prüfung durchgenommen – eingehendere Prüfung ● in weiter zurückliegendem Zeitpunkt behandelt, sofern nicht für die Behandlung der betreffenden Prüfungsaufgabe Voraussetzung - nur übersichtsweise Prüfung

● Stoffgebiet – Vorgabe gilt nicht bei Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen ● nur während der Unterrichtszeit – aber nicht überwiegender Teil einer Unterrichtsstunde für Prüfungen aufwenden ● Auftretende Fehler, die die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflussen - sogleich hinweisen Mündliche Prüfung

● Nicht zulässig ● an einem unmittelbar auf mindestens drei aufeinanderfolgende schulfreie Tage folgenden Tag ● an Tag nach mehrtätiger Schulveranstaltung oder schulbezogener Veranstaltung – außer wenn freiwillige Meldung ● wenn am selben Tag eine Schularbeit oder ein standardisierter Test stattfindet ● wenn mehr als zwei mündliche Prüfungen pro Tag zu absolvieren wären Mündliche Prüfung

● besteht aus einer systematischen und zusammenhängenden Behandlung eines ● im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes ● Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich des Schülers ● zB. Referat ● Thema ist spätestens eine Woche vorher festzulegen Mündliche Übung

● Nur während Unterrichtszeit ● Dauer ● Unterstufe: maximal 10 Minuten ● Oberstufe: maximal 15 Minuten Mündliche Übung

Wiederholungsprüfung ● Teilprüfungen ● Schriftlich: Schularbeit ● Mündlich: mündliche Prüfung

● Schriftliche Prüfung am Vormittag ● Mündliche Prüfung - frühestens eine Stunde nach dem Ende der schriftlichen, spätestens am nächsten Tag ● Uhrzeit des Beginnes jeder Teilprüfung - spätestens eine Woche vor dem Tag der Wiederholungsprüfung nachweislich bekanntzugeben ● Keine weiteren Leistungsfeststellungen am selben Tag – auch keine zweite Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung

● Dauer der schriftlichen Prüfung ● 50 Minuten ● wenn mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit lehrplanmäßig vorgesehen ist: 100 Minuten ● Dauer der mündlichen Prüfung ● 15 bis 30 Minuten Wiederholungsprüfung

● Bei gerechtfertigter Verhinderung ● neuer Termin vor 30. November ● Schüler steigt vorübergehend auf ● Lehrstoff des gesamten Schuljahres ● Neue Jahresbeurteilung – höchstens Befriedigend ● Keine Wiederholung möglich Wiederholungsprüfung

Fragen...? Anita Dorfmayr