1 Informationsveranstaltung Bertha-von-Suttner-Gymnasium Oberhausen 4.11.2010.

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 Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung Bertha-von-Suttner-Gymnasium Oberhausen

2 G9 Bildungsgang am Gymnasium (Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchG)

3 Zielsetzung des Schulversuchs Feststellung, ob Unterschiede im Schul- und Lernerfolg von G9 Schülerinnen und Schülern zu denen im G8 Bildungsgang bestehen Erfassung der Wahrnehmungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern in beiden Bildungsgängen Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

4 Grundlegende Vorgaben 1 Die Entscheidung zur Teilnahme am Schulversuch G9 ist einmalig zum Anmeldetermin für das Schuljahr 2011/2012 möglich. Die Zeitdauer beträgt 7 Jahre beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012; d. h. der Schulversuch läuft 2023/2024 aus.

5 Grundlegende Vorgaben 2 Es können maximal 10 % der Gymnasien am Schulversuch teilnehmen (möglichst gleichmäßige regionale Verteilung auf die Schulamtsbezirke)

6 Grundlegende Vorgaben für reine G9 Gymnasien 1 Gymnasien mit weniger als 4 Parallelklassen können nur als reine G9 Gymnasien an dem Modellversuch teilnehmen. G9 kann sowohl mit flexiblen Angeboten zur Übermittagsbetreuung als auch im Ganztag eingerichtet werden.

7 Grundlegende Vorgaben für reine G9 Gymnasien 2 Es gelten die Klassenbildungswerte wie für G8, (Klassenfrequenzrichtwert = 28), vergl. § 6 AVO. Dies gilt für alle während des Versuchszeitraums einzuschulenden Jahrgänge. Das Stundenvolumen beträgt für G9 188 Stunden inklusive Ergänzungsstunden.

8 Grundlegende Vorgaben G8 Gymnasien mit G9 Bildungsgängen 1 Parallel laufende G8 / G9 Bildungsgänge können im Hinblick auf die Differenzierungserfordernisse gem. § 17 APO SI nur an Gymnasien mit mindestens dauerhaft vier Parallelklassen pro Jahrgang eingerichtet werden, davon mindestens 2 Parallelklassen G8 und zwei Parallelklassen G9. G9 kann sowohl mit flexiblen Angeboten zur Übermittagsbetreuung als auch im Ganztag eingerichtet werden. Landesdelegiertenkonferenz - Fachgruppe Gymnasium GEW

9 Es gelten die Klassenbildungswerte wie für G8, (Klassenfrequenzrichtwert = 28), vergl. § 6 AVO. Dies gilt für alle während des Versuchszeitraums einzuschulenden Jahrgänge. Das Stundenvolumen beträgt für G9 188 Stunden inklusive Ergänzungsstunden, für G8 163 Wochenstunden inklusive Ergänzungsstunden. Am Ende der Klasse 6 ist beim Abschluss der Erprobungsstufe letztmalig ein Wechsel innerhalb des Gymnasiums in einen G8 Bildungsgang möglich. Grundlegende Vorgaben G8 Gymnasien mit G9 Bildungsgängen 2

10 Stundenvolumen in den einzelnen Schulformen gemäß APO SI GesamtschuleGymnasium G9 Gymnasium G 8 Kernstunden Ergänzungsstunden Ergänzungsstunden für Individuelle Förderung 555 Gesamtwochenstunden G8: durchschnittlich 31,6 Wochenstunden + 5 Förderstunden G9: G9: durchschnittlich 30,5 Wochenstunden + 5 Förderstunden

11 Vorgaben / Lehrpläne für G9 Curriculare Vorgaben und Hinweise für die Klassen 5 und 6 werden auf der Grundlage der jetzigen Kernlehrpläne G8 bis zu den Osterferien 2011 vorgelegt. Für die Klassen folgen diese bis April 2013.

12 Schülerlaufbahnen / Durchlässigkeit in der SI im G9 Bildungsgang: 2. Fremdsprache ab Klasse 6 (analog RS; GE; G8) 3. Fremdsprache ab Klasse 8 (analog RS, GE; G8) Lernstandserhebungen in der Jgst. 8 ZP 10 in D, M, E Die Klasse 10 gehört im G9 Bildungsgang zur SI. Der mittlere Schulabschluss und der dem HA 10 vergleichbare Abschluss werden damit in der SI erworben.

13 Schülerlaufbahnen / Durchlässigkeit in der S II im G9 Bildungsgang Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe durch Versetzung am Ende der Klasse 10; ggf. direkter Übergang in die Qualifikationsphase bei entsprechendem Leistungsbild In der Einführungsphase getrennte Kurse für G8 und G9 Schülerinnen und Schülern in den Kernfächern (bei parallelem Bildungsgang); eingeschränkter Zugang zu Vertiefungsfächern Die APO GOSt B gilt auch für Schülerinnen und Schüler des G9 Bildungsgangs (Ausnahme: Vergabe der FOR bzw. des HA 10; Zugang zu Vertiefungskursen).

14 Sek I 158 Wochenstunden plus 5 Stunden zur individuellen Förderung Ø 31,6 Wochenstunden Insgesamt 163 G 8G Wochenstunden plus 5 Stunden zur individuellen Förderung Ø 30,5 Wochenstunden Insgesamt 188 5: 6: 2.Fremdsprache 5: 6: 2.Fremdsprache 7: 8:  Wahlpflichtbereich  Ggf. 3. Fremdsprache (3- stündig)  Lernstandserhebungen 7: 8:  Wahlpflichtbereich  Ggf. 3. Fremdsprache (3- stündig)  Lernstandserhebungen 9:  Alle NW-Fächer; alle GL- Fächer  Max. HA 9  Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 9:  HA 9 10:  ZP 10; keine Nachprüfung  HA 10; FOR kann bei Nichtversetzung erreicht werden  Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Sek II 102 Wochenstunden Einführungsphase:  Vertiefungskurse in den Kernfächern  Zentrale Vergleichsklausuren in M und D  HA 10; FOR erst am Ende der Einführungsphase Einführungsphase:  Beschränkter Zugang zu Vertiefungskursen  Zentrale Vergleichsklausuren in M und D 102 Wochenstunden Gemeinsame Qualifikationsphase Tabellarischer Vergleich G8/G9

15

16 Zeitrahmen Votum der Lehrer- und Schulkonferenzbis Ende November 2010 Antrag des Schulträgers bei den Bezirksregierungenbis Mitte Dezember 2010 (Ratsbeschlüsse können ggf. bis nachgereicht werden) Berufung des Beirates durch das MSWNovember 2010 Einreichung der Anträge durch die BR beim MSWbis Genehmigung durch das MSWJanuar 2011 AnmeldeverfahrenFrühjahr 2011 Bei parallelen Bildungsgängen: Rückmeldung über die Zahlen für G8 und G9 an die BR vor bzw. unmittelbar nach den Osterferien 2011 Entwicklung eines Bildungsgangs sowie einer APO für G9 neubis zu den Osterferien 2011 Ergänzende curriculare Vorgaben und Hinweise für die Jgst. 5 und 6bis zu den Osterferien 2011 Beginn des Modellversuchs und der wissenschaftlichen BegleitungSchuljahr 2011 / 2012 Curriculare Vorgaben für die Jgst April 2013 Landesdelegiertenkonferenz - Fachgruppe Gymnasium GEW

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !