OD Faulbach Bauabschnitt II Lange Straße bis Brücke über den Faulbach Begrünungsmaßnahmen Johann und Eck Architekten-Ingenieure Erfstraße 31a Bürgstadt
Mögliche Begrünungsmaßnahmen: in der Fahrbahn durch Fahrbahnverengung in ausreichend breiten öffentlichen oder privaten, zur Zeit befestigten Flächen zwischen Gehweg und Gebäuden Fassadenbegrünungen in privaten Flächen
Voraussetzungen für Begrünungsmaßnahmen durch Einengung der Fahrbahn : Die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge etc. ist einzuhalten Mindestgehwegbreiten sind zu beachten Die Befahrbarkeit der zahlreichen Hofeinfahrten muss gewährleistet sein Optische Gesichtspunkte (z.B. Symmetrie bei der Anordnung der Einengungen ist zu beachten) Ausreichende Abstände zwischen den Einengungen um Befahren durch LKW, Busse etc. zu gewährleisten
Mögliche Begrünungsmaßnahmen Übersichtsplan Teil 1:
Mögliche Begrünungsmaßnahmen Übersichtsplan Teil 2:
Fahrbahnverengung zwischen Haus-Nr. 13 und 14
Fahrbahnverengung zwischen Haus-Nr. 134 und 135
Fahrbahnverengung bei Haus-Nr. 129
Umbau Einmündung Speckspitze unter dem Gesichtspunkt Befahrbarkeit mit Lastzug bzw. Bus
Mögliche Grünfläche vor Haus-Nr. 136, zur Zeit Betonfläche
Mögliche Grünfläche vor Haus-Nr. 130, zur Zeit Betonfläche
Mögliche Grünfläche vor Nebengebäude, zur Zeit Betonfläche und als Stellplatz genutzt
Evtl. mögliche Baumstandorte vor Nebengebäuden (Einfahrten sind zu beachten)
Fassadenbegrünung Haus-Nr. 135
Fassadenbegrünung Haus-Nr. 132
Fassadenbegrünung Nebengebäude Haus-Nr. 20 (Gehwegbreiten sind zu beachten)
Fassadenbegrünung Nebengebäude
Grünflächen in öffentlichen Gehwegflächen