RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.

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RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich a) Jedermann b) Art. 19 Abs. 3 GG? 2) Sachlicher Schutzbereich „Eigentum“ (i. S. d. Art. 14 GG!): -Jedes private Vermögensrecht, z.B. - Sacheigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen - Forderungsrecht - „Geistiges Eigentum“ -subjektiv-öffentliche Rechtspositionen (z.B. Rentenansprüche), soweit sie auf eigener Leistung beruhen und der Existenzsicherung dienen. -nicht: bloße Gewinn- und Erwerbschancen

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde II)Schranken 1)Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG: einfacher Gesetzesvorbehalt 2)Art. 14 Abs. 2 GG: „Sozialbindung“ 3)Art. 14 Abs. 3 GG: Enteignung (gegen Entschädigung) III)„Schranken-Schranken“ z.B. - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 3 GG – Gleichheitsgrundrechte I)Art. 3 Abs. 1 – Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz 1)Grundsatz: Verbot, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln 2)Aber: Aus sachlichen Gründen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein („Willkürverbot“), z. B.: - Unterschiedlich hohe Steuerbelastung niedriger und hoher Einkommen - Kein genereller Anspruch auf BAföG - Zuteilung von Studienplätzen nach Abiturnote

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde II) Spezielle Gleichheitsgrundrechte, z.B.: 1)Art. 3 Abs. 2 GG – Verbot der Geschlechterdiskriminierung (s. aber S. 2!) 2)Art. 3 Abs. 3 GG – absolute Differenzierungsverbote 3)Art. 33 Abs. 1 GG – Staatsbürgerliche Rechte- und Pflichtengleichheit 4)Art. 33 Abs. 2 GG – Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern 5)Art. 38 Abs. 1 GG – Wahlrechtsgleichheit

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Besprechungsfall: „Die privilegierte Meisterin“ Unterstellen Sie folgenden Sachverhalt: Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Gründung von Handwerksbetrieben finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck legt das Wirtschaftsministerium ein Förderprogramm auf, nach dessen Richtlinien Handwerksmeister innerhalb von 1 Jahr und Handwerksmeisterinnen innerhalb von 3 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung Anträge auf Förderung stellen können. Das Ministerium will auf diesem Wege dazu beitragen, den bisher sehr niedrigen Anteil von Frauen im selbständigen Handwerk deutlich zu steigern. Welche Rechtsfragen wirft dieses Vorhaben auf?

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Aufgabe 1: (5 Punkte) Um die ansteigende Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, beschließt der Bundestag ein Gesetz, nach dem Unternehmen ab einer bestimmten Größe jedes Jahr 5 Auszubildende einzustellen haben. Unternehmer U unterfällt dieser Regelung. Er fragt sich, ob der Bund diese Regelung überhaupt erlassen durfte und ob diese nicht übermäßig in seine Rechte eingreift. Sind die Einwände des U berechtigt? Aufgabe 2: (4 Punkte) Was versteht man unter dem sog. Anwendungsvorrang des Europäischen Gemeinschaftsrechts? (1 P.) Lässt sich dieser aus dem Grundgesetz begründen? (2 P.) Gilt der sog. Anwendungsvorrang uneingeschränkt? (1 P.)

RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Aufgabe 3: (3 Punkte) Erläutern Sie den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Wo findet er seine verfassungsrechtliche Grundlage (1 P.)? Was ist das grds. Anliegen des Bestimmtheitsgrundsatzes (1 P.)? Wie sind in diesem Zusammenhang Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensvorschriften einzuordnen (1 P.)? Aufgabe 4: (4 Punkte) Nennen und erläutern Sie die unterschiedlichen Funktionen der Grundrechte. Aufgabe 5: (4 Punkte) Das Grundgesetz hat sich für das Demokratieprinzip entschieden. Was besagt das Demokratieprinzip allgemein und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Ausübung staatlicher Gewalt? (2 P.) Für welche spezifische Form der Demokratie hat sich das Grundgesetz entschieden? (2 P.)