Prävention und Gesundheitsförderung Aufgaben der Bundespolitik Olaf Liebig Leiter des Referats „Rechtsfragen der primären Prävention und Gesundheitsförderung,

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Prävention und Gesundheitsförderung Aufgaben der Bundespolitik Olaf Liebig Leiter des Referats „Rechtsfragen der primären Prävention und Gesundheitsförderung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Präventionsforschung“

Grenzen der föderalen Kompetenzordnung Gesundheitsförderung und Prävention sind Aufgaben vieler Akteure – staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure Bund kann Gesundheitsförderung und Prävention nicht umfassend regeln Wenn der Bund Gesundheitsförderung und Prävention gestalten will, muss er von seiner Kompetenz zu Regelung der Sozialversicherung Gebrauch machen.

Wie kann es mit einem Gesetz, das Sozialleistungsrecht regelt, gelingen, insbesondere die Gesundheitsförderung und Prävention in den alltäglichen Lebensräumen der Menschen zu verbessern bei folgenden Maßgaben: Leistungen der Sozialversicherungsträger müssen dem „Zweck der Sozialversicherung“ dienen Keine Änderung in der Leistungsverantwortung Keine Änderung in der Finanzierungsverantwortung Zentrale Frage Bekenntnis zum gegliederten System der sozialen Sicherung

GKV + SPV + GUV + GRV

Was braucht Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten? Transparenz (Wer macht was?!) Gemeinsame Ziele Gemeinsames Verständnis von Prävention Zusammenarbeit Ressourcen und einen klaren Leistungsauftrag

Mehr Ressourcen – mehr Möglichkeiten Ab 2016 wenden die Krankenkassen je Versichertem 7 € (rd. 500 Mio. €) auf davon je 2 € ( je rd. 140 Mio. €) für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (in 2015: rd. 76 Mio. €) Leistungen in „nicht-betrieblichen“ Lebenswelten (in 2015: rd. 37 Mio. €)

Klarer Leistungsauftrag – mehr Qualität § 20a SGB V - § 20b SGB V (1) … Die Krankenkassen fördern … in Lebenswelten (in Betrieben) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelt (für den Betrieb) Verantwortlichen (sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit) die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. … sollen die Krankenkassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention erbringen

Analyse Planung der Maßnahmen Umsetzung Evaluation § 20a SGB V § 20b SGB V Klarer Leistungsauftrag – mehr Qualität Qualitätsanforderungen:  Gemeinsame u. kassenübergreifende Förderung des Aufbaus gesundheitsförderlicher Strukturen  Partizipationsorientierte Analyse u. Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen  Partizipationsorientierte Unterstützung der Umsetzung  § 20a SGB V: mit Unterstützung der BZgA

Was braucht Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten? Transparenz (Wer macht was?!) Gemeinsame Ziele Gemeinsames Verständnis von Prävention Zusammenarbeit Ressourcen und einen klaren Leistungsauftrag

GKV/SPV GUVGRV PKV NPS BRE Präventions- bericht Präventionskonferenz Bund Länder Kommunale SV Sozial- partner Patientenvertretungen BA BZgA Präventionsforum (Organisationen u. Verbände) berät 1 x jährlich Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in Lebenswelten Transparenz Gemeinsame Ziele Gemeinsames Verständnis Zusammenarbeit BVPG Präventionsforum berät

Bundesrahmenempfehlungen vom  Sicherung und Weiterentwicklung … der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention und der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Präventionsleistungen zuständigen Träger und Stellen...  durch Festlegung der gemeinsamen Ziele, vorrangigen Handlungsfelder, vorrangigen Zielgruppen, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen, Dokumentations- und Berichtspflichten. Bundesrahmenempfehlungen

Erstes Fazit:  erstmalig liegen Empfehlungen aller Sozialversicherungszweige zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten vor  Transparenz über die jeweiligen Aufgaben der Sozialversicherungsträger und bezogen auf die gemeinsamen Ziele Gesund aufwachsen Gesund leben und arbeiten Gesund im Alter  Annäherung an einen gemeinsamen Präventionsbegriff mit den Aspekten Förderung der Gesundheit, der Sicherheit und der Teilhabe  Verzahnung von Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz: gemeinsames Ziel, den Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung innerbetrieblich zu institutionalisieren und miteinander zu verzahnen

Bundesrahmenempfehlungen  Gemeinsames Verständnis, einen Beitrag zu größerer gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten: Konzentration von Aktivitäten auf solche Lebenswelten, in denen insbesondere auch Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen (Indikatoren: niedriger Bildungsstand, niedrige berufliche Stellung bzw. Erwerbslosigkeit und geringes Einkommen) ohne Stigmatisierung erreicht werden können… … in Kommunen mit niedrigem durchschnittlichem Pro-Kopf-Einkommen bzw. hohem Anteil an Arbeitslosen, Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung nach SGB II oder Migrantinnen und Migranten, Fördergebieten des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt sowie Kommunen bzw. Einrichtungen im ländlichen Raum mit schlechter Infrastruktur und einem hohen Anteil älterer Menschen … Hierbei sollten auch die im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung erhobenen Daten der Länder (und ggf. Kommunen) sowie die Daten der Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Vgl. Bundesrahmenempfehlungen der NPK vom , S. 6

Bund: Rahmenempfehlungen Hessen: Landesrahmenvereinbarung Thüringen: Landesrahmenvereinbarung Land... Präventionsforum Präventionsbericht 1. Juli 2019 Landesrahmenvereinbarungen

 bis  Inhalt: Erfahrungen mit der Anwendung des PrävG Ausgaben für Leistungen / Empfehlungen für die Entwicklung des Ausgaberichtwertes und Mindestausgabewerte der GKV Zugangswege erreichte Personen Erreichung der gemeinsamen Ziele und Zielgruppen Erfahrungen mit der Qualitätssicherung Zusammenarbeit mögliche Schlussfolgerungen  Zuleitung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat mit einer Stellungnahme der Bundesregierung Präventionsbericht

Erstes Resümee Das PrävG ermöglicht ein konzertiertes Vorgehen, um die gesellschaftlichen Herausforderungen anzunehmen (Folgen der demografischen Entwicklung, gesundheitliche Chancengleichheit, chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen) Wichtige Regelungen des PrävG zur Verbesserung der Kooperation und Koordination sind fristgerecht umgesetzt (Nationale Präventionskonferenz, Bundesrahmenempfehlungen) Die Inhalte der BRE sind eine gute Basis für die Ergänzung der Potenziale der SV-Träger und für die Entwicklung der LRV Erfolg abhängig vom Konkretisierungsgrad der LRV  SV-Träger müssen ihren Gestaltungsraum i.S.d. Qualitätsanforderungen des PrävG nutzen  Partner der LRV müssen sich sinnvoll einbringen  Aufbau von Vertrauen Von wesentlicher Bedeutung: Fortentwicklung des „Leitfadens Prävention“ unter Berücksichtigung der Gesundheits- und Arbeitsschutzziele

Vielen Dank für Ihr Interesse! Olaf Liebig Leiter des Referats „Rechtsfragen der primären Prävention und Gesundheitsförderung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Präventionsforschung“