Forstamt Vöhl Ulrich Meyer 21.03.2012 Forstliche Förderung 2012 / 2013 / 2014.

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 Präsentation transkript:

Forstamt Vöhl Ulrich Meyer Forstliche Förderung 2012 / 2013 / 2014

2 Rückblick forstliche Förderung 2012 Folgende Bereiche wurden gefördert: Bereich A: Erstaufforstung, Kulturpflege, Einkommensverlustprämie Bereich B: Nachbesserungen, Kompensationskalkung, Bestandespflege Bereich C: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

3 Fördervolumen im Forstamt Vöhl ,00 € davon ,00 € im Kommunalwald ,00 € im Privatwald = ca. 20 % der in Hessen bewilligten Mittel 143,95 ha Nachbesserungen

4 In 2012 gesamt ausgezahlte Beträge ,00€ in 2012 beantragt und ausgezahlt ,00€ bereits in 2011 beantragt ,00 €

5 A Erstaufforstungen In 2012 und 2013 uneingeschränkt gefördert In 2014 ??

6 B Nachbesserungen Zweckbindungsfrist der geförderten Aufforstungsflächen ( Kyrill, Xynthia, Emma) 5 Jahre Voraussetzung:  Ausfall > 30% der Pflanzenzahl oder 1 ha zusammenhängende Fläche, kein Wildverbiss  Fachgerechte Ausführung der Wiederaufforstung

7 B Nachbesserungen Flächen müssen digital erfasst sein. Antragstellung: zeitnah zum Ausfall ( 2 Jahre ). Förderung ist mehrmals möglich. Förderhöhe: 50% der ursprgl. Maßnahme.

8 B Jungbestandspflege War in 2012 nur förderfähig, wenn in 2011 abgeschlossen. Zukünftig Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen jeweils zum:01.März

9 B Kompensationskalkung Neu: ab 2012 Kleinprivatwald mit max. 30 ha Waldfläche im Kalkungsgebiet kann mit 100 % gefördert werden.

10 B Waldschutz Nur insektizidfreier Waldschutz, z.B.:  (Material) Borkenkäferfallen, Lockstoffe  Bei Käferbefall: Entrinden, Rinde entsorgen, mulchen oder verbrennen des Reisigs.

11 D Wegebau Neu: Wegfall der Förderhöchstgrenze von € bei der Grundinstandsetzung. In 2012 waren nur Maßnahmen förderfähig, die 2011 beantragt aber nicht ausgeführt wurden.

12 Bagatellgrenzen Erstaufforstung100 EURO Nachbesserungen500 EURO Waldschutz500 EURO Kompensationskalkung 500 EURO Wegebau EURO

13 Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Erstinvestitionen: z. B.: Beschaffung von Geräten, Maschinen, Anbaugeräte Anlage von Betriebsgebäuden, Holzaufarbeitungs- Plätze etc..

14 Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Geschäftsführung ist für 10 Jahre förderfähig bei Neugründung, Fusion oder wesentlicher Erweiterung. 30 % mehr Mitglieder oder 300 ha Flächenzuwachs

15 Art, Dauer und Höhe der Förderung der Geschäftführung Personalkosten, Büroeinrichtung, -maschinen und Bürogeräte 1. bis 4. Jahr60% der förderfähigen Ausgaben 5. bis 7. Jahr50% der förderfähigen Ausgaben 8. bis 10.Jahr40% der förderfähigen Ausgaben max.: 5000 EURO bei einer Fläche kleiner 5000 ha

16 Kompensationskalkung 2014 Flächenprüfung (Boden, Bestand, Lage) und Antragstellung mit Revierleiter 3 to/ha Kohlensaurer Magnesiumkalk (20%) Bagatellgrenze 500,00€

17 Kompensationskalkung 2014 förderfähig sind 90% vom Nettopreis –3 to x 65,00€ = 195,00€ –Bagatellgrenze: 500,00€ –erforderliche Mindestgröße: 2,6 ha –Sammelantrag über FBG –Eigenanteil: ca. 50,00€/ha

18 nachfolgend Privatwaldbetreuung, -verordnung

19 Mit Erlass vom wurden die Kostenerstattung für die Leistungen des Landesbetriebes Hessen-Forst im Körperschafts- und Privatwald (StAnz. S. 2774) festgelegt. Der Erlass legt verpflichtend fest, dass die nach bisherigem Recht bestehenden Verträge über die Übernahme des forsttechnischen Betriebs oder der forstbetrieblichen Leitung zwischen Privatwaldbesitzern und dem Land Hessen dem Inhalt des Leistungskataloges und der neuen Kostenfestsetzung anzupassen sind.

20 Die Verordnung unterscheidet nach: § 1 Allgemeine Förderung ist für alle Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse kostenfrei § 2 Besondere Förderung Die besondere Förderung § 3 Forstbetriebliche Betreuung Vertrag erforderlich! Die besondere Förderung § 4 Sonderleistungen Vertrag erforderlich!

21 § 1 Allgemeine Förderung Im Regelfall: Beratung allgemeiner Art zur Lage des Waldes, über die Ertragssituation der Forstwirtschaft, die Waldbesitzverhältnisse und den forstlichen Grundstücksmarkt, Exkursions-, Lehrveranstaltungen, Vortragsangebote, Lehrwanderungen, Fachvorträge, Aus- und Weiterbildung durch „mobile Waldbauernschulen“ Beratung und Information zur Holzmarktlage und Holzvermarktung Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten

22 § 3 Forstbetriebliche Betreuung Der Betreuungsvertrag beinhaltet u.a. folgende Tätigkeiten:  Organisation Holzeinschlag, Unternehmersteuerung,  Mitwirkung und Abstimmung der Betriebspläne,  Auszeichnen der Bestände,  Organisation von Einschlag und Holzrücker,  Holzaushaltung, -aufnahme, Verkaufsvorbereitung (außer Vertragsabschluss, Rechnungsstellung und Kassenwesen),

23 Weitere Leistungen der forstbetrieblichen Betreuung  Pflanzenbestellung,  Unterstützung bei Förderanträgen,  Durchführung von Maßnahmen zur Wahrung gesetzlicher Verpflichtungen (u.a. Waldschutz, Verkehrssicherung, Nachbarrechte, naturschutz- und wasserrechtliche Regelungen). Die Leistungen sind für Waldbesitzer mit einer Fläche von bis zu 5 ha kostenfrei, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird.

24 Betreuungsverträge Kosten der Forstbetrieblichen Betreuung: Berechnung ab 5 ha Waldbesitz Herleitung über Hektarwert und Eckwert Hektarwert = Waldfläche x 0,001 x 40,16€ (Privatwald) Hektarwert = Waldfläche x 0,001 x 43,25€ (Gemeinschaftswald) Ohne Betreuungsvertrag Abrechnung der Leistungen zu Vollkosten / Std-Sätze ca. 65,00€

25 Betreuungskosten / Beispiele bis 5,0 ha kostenlos 5,1 ha bis 50 ha: 2,01€ / ha und Jahr + 19% 6 ha = 14,35€ 10 ha = 23,92€ 51 ha – 1250 ha:(1Prom. v. 40,16€ x ha x Gesamtfläche) Zum Beispiel: 150 ha: 40,16 €:1000 x 150 = 6,02€ x 150 ha = 903,00€ Zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%.

26 Interessentenwälder Interessentenwälder sind Gemeinschaftswälder, deren Betreuung im Hess.-Forstgesetz geregelt ist. Der Eckwert für die Berechnung des Hektarwertes beträgt 43,25€, somit: 2,16€ bei einer Größe von 5 – 50 ha. Beispielrechnung für Interessenten-,Gemeinschafts- wälder über 50 ha: 43,25€ : 1000 x 69 = 2,98€ (Hektarwert) 2,98€ x 69 ha = 205,62€ (+ 19%).

27 Kalkulation ohne Betreuungsvertrag Grundlage ist das Leistungs- und Entgeltverzeichnis des Landesbetriebes, Ziffer Beispiel:  Auszeichnen Bestand jünger U/2 durch RL: 5 Std./ha x 63,86€/Std.= 319,30€/ha  Überwachung des Holzeinschlags: 3 Std./ha x 63,86€/Std.= 191,58€/ha  Holzaushaltung: 0,2 Std/EFm x 63,86€/Std.= 12,77€/EFm

28 § 4 Sonderleistungen  Mittelfristige Betriebsplanung  Gutachten, Beweissicherungen  Nettoentlohnung der Arbeitskräfte  Abschluss von Holzkaufverträgen und Abwicklung der damit verbundenen Kassengeschäfte  Beratung und Vorbereitung von Verträgen (Pachten, Gestattungen, Werkverträge, etc.)  Geschäftsführung  Einzelleistungen der Forstbetrieblichen Betreuung, wenn darüber keine vertragliche Vereinbarung vorliegt.

29 Sonderleistung Holzverkauf Die vertraglich vereinbarte forstbetriebliche Betreuung nach § 3 endet mit der Berichtigung der Holzliste. Anschließende Leistungen Verkauf / Rechnungserstellung sind als Sonderleistungen nach § 4 kostenpflichtig.

30 Kosten des Holzverkaufs für den Waldbesitzer bis 100 Fm/Jahr50,00€ Sockel Fm/Jahr 0,40€/Fm Fm/Jahr 0,30€/Fm > Fm/Jahr 0,20€/FM Der Sockelbetrag ist für jeden Verkauf fällig! Rechnungsstellung jährlich über verkaufte Gesamtmasse.

31 Kostenbeitrag für die Sonderleistung Holzverkauf Berechnungsbeispiel: Verkaufsmenge 534 fm im Berechnungszeitraum (Jahr) Für die ersten 100 fm:50,00€ 101 – 534 fm: 434 x 0,40€ = 173,60€ Summe Entgelt für 534 fm: 223,60€ Entspricht: 0,37€ / fm

32 Kostenbeitrag Holzverkauf Beispiel 2 Berechnungsbeispiel: Verkaufsmenge fm im Berechnungsjahr Für die ersten 100 fm: 50,00€ 101 – fm:900 x 0,40€ = 360,00€ – fm:534 x 0,30€ = 160,20€ Summe Entgelt für fm: 570,20€ Entspricht: 0,37€ / fm Sinkende Kosten bei steigender Verkaufsmenge.

33 FBG Vorteile des Holzverkaufs über die FBG:  Bündelung des Verkaufs.  Höhere Preise erzielbar.  Flexibler durch Holzmassenausgleich mit anderen Mitgliedern, Lieferengpässe etc..  Vorverträge möglich.  Kostenersparnis (Sockelbetrag nur 1 x fällig, Holzverkaufsmenge). Die FBV kann aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit keine Verträge abschließen.

34 Änderungen für den einzelnen Privatwaldbesitzer FBV – Mitglieder werden (auch) FBG – Mitglieder. Betreuungsvertrag (Änderung, Anpassung oder Neuabschluss) mit jedem Waldbesitzer für eine durchgängige Rechtsbeziehung zum Flächeneigentümer erforderlich. PEFC - Zertifizierung. Holzverkauf über FBG-Verträge. Holzverkauf / Rechnungsstellung ist nicht mehr Regelleistung, sondern als Sonderleistung kostenpflichtig.

35 Privatwaldbesitzer ohne Betreuungsvertrag Sämtliche Leistungen der Forstbetrieblichen Betreuung sind zu Vollkosten abzurechnen. Zum Beispiel: Auszeichnen der Bestände, Einschlagsüberwachung, Holzaushaltung, Nr.-Bucherstellung, Pflanzenbestellung,etc.. Keine Mitgliedschaft in der FBG möglich. Der Holzverkauf durch das Forstamt ist als Sonderleistung kostenpflichtig.

36 Nachhaltigkeit Lebendigkeit Wachstum