Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.

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Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung

Definitionen Dienstplanmäßige Arbeit ist die Arbeit, die innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an den nach dem Dienstplan festgelegten Kalendertagen regelmäßig zu leisten ist. (§ 15, Abs. 8, Unterabs. 2 BAT) Die betriebsübliche Arbeitszeit ist durch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage geregelt. (Fitting u.a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 21. Auflage, zu § 87, S. 1205, RN 14)

Dienstplanvordruck Zeitrahmen eines Dienstplanes Daten der Beschäftigten: Name, Funktion bzw. Qualifikation, wöchentliche Stundenzahl, Handzeichen des jeweiligen Beschäftigten Abkürzungsverzeichnis Legende der konkreten Arbeitszeiten des jeweiligen Bereiches vier Zeilen Spalten zur Berechnung der wöchentlich anfallenden Mehrarbeits- und Überstunden und der Ausgleichsform (125% Überstundenzeitzuschlag, 100% Vergütung, Übertragung der durch Freizeit auszugleichenden Stunden aus Überarbeit in den folgenden Dienstplan) Spalte für die am Anfang und Ende des Dienstplanzeitraumes noch zu gewährenden Urlaubs-, Zusatzurlaubs- und ver.di-Tage sowie Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage

Funktion der Dienstplan-Zeilen Zeile 1, Rahmendienstplan: unter Berücksichtigung aller Regelungen aus Gesetzen, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen sowie des individuell festgelegten und sich wiederholenden Arbeits- und Freizeitrhythmus des Beschäftigten einschließlich Arbeitszeitreduzierungen durch Feiertage und Vorfeiertage Zeile 2, planbare Änderungen: vorhersehbare Ausfallzeiten wie z.B. Arbeitsunfähigkeitszeiten, Urlaubs- und Zusatzurlaubstage, ver.di-Tage, Feiertagsausgleiche, Kuren, Fortbildungen, Überarbeit sowie Arbeitszeitverschiebungen aufgrund vorhersehbarer Personalengpässe und entsprechender Freizeitausgleich Zeile 3, Ist-Dienst: Kurzfristige Veränderungen (nach Genehmigung des Dienstplanes) z.B. aktuelle Ausfallzeiten, Überarbeit sowie Arbeitszeitverschiebungen (zur Bewältigung eines kurzfristigen, unvorhersehbaren zusätzlichen Arbeitsanfalles) und entsprechender Freizeitausgleich, Umsetzungen Zeile 4, Berechnung: Stundendifferenz zur Soll-Planung

Erstellung des Soll-Dienstplanes Festlegung der Bereiche, für die Dienstpläne zu erstellen sind Wer darf die Rahmendienstpläne erstellen, wer hat die Erstellung zu verantworten, wer genehmigt die Pläne und unter welchen Bedingungen treten die Dienstpläne in Kraft Erstellung von Dienstplänen per EDV Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen, tarifvertraglichen und vereinbarten Regelungen bei der Erstellung des Rahmendienstplanes Art und Weise der Ab- und Rücksprache mit den Beschäftigten und Berücksichtigung von Wünschen Beschäftigter. Dies kann z.B. durch die Unterschrift bzw. das Handzeichen des Beschäftigten vor Inkrafttreten des Dienstplanes dokumentiert werden. Fristen zur Erstellung der Soll-Pläne, der Ab- und Rücksprache mit den Beschäftigten, der Vorlage beim Betriebsrat, des Ablaufes bei Ablehnung und des Aushanges (Inkrafttreten) Ggf. qualitative und quantitative Besetzung der einzelnen Schichten

Dienstplan – ein Dokument  Nachweis für Qualitätsprüfungen  keine Eintragung mit Bleistift  Verwendung von Farbstiften zur besseren Unterscheidung von Eintragungen  nicht radieren bzw. Tipp-Ex verwenden  so verbessern, dass Urtext lesbar ist  Eintragungen bzw. Änderungen nur durch die Verantwortlichen  keine Gültigkeit von Nebenplänen  Aufbewahrungsfrist 5 Jahre

Führung der Dienstpläne Wer darf die Dienstpläne ändern? In welcher Weise kann bzw. darf die qualitative und quantitative Besetzung verändert werden? Wirkung der Änderung in Dienstplänen (z.B. Verbindlichkeit mit Anordnungscharakter) Wie sind kurzfristige Veränderungen der Arbeitszeit zu dokumentieren (z.B. Eintragung der veränderten Anfangszeit und/oder Endzeit, ggf. Zahl der Plus- und/oder Minusstunden)? Führung von Dienstplänen per EDV und Zugriffsberechtigte (einschließlich Betriebsrat)

Abrechnung der Ist- Dienstplanung Einführung eines Nachweises, der von den Beschäftigten selbst zu führen ist Berechnung der Zeitzuschläge und der Überträge für den nächsten Dienstplan Frist für die Vorlage des Ist-Dienstplanes beim Betriebsrat Ggf. Beschlussfassung des Betriebsrates über die Zulässigkeit bestimmter Formen von Überarbeitsanordnungen

Einführung eines Nachweises Wenn die geleisteten Überstunden nicht vom Betrieb erfasst werden, muss der Arbeitnehmer seinerseits eine Art Tagebuch führen und die geleisteten Überstunden nach Tag, Uhrzeit und Anlass notieren. Außerdem sollte er sich aus Beweisgründen die Ableistung der Überstunden – evtl. sogar bereits „am Tag danach“ – vom Vorgesetzten bestätigen lassen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, einen etwaigen Rechtsstreit um die Vergütung der Überstunden zu verlieren. (Kittner/Zwanziger: „Arbeitsrecht – Handbuch für die Praxis“, Bund-Verlag, 2001; § 43 Rn 47

Mitbestimmung bei der Dienstplanung Vorlage und Beschlussfassung der Soll- Dienstplanung Beschlussfassung bei jeglicher Änderung der Soll-Dienstplanung Vorlage der Ist-Dienstplanung Bei Umsetzung abgelehnter Dienstpläne oder ihrer Änderungen ohne Zustimmung des Betriebsrates: Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren im Wege einer einstweiligen Verfügung Einigungsstelle