Bundesregelungen für Weiterbildung in Österreich Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium – Angebote der Arbeitsmarktpolitik Fachdialog am , Berlin Gernot Mitter, Bundesarbeitskammer, Abt für Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik
Was Sie in der nächsten halben Stunde erwartet Ein kurzer Motivenbericht Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik im Einzelnen Stärken, Schwächen und ein Ausblick
Die Herrschaft des Matthäus-Prinzips oder warum die Arbeitsmarktpolitik auch in Weiterbildung Beschäftigter investiert Hohes Arbeitslosigkeits-Risiko für gering Qualifizierte – geringe Bildungsteilnahme Weiterbildung durch Unternehmen – besser Qualifizierte im Fokus Angebotsdruck auf dem Arbeitsmarkt – Qualifikation mitentscheidend über Chancen Strukturwandel – hohe und steigende Anforderungen an die berufliche Mobilität
Benachteiligt bei der Weiterbildung: Gering Qualifizierte, Frauen, Ältere
Unternehmen gleichen Benachteiligungen nicht aus Eher geringe Weiterbildungsintensität (durchschnittl 27 h Ausbildungszeit ) Im Schnitt rd € an Gesamtkosten für betriebliche Weiterbildung (inkl Lohnausfallskosten)
Finanzierung beruflicher Weiterbildung in Österreich
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Weiterbildungsinteresse geht vom AG aus “Qualifizierungsförderung für Beschäftigte”, “Qualifizierungsverbünde” Förderungen der Bundesländer an Unternehmen Weiterbildungsinteresse geht vom AN aus Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium Weiterbildungsförderungen der Bundesländer
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit im Vergleich Bildungskarenz seit Monate Beschäftigung bei AG Anwartschaft auf Arbeitslosengeld Karenzvereinbarung mit AG (2-12 Monate) 20 h Weiterbildung/Woche bzw 8 ECTS- Pkte/Semester Dauer: 2 – 12 Monate, innerhalb von 4 Jahren Weiterbildungsgeld: Höhe AlG, mind €14,53/tgl 2014: Antritte; TN im Jahresschnitt; Bildungsteilzeit seit Monate Beschäftigung bei AG Anwartschaft auf Arbeitslosengeld Herabsetzung der WochenAZ um 25 – 50% (10 h WochenAZ müssen bleiben) 10 h Weiterbildungszeit/Woche bzw 4 ECTS-Pkte/Semester Dauer: max 2 Jahre in 4 Jahren; jeder Block mind 4 Monate Bildungsteilzeitgeld: € 0,77/entfallene Arbeitsstunde/Kalendertag 2014: Antritte; TN im Jahresschnitt
Bildungskarenz,Bildungsteilzeit, Fach- kräftestipendium: Die Finanzierung Existenzsicherung: Arbeitslosenversicherung und Individuen Soziale Absicherung (Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung): Arbeitslosenversicherung Ausbildungskosten: Individuen, Bundesländer
Bildungskarenz – viele Änderungen bringen Unsicherheit
Fachkräftestipendium – heiß begehrt, doch leider aus Beschäftigte und AL Max Fachhochschule, mind 4 Jahre Beschäftigung in letzten 15 Jahren, Voraussetzungen für Ausbildung liegen vor Was: Liste mit Ausbildungen Dauer: max 3 Jahre Höhe: € 27,60/Tag (€ 828 mtl) Eintritte seit wegen Budgetdeckel nicht mehr möglich
Bildungskarenz – Licht und Schatten Die Vorteile Eingebettet in stabile Beschäftigung Hohe Ausbildungsintensität Kostenbeteiligung der TN AG-Interessen immer häufiger berücksichtigt Berufliche Neuorientierung ebenso wie bessere Beschäftigungssituation im Unternehmen möglich Potentiell: mehr Beschäftigung durch Nachbesetzung Die Nachteile Kein Finanzierungsbeitrag durch Unternehmen Instrument der Personalentwicklung ohne arbeits(verfassungs)rechtliche Fundierung Matthäus-Prinzip nicht durchbrochen Destabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen und unsichere Verwertbarkeit der Bildungsinvestition „Bildungskarenzluft macht frei“ – ent- disziplinierende Wirkung förderwürdig?
Ausblick: Was notwendig erscheint Rasch und umfassend das Vorhandene nutzen: Zuwanderung - Rasche Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen: Anerkennungsgesetz in Vorbereitung Aufbau eines Systems der Validierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen: erfolgversprechende Pilotierungen Verteilung der finanziellen Lasten – Entlastung von NiedrigverdienerInnen Guidance für „Bildungsferne“ Information und Motivation was, wie, bei wem, was tun bei Problemen? Weiterbildungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten?
Ausblick: Die Debatte Investive AMP mit echter „zweiter Chance“ zu beruflicher Aus- und Weiterbildung Workfare in der AMP; Individualisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
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