EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler 23. Juni 2016 „Öffentlichkeitsbeteiligung an der EU – Wasserrahmenrichtlinie in Kärnten“ 25.06.2009.

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EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler 23. Juni 2016 „Öffentlichkeitsbeteiligung an der EU – Wasserrahmenrichtlinie in Kärnten“ Schloss Krastowitz

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler KELAG Wasserkraftanlagen n Die KELAG betreibt, l 62 Wasserkraftwerke, davon ► 10 Speicherkraftwerke ► 2 Flusskraftwerke ► 50 Kleinkraftwerke 23. Juni 2016 n Die 62 Wasserkraftwerke der KELAG, l verfügen über eine Leistung von 470 MW l und erzeugen rund 1 Mrd. kWh

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler KELAG Ist – Situation n Die KELAG hat bereits in der Vergangenheit umweltrelevante Maßnahmen gesetzt, z.B. l Fischaufstiegshilfen (KW Schütt, Mürz Kraftwerkskette) l Restwasserabgaben l Ersatzmaßnahmen 23. Juni 2016 n Die KELAG leistet einen Beitrag zum Wohle der Umwelt und wird auch in Zukunft ihren Beitrag leisten n Die KELAG ist ein Unternehmen, welches die Versorgungssicherheit gewährleistet und auch in Zukunft innerhalb der neuen Rahmenbedingungen gewährleisten muss. aber

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Zielvorgaben EU – WRRL n EU – WRRL l Guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potential ► Herstellung der Durchgängigkeit bis 2015 ► Restwasseradaptierung bis zum guten Zustand ► Schwallverminderung (2027) l Folgen: Erzeugungsverluste durch neue Restwasservorschreibungen (Österr.) Kraftwerke < 10 MWbis zu 31,6 % Ausleitungskraftwerke > 10 MWbis zu 20,0 % Speicherkraftwerkebis zu 10,2 % Gesamtverluste (ohne Sp.KW)bis zu GWh Gesamtverluste (inkl. Sp.KW)bis zu GWh (7%) 23. Juni 2016 Quelle: TU Graz, AHP Studie Prof. Stigler = Erlösminderung + Substitutionsbedarf

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Zielvorgaben Richtlinie Erneuerbare Energie (EEG) n RL Erneuerbare Energie l Ziel 20 – 20 – 20 ► Zielerreichung bis 2020 mit ► Erhöhung des Anteils erneuerbare Energie auf 20 % (EU) ► Reduktion der Treibhausgase um 20 % ► Energieeinsparung durch Effizienzsteigerung um 20 % l Fakten: Jährlicher Strombedarfsanstieg von ca. 2 % Österreich: bis 2020 erneuerbare Energie 34 % (Anstieg um 9 %) Aber Erzeugungsverluste von 230 GWh/a in Kärnten (≈ ca Haushalte) durch Umsetzung der WRRL Gewährleistung der zukünftigen Versorgungssicherheit in Kärnten nur durch Umsetzung von neuen Kraftwerksprojekten oder durch vermehrte Stromimporte aus dem Ausland 23. Juni 2016

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Widerspruch der EU Richtlinien n denn, l Anstieg „Erneuerbare“ nur mit Wasserkraft möglich l Restriktive Umsetzung der WRRL bedeutet Rückschritt für Umsetzung „Erneuerbare“ l 1,9 % (+ 7 TWh) von 9 % Soll der Erhöhung „Erneuerbare“ stammen aus Wasserkraft l Verluste durch WRRL (2,8 TWh) sind zusätzlich aufzubringen 23. Juni 2016 WRRL RL Erneuerbare Energie

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Istzustandserhebung = Grundlage für NGP – Entwurf n Zustandsbewertung l Behördliche Begehungen der einzelnen Gewässerabschnitte l Bewertung und Einteilung der Gewässerabschnitte l Der derzeit vorliegende NGP ist kritisch zu hinterfragen, da nicht alle Bewertungen durch Vor Ort Begehungen abgesichert wurden ► Überarbeitung der Bewertungen durch gemeinsame Begehungen ► Individualbetrachtungen müssen auch in Zukunft unter Einbeziehung aller Beteiligten möglich sein. 23. Juni 2016

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Bestehende Kraftwerke n Was bedeutet die WRRL für bestehende Kraftwerke der KELAG ? l Kraftwerke mit Status 23. Juni 2016 Hot Spot (Maßnahmen vom Land vorgegeben) Gebietskulisse Bund (Maßnahmen vom Bund vorgegeben) n KELAG wird vorgezogene Maßnahmen umsetzen l Fischaufstiegshilfen: l ja, wo ohne Vorhandensein einer Wasserkraftanlage die Fischpassierbarkeit natürlich gegeben wäre. (z.B. KW Passering, KW Althofen,..) l nein, wo keine natürliche Fischpassierbarkeit gegeben ist. (z.B. KW Simmerlach) l Restwasseradaptierung: l Abgabe jener Restwassermenge, um ökologische Funktionsfähigkeit (Wirksamkeit) zu erreichen (stufenweises Herangehen) l Möglichkeit des Erreichens der ökologischen Funktionsfähigkeit ohne fest vorgegebenen unteren Grenzwert sollte in Betracht gezogen werden l Zusätzliche strukturelle Maßnahmen sollten die vorgegebenen Restwassermengen optimieren

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler KW Schütt n KW Schütt - Umsetzung l Konkrete Gespräche mit den Zuständigen der Kärntner Landesregierung haben bereits stattgefunden l Zusammenstellung eines Projektteams mit Einbeziehung der Experten des Landes, der TU-Graz sowie der KELAG. l Einbindung der Öffentlichkeit in die Lösungsfindung (Fischerei, Badeplätze, sonstige Freizeitnutzung in der Ausleitungsstrecke) 23. Juni 2016

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler KW Schütt 23. Juni 2016 n KW Schütt - Maßnahmenprogramm l Anbindung der bestehenden FAH durch strukturelle Maßnahmen in der Ausleitungsstrecke l Erstellung eines Wasserbilanzmodelles l numerische Simulation und Laborversuche (Hochwasser, Geschiebetrieb …) Naturversuche durch Errichtung einer repräsentativen Teststrecke im Ausleitungsbereich der Gail l Nachweis der ökologischen Funktionsfähigkeit, gesichert durch begleitendes Monitoring l Festlegung der notwendigen Restwassermenge durch Dotationsversuche l stufenweises Herangehen an die Optimallösung

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Bestehende Kraftwerke 23. Juni 2016 n KW Gößnitz l Fischaufstiegshilfe ist zu errichten l Bestimmung der optimalen Restwasserabgabe durch Dotationsversuche (iterative Ermittlung der erforderlichen Restwasserabgabe) l Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung der Kraftwerksgruppe Fragant (Schwallproblematik) l stufenweises Herangehen an die Optimallösung Einzelfallbetrachtung – KW Gößnitz

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Resümee 23. Juni 2016 n KELAG ist grundsätzlich bereit vorgezogenen Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit umzusetzen (FAH´s, Restwasseranpassung). n Bei der Restwasseradaptierung des KW Schütt und des KW Gößnitz sollte jeweils eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden und stufenweise herangegangen werden. n Sinnvolle Restwasserabgaben durch Dotationsversuche, Studien und strukturelle Maßnahmen n Bei Neubewilligungen (auch in sehr guten Gewässerstrecken) muss das übergeordnete öffentliche Interesse auch in Zukunft verstärkt berücksichtigt werden.

EU – Wasserrahmenrichtlinie Prok. Dipl.-Ing. K. Nackler Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 23. Juni 2016