Themenkomplex I: Passrecht 1.Ein brauchbarer Amateurspieler, der in seinem bisherigen Club unzufrieden ist, meldet sich im März und möchte zur kommenden.

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 Präsentation transkript:

Themenkomplex I: Passrecht 1.Ein brauchbarer Amateurspieler, der in seinem bisherigen Club unzufrieden ist, meldet sich im März und möchte zur kommenden Saison zu ihrem Verein wechseln, was veranlassen sie? a) Was machen Sie, wenn der Spieler sich am (Alternative: am ) meldet und sofort wechseln will? b) Worauf müssen sie achten, wenn der wechselwillige Spieler bei ihrem Verein Vertragsspieler werden soll? c) Was ist, wenn der Spieler Vertragsspieler beim alten Verein war, bei Ihnen aber als Amateurspieler spielen will? 2.Was gilt, wenn ein E-Juniorenspieler zu Ihnen wechseln will und sich am (Alternative: am ) bei ihnen meldet?

Themenkomplex I: Passrecht 3.Was ist, wenn der Spieler sich persönlich abgemeldet hat, und der alte Spielerpass wird nicht ausgehändigt? 4.Wie meldet man sich richtig und formgerecht entsprechend der SpO ab? 5.Welche Pflichten hat ihr Verein, wenn ihnen die Abmeldung eines Spielers zugeht? 6.Kann ihr Verein den Spielerpass zurückhalten, wenn der Spieler Verpflichtungen (Beitragszahlungen, Abgabe vereinseigener Gegenstände/Sachen) nicht nachkommt?

Themenkomplex I: Passrecht 7.Was kann geschehen, wenn Sie Falschangaben auf dem Spielerpass einfügen? 8. Sind Vereinbarungen zwischen Ihrem Verein und einem wechselwilligen Spieler bezüglich eines zukünftigen Vereinswechsels möglich? 9. Bis wann müssen spätestens nachträgliche Zustimmungen zum Vereinswechsel vorliegen? 10. Welche Unterlagen müssen bei einem Online-Wechsel vorliegen?

Themenkomplex I: Passrecht

- Posteingang - pers. Abgabe

Themenkomplex I: Passrecht 1.1 Vereinswechsel Amateur

Themenkomplex I: Passrecht 1.1 Vereinswechsel Amateur

Themenkomplex I: Passrecht 1.2 Vereinswechsel Vertragsspieler

Themenkomplex I: Passrecht 1.2 Vereinswechsel Vertragsspieler

Themenkomplex I: Passrecht 1.2 Vereinswechsel Vertragsspieler

Themenkomplex I: Passrecht 1.3 Nachwuchs

Themenkomplex I: Passrecht

Abmeldung1.4. – Zustimmung durch abgebenden Verein (Antragseingang bis D-Junioren jüngerer Jahrgang bis G-Junioren immer Zustimmung) Zustimmung durch abgebenden Verein (Antragseingang bis D-Junioren jüngerer Jahrgang bis G-Junioren immer Zustimmung) Spielrecht sofort, frühestens Spielrecht sofort, frühestens Keine Zustimmung durch abgebenden Verein Spielrecht 3 Monate nach Abmeldung Bei Zahlung der Ausbildungsentschädig ung nur bis möglich Spielrecht sofort, frühestens (A-Junioren jüngerer J. – D-Junioren älterer J. Bei Zahlung der Ausbildungsentschädig ung nur bis möglich Spielrecht sofort, frühestens (A-Junioren jüngerer J. – D-Junioren älterer J. Vereinswechsel von Junioren/-innen

Themenkomplex I: Passrecht Abmeldung – Abmeldung – Zustimmung durch abgebenden Verein Keine Zustimmung durch den abgebenden Verein Spielerecht 1 Monat nach Abmeldung Spielerecht 1 Monat nach Abmeldung Spielrecht 3 Monate Nach Abmeldung Spielrecht 3 Monate Nach Abmeldung Jüngerer Jahrgang A-Junioren – G-Junioren

Themenkomplex I: Passrecht Wechselperiode I ( – ) Abmeldung Abmeldung NW – Eingang Unterlagen Wechselperiode II ( – ) Abmeldung Eingang Unterlagen Bei Abmeldung: Datum des Poststempels bzw. Einschreibbeleg Eingang Unterlagen: am letzten Tag der Wechselperiode in der Geschäftsstelle des SFV müssen die Unterlagen körperlich vorliegen 2. Zusammenfassung 2.1 Die wichtigsten Termine und Fristen im Überblick 6.1 Wann sind Fristen gewahrt?

Themenkomplex I: Passrecht Passstelle -André Näth Tel. 0341/ Erstausstellung Spielberechtigungen, Vereinswechsel, internationale Spielerwechsel, Abmeldungen von Spielberechtigungen, Junioren Spielbetrieb -Lutz Mende Tel. 0341/ Fax 0341/ Spielbetrieb, Spielberechtigungen Vertragsspieler 3. KontaktKontakte, Mitarbeiter, Links

Themenkomplex I: Passrecht Mitarbeiter SFV: Formulare zur Antragstellung: Benutzung von Pass-Online: 3. KontaktKontakte, Mitarbeiter, Links Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montag/Dienstag/Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Themenkomplex I: Passrecht Montag – Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Bitte beachten: Anfragen per können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Per Fax o der eingereichte Passanträge werden grundsätzlich nicht bearbeitet. Telefonische Erreichbarkeit in der Wechselperiode / außerhalb der Wechselperiode I und II

Themenkomplex II: Spielrecht 1.Ein Spieler wechselt zu ihrem Verein, der nach einem rohen Spiel im letzten Meisterschaftsspiel seines „alten“ Vereins mit Rot vom Platz geflogen ist und vom Sportgericht mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt worden ist; worauf müssen sie achten?- Was ist, wenn der Spieler dort eine gelb/rote Karte erhalten hatte? 2.Ein Spieler ihres Vereins wird in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft am Sonntag wegen einer Notbremse mit der roten Karte des Feldes verwiesen. Am Mittwoch hat ihr Verein ein Pokalspiel; kann der Spieler dort mitspielen? Welche Sperre hat er zu erwarten?

Themenkomplex II: Spielrecht 3. Ein Spieler erhält Samstag im Meisterschaftsspiel der 2. Mannschaft gelb/rot; das folgende Spiel der 2. ist am nächsten Wochenende, ebenfalls Samstag a) Kann er in der Woche Mittwoch beim Nachhol- Meisterschaftsspiel der 1. (oder im Pokalspiel der 1.) mitspielen? b) Kann er am darauf folgenden Wochenende Freitag im Meisterschaftsspiel der 3. Mannschaft mitwirken? c) Kann er am darauf folgenden Wochenende Sonntag im Liga- Spiel der 1. eingesetzt werden?

Themenkomplex II: Spielrecht 4.Ein Spieler erhält Samstag im Ligaspiel der 2. Mannschaft gelb/rot; das folgende Spiel der 2. ist erst am übernächsten Wochenende Samstag angesetzt a) Kann der Spieler am nächsten Wochenende im Ligaspiel der 1. oder 3. mitspielen? b) Kann er an dem dann folgenden Mittwoch im Ligaspiel der 1. oder 3. Mannschaft wieder mitwirken? c) Kann er an dem dann folgenden Wochenende Freitag in der 1. bzw. Sonntag in der 3. spielen?

Themenkomplex II: Spielrecht 5.Einer ihrer Spieler wird Pfingstsamstag im Meisterschaftsspiel der 2. Mannschaft mit gelb/rot vom Platz gestellt; Pfingstmontag ist ein Nachholspieltag dieser Liga angesetzt. a) Kann der Spieler Pfingstsonntag im Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft mitwirken? b) Kann der Spieler Mittwoch nach Pfingsten in der 3. Mannschaft (Meisterschaftsspiel) mitwirken?

Themenkomplex II: Spielrecht 6.Kann eine Spieler seine Sperre absitzen, wenn: a) das Spiel ausfällt? b) das Spiel zwar beginnt, nach 5 Minuten aber wegen Bombenalarm abgebrochen und neu angesetzt wird? c) die gegnerische Mannschaft schuldhaft zum Spiel nicht antritt und das Spiel durch das Sportgericht gewertet wird? 7.Ein Spieler der 2. Mannschaft erhält in der Liga am Freitag die 5. gelbe Karte; darf dieser Spieler Samstag im Pokal der 1. und am Sonntag in der 3. Mannschaft mitspielen?

Themenkomplex II: Spielrecht 8.Was ist ein Stammspieler und wie viele solcher Stamm- Spieler einer höherklassigen Mannschaft dürfen sie in Spielen unterklassiger Mannschaften ihres Vereins einsetzen; worauf müssen sie achten? 9.Zwischen dem viert- und drittletzten Spieltag nach Rahmenterminplan ist am Sonntag ein Nachholspieltag ihrer 1. Herrenmannschaft in der Liga angesetzt; sie beabsichtigen, dort drei starke A-Junioren- Stammspieler Spieler einzusetzen, die am Freitag in der A- Juniorenlandesliga mitgespielt haben; dürfen diese Spieler mitspielen? 10. Ihr Mannschaftsleiter hat bei einem Auswärtsspiel die Mappe mit allen Spielerpässen vergessen; was hat das für Folgen?

Themenkomplex II: Spielrecht Übersicht Sperrstrafen /- Wirkungen Sperren nach Feldverweis/ Roter Karte Meisterschaftsspiel: Sportgericht ist zuständig – Spieler ist vorerst bis zur Entscheidung für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Sperre durch Urteil des Sportgerichts: Sportgericht sperrt i.d.R. für Meisterschafts- Spiele, nicht mehr für Pflichtspiele (zudem i.d.R. auch für alle anderen Meisterschafts-Spiele einer Mannschaft des Vereins, vgl. § 35 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung) - keine Pflichtspielsperren mehr, sondern wettbewerbsbezogene Sperren - Sperren aus Sportgerichtsurteilen wirken saison- und vereinsübergreifend - keine Löschung der Sperre Pokalspiel: Sperre i.d.R. für Pokalspiele (noch nicht verbüßte Sperren verfallen nach Ablauf der übernächsten Spielzeit)

Themenkomplex II: Spielrecht Sperren nach Gelb/Roten Karten (automatische Sperre 1 Spiel) § 58 Nr. (1) Spielordnung des SFV aus Meisterschaftsspielen: > automatische Sperre für Tat- Mannschaft: =>Rest des aktuellen Spieltages (Fr. – So + AF) =>folgendes Meisterschaftsspiel (wettbewerbsbezogen) > Sperre für andere Mannschaften des Vereins: =>folgendes Meisterschaftsspiel (aber nur bis Verbüßung Sperre in Tat-Mannschaft) oder: =>bis maximal 10 Tage nach Erhalt gelb/rot

Themenkomplex II: Spielrecht Weitere Sperrwirkungen für andere Mannschaften bei gelb/roter Karte: Bis zum Ablauf der Sperre ist Spieler zusätzlich auch (bzw. wieder) an dem Spieltag (Fr-So + AF), an dem er seine automatische Gelb- Rot-Sperre in der Tat-Mannschaft absitzt, für jede andere Mannschaft seines Vereins gesperrt. Diese Sperre für andere Mannschaften greift auch dann, wenn der Spieler zwischenzeitlich in anderen Mannschaften des Vereins nach Ablauf der 10-Tagesfrist wieder mitgewirkt hatte. Diese Sperre in anderen Mannschaften gilt auch an diesem Spieltag aber nur solange, bis der Spieler seine gelb/rot-Sperre abgesessen hat; d.h.: hat er z.B. seine Sperre durch Aussetzen am Samstag verbüßt, kann er Sonntag wieder in allen Mannschaften mitwirken.

FrSaSoMo- Do FrSaSoMo- Do FrSaSoMo- Do FrSaSo 1. Mannschaft Ms Sperre g/ r XXXXXXXXXXXX 2. Mannschaft Ms Sperre XXXXXXX 10. √√ 3. Mannschaft Ms Sperre XXXX √√

Themenkomplex II: Spielrecht Wenn der Spieler eine gelb/rote Karte in einem Meisterschaftsspiel erhalten hat, darf er in einem folgenden Pokalspiel aber spielen. Nicht verbüßte Sperren nach gelb/roter Karte werden bei einem Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht.

Themenkomplex II: Spielrecht >Pokalspiele (gelb/rote Karte) Bei Erhalt einer gelb/roten Karte in einem Pokalspiel ist der Spieler für den Rest des Spieles dieser Mannschaft und für den gesamten restlichen Pokalspieltag in anderen Mannschaften des Vereins (gilt bei Wochenendpokalspieltagen von Freitag bis Sonntag und Anschlussspieltagen) gesperrt; ferner folgt eine automatische Sperre für das folgende Pokal-Spiel der Mannschaft, in der er die gelb/rote Karte erhalten hat, also wettbewerbsbezogen. Zusätzlich ist der Spieler bis zum Ablauf dieser automatischen Sperre (also bis zu deren Verbüßung) auch für das folgende Pokalspiel jeder anderen Mannschaft des Vereins gesperrt, dies aber längstens bis zum Ablauf von 10 Tagen. Ferner ist der Spieler zusätzlich auch (bzw. wieder) an dem Pokal- Spieltag (Kalendertag), an dem er seine automatische Gelb-Rot-Sperre absitzt, für jede andere Mannschaft des Vereins in Pokal-Spielen gesperrt - vgl. die vorstehende Anmerkungen zu Meisterschaftsspielen Nicht verbüßte Pokal- Sperren nach gelb/roter Karte werden bei einem Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht

Themenkomplex II: Spielrecht Sperre nach 5. Verwarnung / Gelber Karte in Meisterschafts-/ Aufstiegs-/Entscheidungsspielen § 58 Nr. 2 a) und b) SFV- Spielordnung Es folgt eine automatische Sperre für das nächste Meisterschafts-/Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel dieser Mannschaft (im Rhythmus: ) Neu: Darüber hinaus folgt keinerlei Sperre mehr ! Spieler kann also in folgenden Spielen anderer Mannschaften des Vereins in Meisterschaft und in Pokalspielen (auch am selben Tag bzw. Folgetag) mitwirken

Themenkomplex II: Spielrecht Sperre nach 2. Verwarnung / gelber Karte in Pokalspielen: § 58 Nr. 2 c) SFV-Spielordnung Es folgt eine automatische Sperrstrafe für das nächste Pokalspiel dieser Mannschaft, sonst nichts (neu !) -Ab Achtelfinale: Löschung aller vorhergehenden Verwarnungen (Achtelfinalsperre aber wirksam) -Nicht verbüßte automatische Sperren nach Verwarnungen / gelbenKarten (aus Meisterschafts- und Pokalspielen) werden bei Vereinswechsel und am Spieljahresende gelöscht

Themenkomplex II: Spielrecht Fortgeltung persönlicher Strafen – „Absitzen“ von Sperren Bei Rückzug von Mannschaft: - Strafen aus Spielen gegen zurückgezogene Mannschaften bleiben bestehen - Strafen von Spielern der zurückgezogenen Mannschaft bleiben bestehen, - soweit es um sportgerichtlich verhängte Strafen geht, - nicht aber für Verwarnungen und automatische Sperren nach (5./10./15.) gelber oder gelb/roter Karte Bei Spielausfällen: - Strafen bleiben bestehen (Sperrtag wird nicht angerechnet), § 58 Nr. 7 SPO Bei Nichtantreten einer Mannschaft: - Strafen bleiben bestehen (Sperrtag wird nicht angerechnet), § 58 Nr. 7 SPO Bei Spielabbruch (unabhängig von der Spielzeit): - Sperrtag wird angerechnet (§ 61 Nr. 4 SPO) - Verwarnungen werden gezählt

Themenkomplex II: Spielrecht § 68 SFV- Spielordnung -Wechsel innerhalb des Vereins Einschränkung der Spielerlaubnis Allgemeine Wartefristen - § 68 Nr. 2 a) SPO Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft sind Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Spiele unterklassiger Mannschaften dieser Altersklasse spielberechtigt. Innerhalb der Spielklassen des Kreises sowie in allen SFV- Spielklassen der Juniorinnen und Junioren beträgt die Wartefrist 5 Tage. Die Wartefrist gilt zur Vermeidung von Störungen des Wettbewerbs auch bei Einsätzen in unterklassigen Mannschaften ohne Aufstiegs-recht Die Wartefrist gilt nur für unterklassige Einsätze in derselben Altersklasse Dabei gilt die Wartefrist von oben nach unten, d. h.: Nach einem Einsatz in Landes- oder Bezirksliga darf der Spieler erst nach 10 Tagen wieder unten (auch in Kreis- oder Stadtspielklassen) eingesetzt werden.

Themenkomplex II: Spielrecht >Ausnahme U23-Spieler: Diese Wartefristen gelten aber nicht für den Einsatz von U23-Spieler in Herrenmannschaften, aus Gründen der Nachwuchsförderung und der gebotenen Spielpraxis können diese Jugendspieler ohne besondere Wartefristen in anderen Herren- Mannschaften des Vereins eingesetzt werden (für Vereine mit Mannschaften in A- oder B-Junioren- Bundesliga gilt § 28 a der DFB- Jugendordnung) >Ausnahme von der Ausnahme an den letzten vier Spieltagen Etwas anderes gilt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung in der saisonentscheidenden Phase nur an den letzten vier Saison- Spieltagen für die unterklassigen Mannschaften. Bei diesen Spielen, die sich nach dem Rahmenterminplan ergeben, sind die Wartfristen auch für U23-Spieler einzuhalten. Diese Spieler dürfen an den letzten vier Spieltagen nach einem höherklassigen Einsatz erst nach Ablauf der Wartefristen wieder in unteren Klassen eingesetzt werden.

Themenkomplex II: Spielrecht § 68 Nr. 2 b) SPO - Besonderheit Stammspielerregelung Neu: In Meisterschafts- Aufstiegs-, Entscheidungs- und Pokal-spielen dürfen maximal zwei Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft des Vereins eingesetzt werden. In Spielen zu Hallenmeisterschaften können die zuständigen KVF weitere Einsatzbeschränkungen für Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft festlegen. - Definition Stammspieler: Spieler, die nach dem 5. Pflichtspiel höherklassig in mindestens 50 % der bisherigen Pflichtspiele des laufenden Spieljahres dort zum Einsatz gekommen sind. Die Einstufung als Stammspieler richtet sich nach dem Einsatz in Meisterschafts- und Pokalspielen und beginnt mit dem 5. Spiel. Weitergehende Einsatzbeschränkungen für Stammspieler bestehen ab kommender Saison nicht mehr

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Fall- beispiel SR- Bericht

Themenkomplex III: Verfahrensrecht –n nach Erhalt der Mitteilung zur Verfahrenseröffnung Verfahrensablauf: Sportgerichtsverfahren auf Grundlage der Bestimmungen des SFV (RVO, SPO) Bitte um sorgfältige Lektüre und Beachtung der geltenden Vorschriften Stellungnahmen an Sportgericht – Feldverweisverfahren: binnen 5 Tagen nach Spiel oder Erhalt SR-Zusatzbericht (ohne Aufforderung) – Sonstige Vorfälle binnen 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zur Verfahrenseröffnung

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Stellungnahmen bitte umgehend an das Sportgericht, wenn Spieler kurz danach in anderen Wettbewerben eingesetzt werden soll (idR wettbewerbsbezogene Sperren) Ggf. kurze, konkrete Darstellung mit entlastenden bzw. nicht berücksichtigten Umständen Bezeichnung + Beifügung von Beweismitteln: – Videoaufnahmen möglich – Zeugen (i.d.R nur Verbandsmitglieder)

Themenkomplex III: Verfahrensrecht – Aber Achtung: Darstellung des Schiedsrichters hat i.d.R. eine Richtigkeits- gewähr, d.h. dessen Angaben haben nach FIFA-, UEFA- und DFB-Rechtsprechung einen erhöhten Beweiswert Daher: Bitte sorgfältige Prüfung, ob Einwände gegen SR-Bericht gehaltvoll und plausibel, und: beweisbar ! (bei mündlicher Verhandlung können hohe Kosten entstehen)

Themenkomplex III: Verfahrensrecht I.d.R. erlässt das Sportgericht Einzelrichterurteile im schriftlichen Verfahren Schnell, effektiv und kostensparend Spielsperren i.d.R. wettbewerbsbezogen + mannschaftsübergreifend (für „oben“ und „unten“) Wenn Urteilssperre für Spieler aufgrund unvorhergesehener Spielplanänderung zu unverhältnismäßiger Sperrzeit führt = Antrag auf Wiedereinsetzung / Anzeige an das Sportgericht prüfen! Berufungsaussichten sorgfältig prüfen Fristen + Gebühren beachten

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Trainer und Offizielle: Empfehlung: – Förderung + Kontrolle des regelgerechten, vernünftigen und angemessenen Verhaltens am Spielfeldrand (Stichwort: Respekt + Verantwortung !!) – z. T. sind Rechte + Pflichten der Personen in der TZ nicht bekannt (vgl. DFB-Fußball- Regeln)

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Höchst gefährlich, verboten und zu vermeiden !!

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Strenge Vereinshaftung für solche Vorfälle Verein ist - verschuldensunabhängig - für Fehlverhalten „seiner“ Anhänger verantwortlich Bestrafung möglich wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger oder wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes (Mängel in Sicherheitskonzept, Umsetzung, Sofortmaßnahmen) Strafmilderung/-erlass möglich bei Nachweis einer Provokation oder eines geringen Verschuldens Weiterreichung von Strafen an identifizierte Störer Und: – Selbst die Zündung eines Knallers ist zu viel !

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Notfalls vielleicht so … !!

Themenkomplex III: Verfahrensrecht – Rassismus und Diskriminierung: Verfahren aus sächsischen Ligen und NOFV-Oberliga: – Rufe/Sprüche: „Fick dich selber, dreckiger Jude“, „Hau ab, du Kanacke“; „Dich hätte man früher vergaßt“, „Sieg Heil“, „Mach mal, du Bimbo“, “Du scheiß Fidschi“ DAS WOLLEN WIR NICHT HÖREN ! … und:

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Das wollen wir nicht sehen…

Themenkomplex III: Verfahrensrecht Hohe Sensibilität + Wachsamkeit erforderlich Maßnahmen + Präventivstrategien gegen Fremdenfeindlichkeit bei Spielern, Trainern und Fans sollten selbstverständlich sein Null- Toleranz- Prinzip i.d.R. hohe Strafen Hinweise

Schlusswort „Ich habe jetzt in dieser Saison acht gelbe, zwei gelb-rote und eine rote Karte. Mein Trainer sagt, ich spiele zu hart. Meine Mannschaftskameraden sagen, ich bringe sie immer in Not. Meine Freundin hat immer Angst um mich. Nur der Schiedsrichter hat mal zu mir gesagt, ich find dich ganz dufte.“ (Kreisliga-Kicker Sören D.)