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 Präsentation transkript:

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  1 Univ.-Professor Dr. jur. Dirk Heckmann Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D. Stv. Vorsitzender des Nationalen E-Government-Kompetenzzentrums Digitale Gewaltenteilung! IT-Markt zwischen Staat und Privatwirtschaft

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  2 Anlass: Wissenschaftliche praxisorientierte Studie

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  3 Ausgangspunkt: Schieflagen im IT-Markt 2006 Vorwürfe aus der Praxis: Verwaltungs- monopole?! Inhouse- Vergabe?! Behörden- software?! Preisdumping?! Marktverzerrung?!

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  Jahre später: Was hat sich getan? Rasante Technologieentwicklung: Chancen und Risiken Normativ/institutionell Neues IT-Grundrecht (BVerfG) Grundgesetzänderung (Art. 91c GG) Einrichtung IT-Planungsrat (IT-Staatsvertrag) Erlass E-Government-Gesetze Bund und Länder Erlass IT-Sicherheitsgesetz, E-Health-Gesetz u.a.m. Regelungen zu IT-Steuerung: rudimentär... zu IT-Markt und Wettbewerb: Fehlanzeige

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  5 Theoretischer Teil

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  : Rechtsdogmatischer Aufbruch  Grundsatz der digitalen Gewaltenteilung These: Im digitalen Zeitalter avancieren IT-Unternehmen zu einem weiteren Träger „hoheitlicher“ Gewalt („Code is law“) „IT-Gewalt“ ist zu begrenzen („Checks and balances“). Abgrenzung der Einflussnahme von Staat und Privatwirtschaft Kriterien einer verhältnismäßigen Entfaltung: IT-Steuerung mit Augenmaß und Weitblick Staatliche Zurückhaltung, soweit Bedarf durch Private gedeckt Fairer Wettbewerb, soweit staatliche IT zulässig

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  7 Staatliche Schutzpflicht: Gewährleistung sicherer IT „IT-Steuerung reloaded“ Art. 91c GG / IT-Staatsvertrag als Leitidee auf allen Ebenen Standards für IT-Sicherheit und Interoperabilität Re-Organisation des IT-Planungsrates

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  8 Kriterien einer IT-Marktverträglichkeitsprüfung „Technical self restraint“ Grundsätze sparsamer Haushaltsführung Grundrechtsschutz unternehmerischer Angebote Innovation durch Wettbewerb

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  9 Bedingungen für einen fairen Wettbewerb „Kooperation statt Konfrontation“ Strenge Einhaltung vergaberechtlicher Grundsätze Keine unlautere Werbung Kein Ausnutzen des hoheitlichen Status

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  und aus praktischer Sicht

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  11 Digitalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung E-Government Aktuelle Digitalisierungsaufgaben: Anschaffung E-Aktensysteme Einbindung/Anpassung/Ersetzung von Fachverfahren Hardware/Software für Medienwechsel Fortentwicklung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern/Wirtschaft

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  12 Staatliche Einflussnahmen auf Digitalisierung Technologische Selbstversorgung ? „Behördensoftware“ und „kostenlose“ Abgabe von Behördensoftware an andere Verwaltungsträger /Inhouse- Geschäfte erhebliche Kostenfolge für Pflege/Fortentwicklung der Software Vergabeverfahren mit engen Vorgaben und mit Intransparenz der Schnittstellen weniger Chancen für marktgängige Software Über Hardwareverantwortung hinausgehender Aktionsradius staatlicher Rechenzentren dynamische und kostengünstige IT-Entwicklungen leiden

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  13 Konsequenzen aus digitaler Gewaltenteilung Diskriminierung privater Unternehmen vermeiden: IT-Landschaft (Gesundheitsbereich, Steuerverwaltung/Justiz) durch Standardvorgaben (und nicht durch Behördensoftware) strukturieren und IT- Wirtschaft Raum lassen „Customizing“ von am Markt erhältlicher Software Finanzielle Folgen berücksichtigen beim Vergleich „kostenloser“ Behördensoftware / Marktlösungen Trennung von Rechenzentrumsaufgaben Staat/Wirtschaft

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  14 Balance zwischen politischer Führung und Freiraum für unternehmerische Freiheit Konsequenzen für IT-Planungsrat, IT-Rat, E-Justice-Rat und IT- Steuerungsgremien der Länder ziehen! Kernaufgaben i.S. der politischen Steuerungsaufgabe und Standardisierungsaufgabe stärken: Unterbau von Steuerungsgremien für operative Aufgaben (Kompetenzen zur Ausschreibung von Software und Dienstleistungen, Aufsicht über Projekte, Standardisierung) schaffen Mehrheitsentscheidungen ermöglichen IT-Marktverträglichkeitsprüfung !

© Prof. Dr. Dirk Heckmann  Sie dürfen uns