Urheberrecht auf Facebook von Robin Ziese. Inhaltsverzeichnis 1.Posten auf Facebook 2.Urheberechtsverletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze.

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 Präsentation transkript:

Urheberrecht auf Facebook von Robin Ziese

Inhaltsverzeichnis 1.Posten auf Facebook 2.Urheberechtsverletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechtsverletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook SEITE Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese –

Posten auf Facebook

-Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke in gewissem Umfang erlaubt (Regelungen zur privat Kopie) -Maximal 100 Personen können in glaubwürdiger Weise zum engen Familien- und Freundeskreis zählen -Gerichtsentscheidungen darüber, ob und inwieweit der private Rahmen in Sozialen Netzwerken anerkannt wird, stehen noch aus Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Posten auf Facebook Facebooks Nutzungsbedingungen: -Untersagung des Postens von Inhalten, die gegen Rechte Dritter verstoßen -Wortlaut: „Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.“ -Verantwortung wird so dem Nutzer zugewiesen -„Wenn wir eine gültige Darstellung der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum erhalten, sperren oder entfernen wir den Zugang zu dem vermeintlich verletzenden Inhalt umgehend“ Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Urheberrechtsverletzungen durch das Teilen von Inhalten

Urheberrechtsverletzung durch das Teilen von Texten -Facebook übernimmt beim “Sharing” von Texten nur kurze Auszüge -im Regelfall für sich alleine keine Schutzfähigkeit -Vorliegen der notwendigen Schöpfungshöhe führt erst zum Schutz des jeweiligen Inhalts Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Urheberrechtsverletzung durch das Teilen von Fotos oder Videos Beschluss des LG Berlin (Az. 15 O 103/11): -der teilende Nutzer wird als „Herr des Angebots“ der eigenen Facebookseite angesehen und kann grundsätzlich für selbst eingestellte Inhalte unmittelbar verantwortlich gemacht werden -der Einbindende kann sich ein Bild „zu eigen mache“ und damit das Exklusivrecht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) verletzen -Haftungsprivilegierungen aus dem Telemediengesetz greifen nicht Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Sonderfall Vorschaubilder -Werden von Facebook automatisch erstellt, wenn der Nutzer einen Inhalt verlinkt -Dieses Vorschaubild ist in der Regel urheberrechtlich geschützt -Rechteinhaber, die sich technisch nicht dagegen wehren, dass ihre Fotos als Vorschaubild in Suchmaschinen auftauchen, dürften auch nicht gegen Vorschaubilder bei Facebook vorgehen -Unklarheit, ob Medienhäuser Nutzungsrechte an den Original-Fotos erworben haben, die auch die Anzeige der Vorschaubilder durch Facebook-Mitglieder abdecken. -Mitverantwortlichkeit Facebooks durch automatische Erstellung? -Besser Like- oder Teilen-Funktion der jeweiligen Anbieter nutzen -Verbraucherzentrale Bundesverband rät zum Ausschalten der Vorschaubilder Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Einbetten von Videos -Videos, die Urheberrechte offensichtlich verletzen sollte der Nutzer generell nicht einbetten -Gleiches gilt für erkennbar strafbare Inhalte z.B. volksverhetzende Propaganda -Im Fall eines Musikvideos auf YouTube, Vimeo, Sevenload, MyVideo und ähnlichen ist die Quelle im Normalfall nicht rechtswidrig im Netz -YouTube hat ein Filtersystem und viele Rechteinhaber haben Nutzungsverträge mit den Betreibern der Videoportale Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Gesetzliche Vorgabe des Zitats -Einbindung von Texten, Bildern oder Videos entsprechen meist nicht gesetzlichen Vorgaben eines Zitats (§ 51 UrhG) -Ein Zitat erfordert einen spezifischen Zitatzweck, z.B. durch eine eigene geistigen Auseinandersetzung mit dem übernommenen Inhalt. -Linkhinweis bei Facebook genügt den Anforderungen einer ausreichenden Quellenangabe nicht Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Schutzmöglichkeiten 1.Einfacher Link statt unmittelbare Einbindung  einfache Verlinkungen, ohne eine Grafik haben kaum eine urheberrechtliche Relevanz nach Auffassung verschiedener Gerichte  bei einfachen Links wird kein Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung angenommen 2. Ergänzen eigener Anmerkungen  Neben dem geteilten Inhalt eigene Ergänzungen machen und Quelle angeben  Möglichkeit sich auf §51 UrhG zu berufen 3. Posten von Webseiten mit Sharing Button  Like- oder Teilenbutton von Webseiten benutzen  Durch Vorhandensein dieser wird die Erlaubnis impliziert Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Was darf ich teilen?  Selbsterstellte Bilder und Videos  Tierbilder (wenn selbsterstellt)  Link teilen bei deaktivierten Vorschaubildern  Zitate gem. § 51 UrhG  Bildzitate  Amtliche Werke  Eigene Produkt-, Avatar-, Katalog- und Profilbilder Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Grauzonen  Teilen von Inhalte von Seiten mit Share-Buttons  Enge Privatspähreeinstellungen  Ausländische Inhalte  Fremde rechtsverletzende Inhalte Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Was darf ich nicht teilen?  Nicht selbst erstellte Fotos oder Videos  Nicht selbst erstellte Zeichnungen und Grafiken  Stadtpläne  Bilder die andere Personen zum Gegenstand habe  Bilder von Mitarbeitern  Bilder von Prominenten  Verbreitung rechtswidriger Aussagen Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Was darf ich nicht teilen?  Texte, Zitate (ohne spezifischen Zitatzweck)  Gedichte, Romane (wenn noch nicht 70 Jahre tot)  Songtexte, Buchausschnitte, o.ä. (§ 2 UrhG)  Bedienungsanleitungen  Videos von Konzerten, Theateraufführungen oder Kinofilmen  Screenshots  Stockfotos  Cover von Musikstücken, „Betanzen“ von Musik  Marken /Designs/Geschmacksmuster Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Grundsätze der Linkhaftung

-Telemediengesetzes (TMG) enthält keine gesetzliche Regelung zur Haftung für Links -Die Gerichte gehen bei Links auf fremde Inhalte, davon aus, dass auch der Linksetzende zur Unterlassung verpflichtet werden kann, wenn er sich die fremde Aussage „zu eigen“ gemacht hat. -Entscheidend ist also, in welchem Kontext der Linksetzende den Link gestellt hat. Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Rechteverletzungen bei Dritten

Rechtsverletzung bei Dritten -Inanspruchnahme des teilenden Nutzers wegen eines Zu- Eigenmachens der Aussagen eines Dritten, nur dann, wenn der geteilte Inhalte tatsächlich die Rechte Dritter verletzt -Möglichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzungen (wie Beleidigungen oder unzulässigen Rufschädigungen) -Wettbewerbsrechtsverstößen -Verletzungen von Datenschutzrechten. -Weiterverbreitung von falschen Aussagen über Produkte oder Unternehmen als unzulässiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder als Markenverletzung -Nach Grundsatz der Linkhaftung im Falle eines “Zu-Eichen- Machens” ist ein Unterlassungsanspruch und Abmahnung möglich -Maßnahmen grundsätzlich erstmal gegen Ursprungsposter -Aber auch gegen teilende Nutzer möglich Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Störerhaftung

 Erst wenn Nutzer über rechtswidrige Inhalte informiert wurden und sie trotz dieser Kenntnis nicht entfernen, kann sie eine eigene Verantwortung treffen Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Eigene Inhalte und fremde Rechte

Recht am eigenen Bild (§ 22 des Kunsturhebergesetzes): „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“  Wer unbefugt fotografiert, und dadurch einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzt, macht sich strafbar (§ 201a des Strafgesetzbuches)  Jeder kann verlangen, dass sein Foto aus Facebook rausgenommen wird, wenn es dort ohne Erlaubnis steht  Ausnahme: „Beiwerk“ zu einer Landschaft oder als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung (Siehe § 23 Kunsturhebergesetz) Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Rechteabtretung an Facebook

Erklärung der Rechte und Pflichten bei Facebook: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“ Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Rechteabtretung an Facebook  Wirksamkeit dieser Formulierung in den AGBs gegenüber Privatpersonen fraglich  Es handelt sich um ein einfaches Nutzungsrecht, das Facebook eingeräumt wird  Der Nutzer darf seine Fotos also woanders veröffentlichen oder die Nutzungsrechte anderen verkaufen  anderen Personen können keine „exklusiven“ oder „ausschließlichen“ Nutzungsrechte mehr übertragen werden  so lange Facebook das oben genannte einfache Nutzungsrecht besitzt  Theoretisch darf Facebook hierdurch Dritten erlauben, die Werke eines Mitglieds zu nutzen und selbst Lizenzen hierfür zu erteilen Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Rechteabtretung an Facebook -Wenn Einschränkung der Nutzungsart nicht möglich, dann Vermutungsregel (§ 31 Absatz 5 UrhG) -Rechteeinräumung durch den Urheber allein auf den Vertragszweck -Problem: Was ist der Vertragszweck bei Facebook? -Auf der einen Seite erteilt der Nutzer die IP-Lizenz über seine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen und folglich mit seine Freunden -Auf der anderen Seite teilt der Nutzer das Foto nicht nur mit seinen Freunden, sondern eben auch mit dem Unternehmen Facebook, das sich wiederum eine Unterlizenzierung vorbehält -Ausgehend von der genannten Vermutungsregel dürften alle Nutzungen für Facebook erlaubt sein, die der Betrieb des Sozialen Netzwerkes üblicherweise mit sich bringt -Problem: Was genau umfasst dieses? Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

IP-Lizenz von Facebook  Landgericht Berlin hat die IP-Lizenz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook allgemein für unzulässig erklärt  Verstoß gegen den urheberrechtlichen Zweckübertragungsgedanken  Der Umfang der eingeräumten Rechte müsse klar bestimmt sein  Facebook hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und die IP-Lizenz nicht geändert  Klärung ob AGB-Bestimmung von Facebook durchschaubar sind Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese – Posten auf Facebook 2.Urheberechts- verletzung durch das Teilen von Inhalten 3.Grundsätze der Linkhaftung 4.Rechts- verletzungen bei Dritten 5.Störerhaftung 6.Eigene Inhalte und fremde Rechte 7.Rechtsabtretung an Facebook

Quellen beachten/ richtlinien-fuer-mehr-rechtssicherheit-beim-teilen-auf-twitter-facebook-co.html facebook-veroeffentlichen/teil-2-urheberrecht-fremde-inhalte-hochladen-und- posten/ facebook-nutzer-wegen-geteilter-vorschaubilder-abgemahnt-werden.html Seevogel, Facebook und Recht, O'Reilly Media, 2014 Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese –

Danke! Facebook & Urheberrecht – Robin Ziese –