Alles Unterrichten und Führen ist eingebettet in zwischenmenschliche Beziehungen.

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 Präsentation transkript:

Alles Unterrichten und Führen ist eingebettet in zwischenmenschliche Beziehungen

Grundsätze für Schulleiter:  Information neben der Schulleitung zuerst den Personalrat  Frage, ob Aufgaben freiwillig übernommen werden  Führung von Einzelgesprächen, um Kollegen zu gewinnen  Mehrfachbesetzung arbeitsintensive Jobs (Stundenplan, Vertretungsplan, Systembetreuer, Sammlungsleiter ……

Neben Fragen der personellen Versorgung beschäftigen wir uns das ganze Jahr über mit der Gestaltung /Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber mit dem Unterrichtseinsatz bzw. der Stundenplangestaltung mit den Aufsichtsplänen, Mehrarbeit, Grundsätzen für Vertretungsunterricht bis hin zu Beschwerden einzelner Kollegen/Kolleginnen. Wichtig: Prinzip der Gleichbehandlung und Sicherung einer positiven Arbeits- atmosphäre

4. Anforderung zusätzlicher hauptamtlicher Lehrer Nach der Überführung von der vierstufigen in die sechsstufige Form erfordert nunmehr derAbbau der vierstufigen Realschule von den Realschulen besondere Anstrengungen. Es wird dabei nicht immer zu vermeiden sein, dass Lehrer neben ihren Prüfungsfächern auch andere Fächer unterrichten. Alle dem Ministerium im Rahmen des offenen Versetzungsverfahrens vorgeschlagenen Hin- bzw. Wegversetzungen sind in die Vorläufige Unterrichtsübersicht aufzunehmen. Ein zusätzlicher hauptamtlicher Lehrer kann nur angefordert werden, wenn die durchschnittliche Lehrerwochenstundenzahl je Klasse, berechnet auf der Basis aller an der Schule eingeplanten Lehrer, den Wert 35,0 und zugleich die durchschnittliche Lehrerwochenstundenzahl je Schüler den Wert 1,24 unterschreitet. Bei der Ermittlung dieser Werte ist der gesamte von den Lehrern zu erteilende Unterricht zu berücksichtigen. Durch die Zuweisung eines angeforderten Lehrers darf kein vorhandener Lehrer überzählig werden.

6.2 Unterrichtsdifferenzierung Eine Differenzierung des Unterrichts ist nur in den Fächern der Abschlussprüfung möglich. Die Beschränkung auf maximal 2 Wochenstunden, in denen je Klasse differenziert werden kann, bleibt bestehen. Der Klassenunterricht in einem Fach darf nur einem Lehrer übertragen werden. 6.3 Die Schulen werden ermächtigt, im Schuljahr 2004/2005 für folgende Maßnahmen besonderer pädagogischer Art sowie für zeitaufwändige Sonderaufgaben Lehrerstunden nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle zu verwenden. Mit der Durchführung können hauptamtliche Lehrer betraut werden. Der Personalrat ist zu hören. a) Nachmittagsbetreuung b) Pädagogische Betreuung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten (z.B. Hilfen für verhaltensgestörte Kinder, für Ausländerkinder, für Übersiedler- und Aussiedlerkinder, für Schüler, die wegen Erkrankung dem Unterricht längere Zeit fernbleiben mussten) in der Form von ergänzendem Unterricht. c) Pädagogische Betreuung - der Schüler während der Freistunden (§ 32 Abs. 1 Satz 3 RSO) und während

Je Schule kann in Abhängigkeit von der Klassenzahl die nachfolgend aufgeführte Anzahl von Wochenstunden vergeben werden: Anzahl der Klassen maximale Anzahl der möglichen Wochenstunden nach der 100-Minuten-Regelung für 6.3 a-f weniger als mehr als (für Beratungslehrer)