2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen. Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung.

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 Präsentation transkript:

2. Grundlagen Hygiene Standardmassnahmen

Gesetzliche Grundlagen 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV Krankenversicherungsgesetz KVG Medizinprodukteverordnung MepV Produktehaftgesetz UVG - Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Artikel 82, Absatz 1) VUV - Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Artikel 3, 5) ArG - Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Artikel 6)

Gesetzliche Grundlagen 2 EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt EU-Normen

Gesetzliche Grundlagen 3 Pflichten Arbeitnehmer - Artikel 82 Absatz 3 Die Arbeitsnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen PSA benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitsgebers weder entfernen noch ändern.

Der Infektionsweg Wirt (Infektionsquelle) Austrittsstelle Neuer Wirt (neue Quelle) Übertragung Eintrittspforte Natürliche Körperöffnungen: alle angeborenen Körperöffnungen unnatürliche Körperöffnungen: alle Verletzungen durch die intakte Haut KTAKTA

Standardmassnahmen Allgemeine Info Standard-Hygiene (Universal precautions) 3 Schutzmassnahmen Schutz vor Kontaktübertragung Kontaktisolation Schutz vor Tröpfchenübertragung Tröpfchenisolation Schutz vor aerogener Übertragung Aerogene Isolation Protektive Isolation - Umkehrisolation

Standardmassnahmen Massnahmen im Umgang mit allen Kunden (universal precautions) Professionelles Verhalten Verhindert den Kontakt zu allen Körperflüssigkeiten

Gruppenarbeit Persönliche Hygiene Personenschutz Schutzbrille Mund-Nasenschutz Schutzkleidung Non-Touch-Technik Haut-, Schleimhaut- und Wunddesinfektion Massnahmen nach Verletzungen Kontaminierte Flächen

Persönliche Hygiene Haare Fingernägel Schmuck Piercing Berufskleidung Schuhe/Füsse

Hände waschen Hautschutz/Hautpflege Unsterile Untersuchungshandschuhe Hände desinfizieren Händehygiene

Und so wird’s gemacht. 1. Genügend (3 - 5ml) Händealkohol in die Handinnenfläche geben. 2. Die Hände während mind Sekunden oder bis zur Trocknung reiben, indem alle Stellen berücksichtigt werden. 3. Standardeinreibeverfahren EN 1500

VOR NACH PATIENTUMGEBUNGHANDLUNG Die 5 Indikationen

Personenschutz Schutzbrille - Augenschutz

Personenschutz Mund-Nasenschutz - Hygienemaske Chirurgische Maske FFP-2

Personenschutz Schutzkleidung Überschürzen

Aseptische Arbeitstechnik Non-touch-Technik

Haut-/Schleimhaut- und Wunddesinfektion Antiseptika intakte Haut verletzte Haut Schleimhaut

Massnahmen bei Verletzungen mit kontaminierten Gegenständen Grundsätzlich gilt Jeder Kunde könnte Einhaltung der Standardmassnahmen Handschuhe tragen kein Rekapping korrekte, direkte Entsorgung etc.

Kontaminierte Flächen Entfernung der Verunreinigung Nach Verursacherprinzip….. Man nehme….

Entsorgung - Abfall Ziel Kontaminationen und Verletzungen vermeiden Einhalten der Entsorgungsvorschriften BUWAL

Entsorgung – Wäsche „Normale Wäsche“ Kontaminierte Wäsche Infektiöse Wäsche

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