Weitergeben. Heterogenität im Schulalltag C Fokus: Ethische Aspekte der Heilpädagogik PLU.HHHS HP C.H14.001 G. Sturny-Bossart 2. Veranstaltung: 20. November.

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weitergeben. Heterogenität im Schulalltag C Fokus: Ethische Aspekte der Heilpädagogik PLU.HHHS HP C.H G. Sturny-Bossart 2. Veranstaltung: 20. November 2014

Programm Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart2 Ethisch argumentieren  Einführung von drei Modellen  Bearbeitung von ethisch anspruchsvollen Situationen  Gruppenarbeit Ethisch debattieren  Varianten I: Ethische Grundlagen von gemeinsamer versus separater Schulung/Förderung von Kindern überlegen/nachvollziehen II: Utilitarismus – Präferenzutilitarismus – Positionen des australischen Philosophen Peter Singer  inkl. Video  Plenum Gibt es eine „richtige“ ethische Theorie für HP? Quellennachweis: Ein Teil der Folien stammt von M. Eckhart, PH Bern.

Lernziele Die Studierenden …  können zu eigenen Praxissituationen ethisch argumentieren  können aktuelle Themen der Heilpädagogik ethisch reflektieren  kennen den Begriff des Präferenzutilitarismus  können aktuelle Themen der Heilpädagogik ethisch reflektieren (Lebenswert, Integration/Inklusion). Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart3

Rückblick zu ethischen Theorien: Ist die Lüge ethisch vertretbar? Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart4 Deontologische / Pflicht-Ethik Konsequentialistische EthikTugendethik Nein. Begründung: Prüffrage «Kann ich wollen, dass Lügen gesetzesmässig erlaubt ist?» Wenn ja: Ich weiss bei keiner Aussage mehr, ob die Wahrheit gesagt wird. Also: nein. Ja: Der Nutzen ist grösser als der Schaden > Peter ist ruhig, Gruppe wird nicht gestört. Nein: Wenn jemand mitbekommt, dass Betreuende gelogen haben, führt das zu Vertrauensbruch – Schaden ist grösser als nutzen. Ja und Nein sind möglich. Es muss situativ entschieden werden. Es kann morgen anders sein als heute. KontraktualismusDiskursethik Handlungsreflexive Moralbegründung Ja: Wenn in der Institution eine Bestimmung vorhanden ist, dass Lügen zum „Wohl“ eines behinderten Menschen angezeigt ist. Nein: Wenn keine Bestimmung vorhanden ist. Ja und Nein sind möglich. Die beiden Betreuungspersonen argumentieren miteinander und suchen einen Konsens. Ja und Nein sind möglich. Freiheit und Wohlergehen des betreuten Menschen müssen gewährleistet sein. Die Einschätzung des Wohlergehens ist subjektiv (jetzt? Am Wochenende?)

Ethisch argumentieren: Fenner a) Argumentation in 5 Schritten gemäss Fenner (2008):  Situationsanalyse  Interessen- und Konfliktanalyse  Analyse der Handlungsalternativen  Analyse der Werte und Normen  Konklusion Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart5

Ethisch argumentieren: Sensor b) Argumentation in 4 Schritten gemäss Sensor (Sensible ethische Navigation schlicht organisiert; Arn 2013) Situationsanalyse  Fakten und Werte sammeln  Haupt-Wertekonflikt wählen Handlungswahl  Handlungsmöglichkeiten sammeln  Möglichkeiten qualifizieren, wählen Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart6

Argumentationsschritte Fenner I  Schritt 1 Situationsanalyse Feststellung der äusseren Fakten und der direkt und indirekt Betroffenen. Sammeln und Prüfen von Informationen.  Beispiel Kind mit Aufmerksamkeitsdefizit; Schulsituation, überforderte Lehrpersonen; Prüfungen mit Selektionscharakter, andere Kinder in der Klasse, Selektionspraxis in der Schule, Informationen zur medikamentösen Behandlung Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart7

Argumentationsschritte Fenner II  Schritt 2: Interessen- und Konfliktanalyse Benennung von widerstreitenden Interessen und Erwartungen. Welche Wertvorstellungen, Rechte und Pflichten sind angesprochen?  Beispiel Kind braucht anderen Unterricht, Lehrpersonen überfordert. Kind hat Recht auf Bildung. Lehrpersonen haben die Pflicht die Kinder zu unterrichten. Lehrpersonen müssen Selektion betreiben. Kind möchte gut in der Schule sein. Eltern haben diese Erwartung ebenfalls! Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart8

Argumentationsschritte Fenner III  Schritt 3: Analyse der Handlungsalternativen Welche Handlungsoptionen stehen überhaupt zur Verfügung. Welche Mittel sind angemessen?  Beispiel Dem Kind wird das Medikament verabreicht oder nicht. Die medikamentöse Behandlung erscheint vor allem im Kontext der Prüfungen notwendig. Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart9

Argumentationsschritte Fenner IV-a  Schritt 4: Analyse der Werte und Normen Abwägen der Argumente pro und kontra möglicher Handlungsalternativen: ethisches Sollen. Wie lassen sich die relevanten Normen und Prinzipien begründen oder kritisieren?  Beispiel Abwägung der Rechte und Pflichten der Lehrperson. Bedeutung von Prinzipien (Rechts auf Bildung). Abschätzung der Folgen einer medikamentösen Behandlung. Individual- vs. sozialethische Überlegungen usw. Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart10

Argumentationsschritte Fenner IV-b Schritt 4: Analyse der Werte und Normen  Typen von ethischen Gründen und Argumenten  Fakten (Naturalismus)  Intuitionen (Intuitionismus)  Gefühle (Gefühlsethik)  Eigeninteressen (Egoismus)  Verträge (Kontraktualismus)  Universelle Prinzipien (Deontologie)  Folgen (Konsequentualismus)  Autoritäten und Traditionen (Kulturrelativismus) Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart11

Argumentationsschritte Fenner V  Schritt 5: Konklusion Schlussfolgerungen aus Analyseschritt 4. Bestimmung des relativ kleinsten Übels bzw. bestmögliche Handlungsalternative.  Beispiel Die Folgen der medikamentösen Behandlung sind nicht präzise einschätzbar. Das Recht auf Bildung sollte auch bei besonderem Förderbedarf eingefordert werden. Die Anpassung des Unterrichts/der Selektionspraxis scheint als das kleinere Übel. Fenner 2008, 14ff. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart12

Gemeinsame versus separate Schulung/Förderung von Kindern Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart13  Ziel: Ethische Grundlagen von Integration/Inklusion bzw. Separation überlegen/nachvollziehen  Ergebnis: 1-3 Hauptstichworte zur ethischen Begründung von Integration/Inklusion bzw. Separation  mitbringen zur „Zusammenschau“  Textmaterial: - Lienhard, Mettauer, Joller: S ; - Tratter: S  Zeitbudget: retour im Plenum um 16.10h

Utilitarismus  Hauptaussage: Gut ist diejenige Handlung, die den grösstmöglichen Nutzen für alle von der Handlung Betroffenen verspricht.  Konsequenzen: - ausschliessliche Bedeutung von Handlungsfolgen - Moralische Bewertung von Handlungen ausschliesslich aufgrund folgenorientierter Argumente - Keine Berücksichtigung von Gesinnungsargumenten Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart14

Präferenz-Utilitarismus  Hauptaussage: Nutzen = Erfüllung von Präferenzen (Wünschen/Zielen)  Erklärung: Präferenzutilitaristen definieren den „Nutzen“ nicht als positive innerliche Zufriedenheit („pleasure“) wie Lust, Freude oder Glück, sondern als objektive Erfüllung von Präferenzen. „Präferenzen“ abgeleitet aus dem französisch „préférence“ („Vorzug“, „Vorliebe“), sind das, was jeder für sich selbst wünscht oder erstrebt, also seine Wünsche und Ziele. Dabei zählen nicht nur gegenwartsbezogene Wünsche, sondern auch solche, die sich auf die nahe oder ferne Zukunft richten. Fenner 2008, 143 Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart15

Positionen von Peter Singer  «Interessengleichheit: Alle Interessen sind auf die gleiche Weise zu berücksichtigen. Durch eine Interessenabwägung erfolgt eine Gewichtung hinsichtlich des moralischen Anspruchs. Interessen- abwägung ist das einzig moralisch gültige Kriterium. Singer unterscheidet zwischen einem Interesse an der Schmerz- vermeidung (das auch Tiere haben) und einem Interesse am Weiterleben (das nur selbstbewussten, rationalen Wesen zufällt).  Speziesismus: Singer kritisiert die Sonderstellung des Menschen, welche seiner Auffassung nach allein aufgrund der Gattungs- zugehörigkeit zustande kommt. Er bezeichnet das als ‘Speziesismus’ und vergleicht ihn mit Rassismus oder Sexismus.  Personenbegriff: Eine Person ist für Singer ein Wesen, das in der Lage ist Interessen zu haben, über ein Selbstbewusstsein und Rationalität verfügt. Das bedeutet, dass nicht alle Menschen Personen sind, und nicht alle Personen Menschen sein müssen.» Tratter 2013, 7 Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart16

Radikale Thesen von Peter Singer Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart17 ►„Normalerweise wird dies bedeuten, dass wir, wenn wir zwischen Menschenleben und dem Leben eines Tieres zu wählen haben, das Menschenleben retten sollten. Es gibt aber viele Sonderfälle, in denen das Gegenteil gilt, weil das betreffende menschliche Wesen nicht die Fähigkeit eines normalen Menschen hat.“ Singer 1982, 41 ►„Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Kindes führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks grösser, wenn der behinderte Säugling getötet wird.“ Singer 1984, 183

Diskussionsthemen Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart18  Können wir uns die Position von Singer in unserer Gesellschaft leisten?  Was bedeutet die Position von Singer in unserer Gesellschaft?  …  Zeitbudget: retour im Plenum um 16.10h

… Ablehnung des Utilitarismus aus heilpädagogischer Sicht:  Problematik der einseitigen Glücksoptimierung  Problematik der Ablehnung des Speziesismus  Problematik der Betonung von bestimmten Eigenschaften (z.B. Intelligenz) … Ablehnung der reinen Gesinnungsethik:  Starke Fokussierung auf den Menschen als vernünftiges Wesen  Vertrauend auf die Vernunft werden formale Regeln bestimmt  Bei der inhaltlichen Formulierung des kategorischen Imperativs aber auch bei der Priorisierung von Maximen besteht ein erheblicher Spielraum Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart19 «Aus heilpädagogischer Sicht …» (I)

… Ablehnung der Diskursethik:  Die Diskursethik geht davon aus, dass ein herrschaftsfreier Diskurs möglich ist (zirkulärer Schluss)  Fokussierung auf Vernunft und Sprache  Wie können Menschen mit Behinderungen an einem solchen Diskurs teilnehmen? Fazit Eine heilpädagogische Berufsethik kann nur ein Ansatz sein, der verschiedene ethische „Positionen“ integriert. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart20 «Aus heilpädagogischer Sicht …» (II)

Wertgeleitete Heilpädagogik (I)  Grundsätzlich: Leitgedanken von „Normalität“, „Gesundheit“, „Stärke“ und „Brauchbarkeit“ müssten durch ein Leitbild ersetzt werden, in welchem alle „Verschiedenartigkeiten“ zwischen Menschen als „normal“ akzeptiert würden.  Grundwerte dieses Leitbildes: - Unverletzlichkeit von jeglichem menschlichen Leben, - Gleichwertigkeit aller Menschen bei extremster individueller Verschiedenartigkeit, - unverlierbare Würde jedes Menschen, - Anspruch jedes Menschen auf Erziehung und Bildung. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart21

Wertgeleitete Heilpädagogik (II)  Wertgeleitete Heilpädagogik ist in erster Linie Haltungs- bzw. Tugendethik.  Das allgemeine Dilemma von ethischen Grundprinzipien: -Für die Moral müssen formale Argumente mit inhaltlichen Wertentscheidungen verknüpft werden. - Für Wertentscheidungen besteht grundsätzlich ein Begründungsnotstand. - Werthaltungen können gegen Argumente resistent sein.  Folglich: Eine wertgeleitete Heilpädagogik hat ein Defizit an Begründbarkeit mit rationalen Argumenten. Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart22