"Ombudschaft für junge Menschen - Kinderrechte in der Jugendhilfe stärken" Mike Seckinger, DJI.

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 Präsentation transkript:

"Ombudschaft für junge Menschen - Kinderrechte in der Jugendhilfe stärken" Mike Seckinger, DJI

2 13. Kinder- und Jugendbericht Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen. Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe Erhältlich unter: Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

3 Berichtsauftrag umfasst u.a. l Bestmögliche Förderung der Gesundheit als Recht aller Kinder und Jugendlicher zu verstehen l Probleme insbesondere an den Übergängen zwischen den Hilfesystemen zu (ver)meiden l Hilfen zur Erziehung müssten sich intensiv mit den Themen gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung auseinandersetzen, da gesundheitliche Gefährdungen ein Merkmal der Problemkonstellation der Adressaten ist Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

4 Ein Bezugspunkt: Ottawa Charta der WHO l Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. l Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

5 Ein Bezugspunkt: Ottawa Charta der WHO "Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die allen ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen." Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

6 Darstellung entnommen eines Vortrags von Heiner Keupp: Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs Gesundheit Aktivitäten zur Verbesserung der Gesundheit Gesundheits- ressourcen Gesundheits- förderung Salutogenese Gesundheits- risiken Prävention Pathogenese

7 Gesundheitsrelevante Entwicklungsthemen Unter 3-Jährige: Bindung und Autonomie 3- bis unter 6-Jährige: Sprechen, Bewegen und Achtsamkeit 6- bis unter 12-Jährige: Aneignen und Gestalten, Beziehungen eingehen und sich bewähren 12- bis unter 18-Jährige: Körper spüren, Grenzen suchen, Identität finden 18- bis 27-Jährige: Sich entscheiden, Intimität leben, Verantwortung übernehmen Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

8 Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention ist auch unabhängig von rechtlichen Bestimmungen und ethischen Überlegungen eine Aufgabe für die Kinder- und Jugendhilfe. Denn alle Gesundheitsdaten weisen darauf hin, dass ein überdurch- schnittlicher Anteil der Adressaten gesundheitlichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt ist. Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

9 Gesundheitsförderung ein fachlicher Standard der Kinder- und Jugendhilfe? l Vieles in der Jugendhilfe hat auch gesundheitsförderliche Aspekte l Allerdings gibt es keine inhaltliche und/oder konzeptionelle Auseinandersetzung mit den Themen gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung l Mangel an Wissen und Bewusstsein l Mangel an kontinuierlichen Angeboten für Kinder von lebensbedrohlich erkrankten, suchtkranken oder psychisch kranken Eltern Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

10 Besonderen Förderungsbedarf sieht die Jugendberichtskommission bei l Kindern und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen l Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund l Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen l Kindern von psychisch, sucht- und chronisch erkrankten Eltern Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

11 Gesundheitsförderung als fachlicher Standard der Kinder- und Jugendhilfe - Empfehlungen l Förderung eines achtsamen Körperbezugs l Förderung eines kommunikativen Weltbezugs l Förderung eines reflexiven Bezugs auf das eigene Selbst Jahresversammlung der AGkE Regensburg Exkurs

12 Zurück zu Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe Jahresversammlung der AGkE Regensburg

13 „Jugendhilfe soll … insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§1 SGB VIII (3) Satz 1) und „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§1 SGB VIII (3) Satz 4) Kernaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Jahresversammlung der AGkE Regensburg

14 l Sozialinvestitionsstaat l Delegitimierung der Sozialen Arbeit l Sparen statt Helfen - Kommunale Finanzmisere l Beschneidung der Hilfen für junge Volljährige l Brüchige Übergänge in andere Hilfesysteme Insbesondere von SGB VIII zu SGB II Entwicklungen, die Ombudsstellen notwendig machen (I) Jahresversammlung der AGkE Regensburg

15 l Absenken der Standards, z.B. bei ambulanten Hilfen l Mangelnde Kapazitäten zur Bedarfsdeckung l Wirkungsnachweise und Ausgrenzungslogiken l Mehr Rigidität im Hilfesystem (Beschneidung des Wunsch- und Wahlrechts) l Interessenkonflikte zwischen Kinder/Jugendliche, Eltern und Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe Entwicklungen, die Ombudsstellen notwendig machen (II) Jahresversammlung der AGkE Regensburg

16 l Technologiedefizit in der sozialen Arbeit l Stärken der Nutzerrechte in vielen Bereichen -Rolle von Verbraucherzentralen -Beschwerdestelle Mobilität -Beschwerdestellen Psychiatrie/Behindertenhilfe -Selbsthilfefreundliches Krankenhaus als Gütesiegel l Internationale Erfahrungen (NL, Irland, UK) l Erfahrungen in Deutschland Entwicklungen, die Ombudsstellen notwendig machen (III) Jahresversammlung der AGkE Regensburg

17 l Klärung bei Unzufriedenheit mit Hilfeplanent- scheidungen bzw. dem Verzögern von Hilfeplan- entscheidungen l Klärung bei unzureichender Qualität der konkreten Hilfe Zweierlei Ombudsstellen In beiden Fällen kann es um die Durchsetzung von Rechten gehen, aber auch um eine Veränderung der Kommunikations- formen, die Förderung des wechselseitigen Verständnisses oder die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der fachlichen Überlegungen, die hinter einer Entscheidung stehen. Jahresversammlung der AGkE Regensburg

18 l Rechtlich abgesicherte Beschwerde- und Beteiligungsverfahren werden 1997 eingeführt und in den folgenden Jahren evaluiert. l =>Gesetzesänderung 2005: individuelles Beschwerderecht und trägerübergreifende Mitbestimmungsgremien (auch für ambulante Hilfen) werden Standard Erfahrungen in den Niederlanden Jahresversammlung der AGkE Regensburg

19 Jugendamt und Leistungserbringer sind verpflichtet gemeinsam ein Verfahren zum Umgang mit Beschwerden von Kindern, Eltern, Pflegeeltern zu entwickeln. Erfahrungen in den Niederlanden - Beschwerderecht Jahresversammlung der AGkE Regensburg

20 Anforderungen l Min. 3 unabhängige Personen l Zusätzliche Personen können zur Unterstützung hinzugezogen werden l Möglichkeit zur schriftlichen oder mündlichen Äußerung l Entscheidung innerhalb von 6 Wochen l Innerhalb von 4 Wochen nach dem Ergebnis der „Verhandlung“ muss mit Umsetzung begonnen werden l Jährlich ein Rechenschaftsbericht der Kommission, der auch an zuständige politische Gremien, Aufsichts- behörden und Adressatenorgansationen geht Erfahrungen in den Niederlanden - Beschwerderecht Jahresversammlung der AGkE Regensburg

21 Effekte l Zunahme informeller Beschwerderegelungen l Sensiblerer Umgang mit Beschwerden l Leitung begrüßt Beschwerden als Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung l Beschäftigte erleben Beschwerden als zu vermeidende Bedrohung, wie sehr hängt von der Haltung der Leitung ab l Größere Zielgenauigkeit der Hilfen l Adressaten entwickeln ein besseres Verständnis für die Hilfen Erfahrungen in den Niederlanden - Beschwerderecht Jahresversammlung der AGkE Regensburg

22 Erfolgsfördernde Bedingungen l Großer Bekanntheitsgrad l Formales Verfahren nicht als Bedrohung sehen l Schuldfrage wird nicht gestellt, sondern Problemlösungen werden gesucht Erfahrungen in den Niederlanden - Beschwerderecht Jahresversammlung der AGkE Regensburg

23 Externe Beschwerdeverfahren l Möglichst trägerübergreifende Organisationsform l Fachliche und rechtliche Beratung l Anwaltschaftliche Unterstützung l Sorgfältige Rekonstruktion der Hilfeentscheidung l Immer im Team arbeiten l Ziel: einvernehmliche Lösung l Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragen Prinzipien von Beschwerdestellen: Was ist wichtig? Jahresversammlung der AGkE Regensburg

24 Anlässe l Rein finanzielle Entscheidungsgründe l Vorgesetzte hebeln Hilfeplanentscheidung aus l Abwertung der Anspruchsberechtigten l Nicht-Zuständigkeitserklärung Bearbeitete Themen in Beschwerdestellen – Beispiel Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. Jahresversammlung der AGkE Regensburg

25 Hauptaufgaben l Aufklärung über Rechte und damit Übernahme einer Aufgabe des öffentlichen Trägers l Bedarfsermittlung l ombudsschaftliche Hilfe l Unterstützung des Klageweges l Stärkung des Jugendamts gegenüber der Politik Bisherige Aufgabenstellungen – Beispiel Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. Jahresversammlung der AGkE Regensburg

26 l Knapp über die Hälfte der Beschwerden wird zugunsten der Beschwerdeführer entschieden l Bei 17 % führt die Arbeit des BRJ zur Akzeptanz der Entscheidung des öffentlichen Jugendhilfeträgers l Nur bei 6 % der Fälle kommt es zu einer Klage l Jugendämter sehen in der Beschwerdestelle eine sinnvolle Ergänzung (bezogen auf die Diskussionen im politischen Raum, bezogen auf den Umgang mit Adressaten) Bisherige Erfolge – Beispiel Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. Jahresversammlung der AGkE Regensburg

27 l Präventive Wirkung – sorgsame Wahrnehmung von Bedarfen l Durchsetzung von Rechtsansprüchen wird leichter l Sensibles Instrument für strukturelle Veränderungen in der Jugendhilfepolitik vor Ort l Kooperation zwischen Trägern kann sich verbessern Fazit zu Ombudsstelle als Erweiterung des Jugendhilfesystems Jahresversammlung der AGkE Regensburg

nrw.org/content/e13324/e24538/e19331/e19377/e19391/ (Beschreibung eines Beschwerdemanagements einer Einrichtung) 3 Interessante Internetseiten Jahresversammlung der AGkE Regensburg

29 Gragert, Nicola, Liane Pluto, Eric van Santen & Mike Seckinger (2004): Institutionalisierte Beteiligungsformen in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe in Bayern. Ergebnisse einer Vollerhebung. München. Download unter möglich Hemker B. (2003), Beschwerdesteuerung: Möglichkeiten und Grenzen, in: Forum Erziehungshilfen, 9 (4), Hiller, P. (2003), Professioneller Umgang mit Beschwerden – ein beschwerlicher Weg. in: Forum Erziehungshilfen, 9 (4), Hansen, Eckart (1999), Mehr als nur „Kummer- und Meckerkästen“. Reklamationen im sozialen Dienstleistungsbereich: Großbritannien als Beispiel für ein formalisiertes Beschwerdeverfahren,, in: sozial extra März 1999, S Pluto, Liane, & Mike Seckinger (2003): Die Wilde 13. Scheinbare Gründe, warum Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht funktionieren kann. In: Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V (Hrsg.). Beteiligung ernst nehmen. München, Eigenverlag, S Santen, Eric van (2006), Beschwerdemanagement und AdressatInnenräte als institutionelle Formen der Partizipation in den erzieherischen Hilfen – das Beispiel Niederlande, in: Seckinger (Hrsg.): Partizipation – ein zentrales Paradigma. Analysen und Berichte aus psychosozialen und medizinischen Handlungsfeldern, Tübingen (DGVT-Verlag), S Struck, Norbert (2003), Qualitätsentwicklung und Beschwerdemanagement in Einrichtungen der Jugendhilfe – eine Zwischenbilanz und eine Empfehlung, in: Forum Erziehungshilfen 4/2003, S Bericht von einer bundesweiten Fachtagung und Vorstellung der Schottischen „Standards of Care“. Ulrike Urban und Peter Schruth (2006): Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.: Hilfe zum Recht – Hilfe zu Recht, in: Widersprüche, Heft 100k, 26. Jg., 2006, Nr. 2, S Ulrike Urban (2006): Wo kein Kläger, da kein Rechtsbruch? Zur Durchsetzung individueller Rechtsansprüche in der Jugendhilfe? in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ), Heft 3/2006, S , Literaturhinweise Jahresversammlung der AGkE Regensburg

30 Danke für ihre Aufmerksamkeit Jahresversammlung der AGkE Regensburg

31 l Rückfragen, Kommentare, Kritik zu meinem Vortrag l Wenn sie an Ihren Kreis/Ihre Stadt/Ihre Region denken, l gab es Fälle, bei denen Sie sich eine Ombudsstelle gewünscht hätten? (welche) l welche Gründe sprechen gegen eine Ombudsstelle? l welche Gründe sprechen für eine Ombudsstelle? l Strategien zur Umsetzung: Was wären ihre ersten Schritte? Fragen für unsere gemeinsame Diskussion Jahresversammlung der AGkE Regensburg