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 Präsentation transkript:

Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch durch Italienisch (spätbeginnend)) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe

Inhalte Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache – Auswirkungen auf die Kurswahl in der Oberstufe Hinweise zum Auslandsaufenthalt ab Jgst. 10 ggf. Hinweis für Legastheniker/innen

Typen von Fremdsprachen Fortgeführte Fremdsprachen: Fremdsprachen, die verpflichtend gelernt werden als -1. Fremdsprache ab Jgst. 5 (E) -2. Fremdsprache ab Jgst. 6 (L, F) -ggf. 3. Fremdsprache ab Jgst. 8 (F) (Neu einsetzende) Spät beginnende Fremdsprache, bei uns Isp ab Jgst. 10 bei Wegfall der 2. fortgeführten Fremdsprache

Belegungsregeln in der Oberstufe Belegt werden müssen (neben Pflichtfächern wie D, M): –eine Naturwissenschaft: B, C, Ph –eine fortgeführte Fremdsprache –nur in Q11: eine zweite NW oder eine zweite Sprache (diese kann in Q12 wegfallen) Daraus folgt: –Isp ist keine fortgeführte Fremdsprache, in Q11+12 muss aber eine solche belegt werden. –Damit müssen in Q11 und Q12 zwei Sprachen belegt werden: Isp und E, was eine höhere Wochenstunden- zahl zur Folge hat.

Belegungsverpflichtung für Isp in Jahrgangsstufe 10: 4 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11: 3 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12: 3 Wochenstunden Aus der Entscheidung, in Jgst. 10 z. B. Latein durch z. B. Italienisch zu ersetzen, folgt eine Belegungsverpflichtung für 3 Jahre und damit bereits eine weit reichende Profilbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Wer eine spät beginnende Fs belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil in der Oberstufe.

Fach bzw. Fächergruppe1112-1/12- 2 (Ges: 66 WoStd bzw. 132 insg.) Religion (K, Ev oder Eth)22 Pflicht: 30 Wochenstunden Deutsch44 Mathematik44 Gesch.+Sk (Gesch.++Sk)2+1(2) Sport22 Nw1 (Ph, C oder B)33 Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden Fs1 (E, F, L)44 Nw2 oder Inf oder Fs23/4 Geo oder WR22 (-) Kunst oder Musik22 W-Seminar22/0 freie Wahl: 10/11 Wochenstunden P-Seminar22/0 weitere indiv. Profilbildung5/4 Stundentafel der Jgst. 11 und 12

Belegungspflicht für alle Schüler/innen in Jgst. 11 Jeder Schüler / jede Schülerin muss wählen zwischen einer zweiten Naturwissenschaft, oder fortgeführte Informatik (nur am NTG), oder einer zweiten Fremdsprache. Italienisch kann nur als 2. Fremdsprache gewählt werden: Es muss außerdem Englisch (oder für SG Franz.) belegt werden. Es muss nur eine NW belegt werden, welche dann aber vollständig in die Abiturnote eingebracht werden muss. Eine zweite NW kann nur bei Überschreitung der Mindeststunden- zahl belegt werden; dies kann bedeuten, dass verstärkt Nach- mittagsunterricht nötig ist.

Belegungspflicht in Jgst. 12 für die Schüler/innen in Italienisch  Italienisch (spät): 3 Wochenstunden Folge: Zur weiteren individuellen Profilbildung bleiben - neben den Seminaren - nur noch 2 Wochenstunden (insgesamt in beiden Jahrgangsstufen), d. h.: Mit Wahl von z. B. Italienisch in Jgst. 10 legt man bereits 6 Stunden des Kursprogramms der Jgst. 11 und 12 fest. Wenn die Stundenzahl den Rahmen von 66 Wo.std. nicht überschreiten soll, ist nur noch die Wahl eines weiteren 2-stündigen Profilfachs möglich (z.B. 1 Jahr Psychologie, dramat. Gestalten, Vokal-, Instrumentalensemble).

Fach bzw. Fächergruppe1112-1/12-2(Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev oder Eth)22 Pflicht: 30 Wochenstunden Deutsch44 Mathematik44 Geschichte+Sozialkunde / SWG2+1/2 Sport22 Nw1 (Ph, C oder B)33 Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden Fs1 (E, F, L, Gr, It, Ru)44 Nw2 oder Inf oder Fs23/4 Geo oder WR22 (-) Kunst oder Musik22 W-Seminar22/0 freie Wahl: 10/11 Wochenstunden P-Seminar22/0 weitere indiv. Profilbildung4/5 Stundentafel mit Italienisch (für die Jgst. 11 und 12) Italienisch (spät)

Für wen ist die ISP etwas? Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache richtet sich an Schüler/innen, die ein besonderes Interesse an Sprachen und eine entsprechend hohe Motivation und Leistungsbereitschaft mitbringen; baut auf Kenntnissen, Fertigkeiten und Grundhaltungen auf, welche die Schüler/innen in den bisher erlernten Fremdsprachen und im Deutschunterricht erworben haben; werden in raschem Lernfortschritt unterrichtet –was zu motivierenden Erfolgserlebnissen, aber auch –bei zu wenig Einsatz zu schlechten Leistungen führen kann

Einbringung (in die Abiturnote) Wenn Italienisch als Abiturprüfungsfach (Kolloquium) gewählt wird, müssen alle 4 Halbjahre eingebracht werden (d. h. sie zählen für die Abiturnote). Ansonsten müssen 3 von 4 Halbjahresleistungen eingebracht werden (auch in Italienisch (spät)). Ausnahme („Optionsregel“): Bei Inanspruchnahme der sog. „Optionsregel“ kann die Zahl der einzubringenden Halbjahresleistungen in Italienisch (spät) von 3 auf 2 reduziert werden.

Abiturprüfung Die Wahl von ISP schränkt die Möglichkeiten bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer nicht ein. ISP kann als 5. Abiturprüfungsfach (neben D, M, FS 1 und einer Gesellschaftswissenschaft) gewählt werden (muss aber nicht). In ISP ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich.

Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (I) Infos auch unter 1. Halbjahr, Rückkehr bis Februar: Kurswahl mit allen anderen Schülern, ggf. Vorwahlen durch die Eltern 2. Halbjahr, Rückkehr im Sommer: - Kurswahl durch die Eltern - Vorrücken auf Probe in Jgst Probezeit: erstes Halbjahr der Jgst. 11 (vgl. §§ 66, 64 III, IV und 30 V GSO) - Bei Bestehen wird auch der mittlere Schulabschluss erworben (vgl. Art. 25 II BayEUG).

falls durch den Auslandsaufenthalt das 1. Lernjahr der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache versäumt wird:  Feststellungsprüfung notwendig Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (II)

Schulbesuch im Ausland nach Jgst. 10 kein Eintritt während der Jgst. 11 oder in die Jgst. 12 möglich nach einjährigem Auslandsaufenthalt nach der Jgst. 10: Eintritt in die Jgst. 11 (Kurswahl ggf. durch die Eltern)

Hinweis zum Nachteilsausgleich Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 – 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z.B. bei anerkannten Legastheniker/innen). Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jgst. 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Legastheniker ab der Jgst. 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will.