Kein bereits erteiltes Zertifikat Erste Genehmigung Genehmigung für das Inverkehrbringen Patent für Erzeugnis (Grundpatent) Schutzzertifikat
Arzneimittel Wirkstoff Wirkstoff- zusammen- setzung Patent für Erzeugnis
Pflanzenschutzmittel Wirkstoff Wirkstoff- zusammen- setzung Patent für Erzeugnis Stoffe Mikro- organismen einschließlich Viren
Schutz Genehmigte Verwendungen des Erzeugnisses Rechte entsprechend dem Grundpatent
abzüglich fünf Jahre erste Genehmigung Anmeldung des Patents und Zeitraum zwischen Laufzeit des Zertifikats höchstens fünf Jahre ab Ablauf der Laufzeit des Patents
Besonderheit: Pädiatrische Bevölkerungs- gruppe Definition: Personen ab Geburt bis 18 Jahre Zweck: Förderung der Verwendbarkeit von Arzneimitteln in der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe Folge: Verlängerung der Laufzeit um sechs Monate
Verordnungen (EG) Nr. 1768/92 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel Nr. 1610/96 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel
Gibt es weitere Produkte, deren Inverkehrbringen vorab genehmigt werden muss?
Werden diese Produkte so wie Arznei- und Pflanzenschutzmittel üblicherweise patentiert?
Bedarf es hier zwecks Amortisation der Investitionen ebenfalls einer Verlängerung des Patentschutzes?
Gibt es unabhängig von Genehmigungsverfahren andere Produkte, deren Patentschutz verlängert werden sollte?
Welche Gründe sprechen in diesem Fall für eine Verlängerung des Patentschutzes (Großer Nutzen für die Allgemeinheit, sehr hohe Investitionen, Konkurrenzdruck etc.)?
Sollte die Dauer des Patentschutzes von zwanzig Jahren generell verlängert werden?