Www.tipp-mcknight.com Webinar Markt & Recht Irland 09.06.2016.

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 Präsentation transkript:

Webinar Markt & Recht Irland

Vertragsgestaltung Vertragsumfang Vertrag sollte alle Bedingungen und Regelungen des Geschäftes exakt beschreiben aufgrund des „common law” werden eventuelle Lücken eines Vertrages nur dann mit Regelungen aus Gesetzen gefüllt, wenn solche existieren Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehaltsklausel ist üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten einfacher oder besonderer Eigentumsvorbehalt

Vertriebsschienen 1. Eigenvertrieb 2. Vertriebspartner (distribution partner) Vertriebspartner vertreibt die Waren oder Dienstleistungen meist auf eigene Rechnung und unter seinem eigenen Namen hat bei der Preisgestaltung einen gewissen Spielraum er tritt bei Verkaufsgesprächen meist als eigenständige, vom Unternehmen unabhängige Person auf 3. Handelsvertreter (sales agent) Vertrag: keine Schriftform erforderlich, aber empfehlenswert Kündigungsfristen und Abfindung

Bau- und Montagearbeiten Entsendung von Personal EU-Staatsbürger  keinerlei Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigungen Arbeitnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland  Erteilung einer Arbeitsgenehmigung notwendig Mindestlohn: € 9,15. Es gibt jedoch für viele Branchen eigene Kollektiv- bzw. Tarifverträge, die höhere Stundenlöhne vorschreiben. Arbeitszeit: durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. In einem Zeitraum von 24 Stunden ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben. Auflagen und Trainingskurse für auf Baustellen eingesetzte Arbeitskräfte: strenge und umfangreiche Vorschriften Betriebsstätte Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet, führt zu einer sogenannten Zwangsbetriebsstätte die in Irland erwitschafteten Gewinne unterfallen dann der irischen Körperschaftssteuer (Corporation Tax)

Steuerliche Registrierung Relevant Contract Tax (RCT) Bauabzugssteuer, die für Zahlungen an Subunternehmer anfällt auch von im Ausland ansässigen Unternehmen unbedingt zu beachten; Registrierungs- und Meldepflichten auch für ausländischen Unternehmen Steuersätze der RCT: 0%, 20% oder 35% VAT (Umsatzsteuer) ausländischer Unternehmer, der Bauleistungen in Irland erbringt und kein Subunternehmer ist, muss sich für die VAT registrieren und diese abführen Reverse Charge: Übergang der Steuerschuld für VAT im Bausektor findet Anwendung, wenn Zahlungen von Hauptunternehmer an Subunternehmer erfolgen und die RCT Anwendung findet PAYE/PRSI unter Umständen Lohnsteuerabführung und Registrierung in Irland, wenn die Arbeitnehmer länger als 60 Tage auf der Baustelle tätig sind

Forderungseintreibung AußenwirtschaftsCenter Dublin erster Schritt im Falle von Zahlungsschwierigkeiten säumige Schuldner werden vom AußenwirtschaftsCenter zur Zahlung aufgefordert Inkassobüro Provision in Höhe von ca % der eingetriebenen Forderungen Rechtsanwalt bei komplexen Streitigkeiten oder wenn andere Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg versprechen in Irland wird nicht nach einer Gebührenordnung abgerechnet; das Rechtsanwaltshonorar richtet sich nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung des Falles (Stundensätze)

Gerichtliche Betreibung Europäisches Mahnverfahren: gerichtlicher Titel aus Österreich kann in Irland durchgesetzt werden Beantragung eines Versäumnisurteils bei fehlender Reaktion des Beklagten auf die Klageszustellung “Small Claims Procedure“ (Verfahren für Forderungen von niedrigem Wert): vereinfachtes Verfahren, bei Ansprüchen eines Verbrauchers, Anspruch von maximal € Zuständiges Gericht „District Courts“: Gericht erster Instanz, Streitwert bis € „Circuit Courts“: Streitwerte von € „High Courts“: Streitwerte über € „Commercial Court“: befasst sich mit bedeutenden Handelsstreitigkeiten; ab einem Betrag von EUR 1 Mio. zuständig „Supreme Court“: der Supreme Court ist das höchste Revisionsgericht in Irland Empfehlung Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung nach Verstreichen der Fälligkeit Einschaltung Rechtsanwalt oder Inkassobüro: ca. 3 Monate nach Verstreichen der Fälligkeit “7-day-letter” des Rechtsanwalts vor Einleitung von gerichtlichen Schritten

Firmengründung Limited Liability Company (verwandt mit der österr. Kapitalgesellschaft) Private Limited Company (verwandt mit der österr. GmbH) Public Limited Company (verwandt mit der österr. Aktiengesellschaft) Limited By Shares (LTD) Designated Activity (DAC)

Private Limited Company maßgebliche Gesellschaftsform für ca. 90 % der bestehenden Gesellschaften in Irland Offenlegungspflicht: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (a) Limited By Shares (LTD) kann innerhalb von fünf Arbeitstagen gegründet werden Gründungsvertrag: one document constitution Kosten für die Gründung unter Einberechnung der üblichen Anwaltskosten: ca.€ – Mindestkapital: € 2 wird nach außen hin durch ihre im Rahmen der Satzung bestellten Organe vertreten nur ein Geschäftsführer erforderlich Haftung der Gesellschaft für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Schulden ist unbegrenzt Haftung der einzelnen Gesellschafter auf ihre Anteile begrenzt besteht aus mindestens einem und in der Regel höchstens 149 Gesellschaftern (b) Designated Activity (DAC) Gründungsvertrag: memorandum of association und articles of association Festlegung und Angabe der objects clause ist erforderlich mindestens zwei Geschäftsführer

Public Limited Company (PLC) Gründung, Kapitalstruktur und Beziehungen zwischen Aktionären, Geschäftsführern und der Gesellschaft bis auf wenige Abweichungen in gleicher Weise geregelt wie bei der Private Limited Company mindestens 1 Gesellschafter (früher: 7) Mindesthöhe des Aktienkapitals: € Euro Aktien dürfen öffentlich an der Börse zum Verkauf angeboten werden Offenlegungspflicht: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Branch (Betriebsstätte) als Teil des ausländischen Mutterunternehmens angesehen und daher keine eigene juristische Person unternehmerische Tätigkeit in Irland, dauerhafter Charakter, Entscheidungskompetenzen betreffend Vertragsabschlüsse mit Dritten, gewisser Grad an finanzieller Eigenständigkeit Mindestkapital: gesetzlich nicht vorgeschrieben unterliegt nur mit dem in Irland erzielten Einkommen der irischen Körperschaftssteuer Umwandlung aller bestehenden Gesellschaften Companies Act 2014: Übergangszeit bis für Umwandlung in LTD oder DAC

„Old” Private Limited CompanyPrivate Company Limited by Shares (LTD)Designated Activity Company (DAC) mind. zwei „Directors”mind. ein „Director”mind. zwei „Directors” „Memorandum and articles of association”nur Gründungsvertrag „one document constitution” anstatt „memorandum and articles of association” „Memorandum and articles of association” Geschäftstätigkeit muss im „memorandum of association” angegeben werden und ist darauf beschränkt unbeschränkte Geschäftstätigkeit, diese muss nicht angegeben werden Geschäftstätigkeit muss im „memorandum of association” angegeben werden und ist darauf beschränkt eine jährliche Hauptversammlung ist optional, wenn es nur einen Anteilseigner gibt eine jährliche Hauptversammlung ist optional (egal, ob ein oder mehrere Anteilseigner) eine jährliche Hauptversammlung ist optional, wenn es nur einen Anteilseigner gibt Unternehmensanteile dürfen nicht öffentlich zum Verkauf angeboten werden benötigt Unternehmensanleihen und kann diese begeben Name endet auf „Limited” oder „Teoranta” Name endet auf „Designated Activity Company” oder „Cuideachta Ghniomhaiochta Ainmhithe” Änderungen durch den Companies Act 2014

Ursula Tipp TippMcKnight Solicitors 41 Fitzwilliam Place, Dublin 2 Phone: Mobile: Ursula Tipp ist Gründungspartner von TippMcKnight Solicitors. Sie ist sowohl als deutsche Rechtsanwältin als auch als irischer Solicitor qualifiziert und zugelassen und bietet Beratung auf allen Gebieten des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts sowie des Steuerrechts und Inwards Investments an. Sie arbeitet seit vielen Jahren mit dem AußenwirtschaftsCenter Dublin zusammen.