Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NÄPA)

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 Präsentation transkript:

Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NÄPA)

Nicht-ärztlicher Praxisassistent (NäPa) EBM-Änderungen seit 01.01.2015 Nicht-ärztlicher Praxisassistent (NäPa) Hintergrund KV-Honorarverhandlungen 2015: extrabudgetärer Zuschlag für strukturelle Maßnahmen in Höhe von 0,8% der MGV 0,4% für den fachärztlichen und 0,4% für den hausärztlichen Bereich → bundesweit ca. 132 Mio € für Fachärzte: bekommen den Zuschlag in Höhe von 26,7 % automatisch auf ihre „Fachärztliche Grundpauschale“ (PFG) aufgeschlagen alle Fachärzte bekommen den Zuschlag kein bürokratischer Aufwand der gesamte Zuschlag wird ausgeschöpft → bundesweit ca. 132 Mio € für den hausärztlichen Versorgungsbereich: 14 Mio € für die pädiatrische Versorgung 118 Mio € für die Hausärzte zur Förderung der nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa)

Genehmigungspflicht der NäPa seit 01.01.2015 Delegations-Vereinbarung (Anl. 8 BMV-Ä): § 6 Genehmigungspflicht KV kann NäPa genehmigen, wenn diese folgende Qualifikationen hat: qualifizierten Berufsabschluss zur/zum MFA oder Krankenpfleger/in, und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis nach dem qualifizierten Berufsabschluss, Zusatzqualifikation gemäß § 7 der Delegations-Vereinbarung Nachweispflicht gegenüber der KV

Zusatzqualifikation der NäPa (1) Delegations-Vereinbarung (Anl. 8 BMV-Ä): § 7 Zusatzqualifikation Folgende Zusatzqualifikationen sind anzuerkennen: (keine zusätzlichen Fortbildungseinheiten oder -stunden erforderlich) Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ für MFA nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V der Bundesärztekammer Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ für MFA nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V der Sächsischen Landesärztekammer Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistent/in“ für MFA nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V der Landesärztekammer Thüringen Fortbildungscurriculum „Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KV Nordrhein „Fortbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin“ der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Diese Zusatzqualifikationen sind für Baden-Württemberg irrelevant!

Zusatzqualifikation der NäPa (2) Delegations-Vereinbarung (Anl. 8 BMV-Ä): § 7 Zusatzqualifikation WICHTIG: Auf Betreiben des Hausärzteverbandes: Beschluss der Landesärztekammer BW vom 17.12.2014 Alle MFA, die ihre VERAH-Anerkennung bis zum 31.12.2014 erworben haben, werden in Baden-Württemberg im Rahmen einer Übergangsregelung der sog. „NäPa“ gleichgestellt. Eine zusätzliche Schulung und Prüfung ist damit für die Abrechnung der neuen EBM-Ziffern nicht erforderlich. Anmerkung: Das VERAH®-Konzept wurde gemeinsam mit den MFA entwickelt und orientiert sich als einziges Modell konsequent an den Bedürfnissen in den Hausarztpraxen! Deshalb ist die VERAH die beste NäPa für die Hausarztpraxis:

Warum ist die VERAH die beste Arztunterstützung in der Hausarztpraxis? EVA AGnES Ambulante Pflegedienste SARAH MoPra BÄK- Curricula NäPa Arztunterstützung in und außerhalb der Praxis + - ? Hospitationen bei Netzwerkpartnern Keine zusätzliche Schnittstelle manchmal Ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis ? - +/ - Besonderes Qualifikationsniveau Kostengünstig Modulform flexibel, kein zwingendes Durchlaufen aller Module + -

Zusatzqualifikation der NäPa (3) Unbürokratische Umschreibung von VERAH® auf NäPa in BW: www.aerztekammer-bw.de Gebühr: 26 €

Zusatzqualifikation der NäPa (4) Delegations-Vereinbarung (Anl. 8 BMV-Ä): § 7 Zusatzqualifikation Weitere Ausbildungsstunden bzw. Module sind erforderlich für: VERAH (in BW mit Abschluss ab dem 01.01.2015): Anerkennung der Berufsqualifikationen der „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ (VERAH®) gegenüber dem Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ für MFA der BÄK in Abhängigkeit von der Berufserfahrung (Einzelheiten noch nicht bekannt) zusätzlich 20 Ausbildungsstunden (BezÄK NW oder IhF) zusätzlich Prüfung (20 Multiple-Choice-Fragen) (BezÄK oder IhF) Derzeit Abstimmung zwischen KBV und Krankenkassen, inwieweit die zusätzlichen Fortbildungsstunden im Rahmen der Übergangszeit durch Fortbildungsangebote der KVen absolviert werden können Die für HELVER, MoNi, MoPra, AGnES, agnes 2 und andere erforderlichen Zusatzqualifikationen können hier übergangen werden.

Voraussetzungen zur Abrechnung der NäPa Vorliegen der Zusatzqualifikation nach § 7 in Anl. 8 BMV-Ä oder der Anerkennungsbescheinigung der LÄK Baden-Württemberg NäPa mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis beschäftigt in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens 860 Fälle je Hausarzt (mit voller Zulassung) und Quartal oder in den letzten vier Quartalen im Schnitt mindestens 160 Fälle je Hausarzt bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind BAG: je weiterem Hausarzt weitere 640 Beh.fälle oder weitere 120 Fälle über 75 Jahre (Selbstauskunft genügt) Nachweis aller selektivvertraglichen Behandlungsfälle jedes Quartal gegenüber der KV anhand der neuen Pseudoziffer 88194. Genehmigung für zwei Jahre, dann jährliche Überprüfung

Vergütung der NäPa GOP Leistung Vergütung Anmerkungen Pkte € 03060 Zuschlag zur GOP 03040 22 2,26 Höchstwert/Praxis u. Quartal: 12.851 P. = 584,1 Fälle; Reduzie-rung des Höchstwerts um 22 P. je per 88194 gemeldeten HZV-Fall, jedoch nicht auf weniger als 0 P. GOP wird von der KV zugesetzt 03062 Hausbesuch der NäPa einschl. Wegegeld 166 17,05 auch beim ersten Besuch im Rahmen der postoperativen Versorgung nach GOP 31 600 nicht neben 03063 03063 Mitbesuch der NäPa einschl. Wegegeld 122 12,53 nicht neben 03062 Übergangsregelung: Abrechnung bereits ab Beginn der Ausbildung der MFA zur NäPa möglich (Abschluss der Ausbildung zur NäPa bis 30.06.2016)

Vergütung der NäPa - Beispiele Zuschlag zur 03040 (GOP 03060) KV-Fälle 1.300 1.000 700 300 HZV-Fälle 600 Höchstwert für 03060 584 abzügl. HZV-Fälle Vergütung 03060 584 x 2,26 € = 1.320 € 284 x 2,26 € = 642 € NäPa-Hausbesuche (GOP 03062) pro Woche 5 10 20 40 80 pro Quartal 60 120 240 480 960 Vergütung pro Quartal 1.023 € 2.046 € 4.092 € 8.184 € 16.368 €

Was bleibt von der „strukturellen Förderung“ der Hausarztpraxen? Zuschlag nur für eine Minderheit der Hausärzte großer bürokratischer Zusatzaufwand Voraussichtlich werden nicht die gesamten Finanzmittel ausgeschöpft. Verschlechterung für alle Hausarztpraxen, die keine NäPa haben: Kostenpauschalen 40870 und 40872 EBM für MFA-Besuch bzw. MFA-Mitbesuch sind gestrichen worden