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ARBEITSHILFE FÜR VEREINE

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Präsentation zum Thema: "ARBEITSHILFE FÜR VEREINE"—  Präsentation transkript:

1 ARBEITSHILFE FÜR VEREINE
Wie erhält ein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Heute ARBEITSHILFE FÜR VEREINE „Mein Verein ist klasse. Er leistet vorbildliche Jugendarbeit, engagiert gut ausgebildete Trainer und ist für alle Kids und Jugendlichen immer als Ansprechpartner da.“ Die „Jungs und Mädels“ im Verein werden älter und verspüren natürlich auch den Wunsch, dann sobald wie möglich für „die Erste“ spielen zu können. Welche Schritte muss ich als Verein unternehmen, um für meine Jungtalente eine zusätzliche Spielberechtigung für den Seniorenbereich zu erhalten? Früher © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

2 Wie erhält ein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Schritt 1: Vereinsinterne Abstimmung zwischen Senioren- und Jugendbereich Schritt 2: Prüfung, ob die VORAUSSETZUNGEN für eine „Hochschreibung“ gem. § 15 JSpO/WFLV vorliegen: 1. Der Spieler muss dem älteren A-Junioren bzw. die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang in der laufenden Saison angehören. 2. Die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Mannschaft nimmt in der laufenden Saison am Pflichtspielbetrieb teil. 3. Falls der Punkt 2 nicht erfüllt werden kann, gibt es folgende Ausnahmen: a) der Spieler/die Spielerin hat eine gültige Spielberechtigung für mindestens 12 Monate (gerechnet ab Pflichtspieldatum) ODER b) hat in der Vergangenheit mindestens 24 Monate eine Spielberechtigung gehabt (Rückkehrer/in) Bitte beachten: Mindestens eine der vorgenannten Voraussetzungen ist nachzuweisen! Wird eine A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft zurückgezogen, dann erlischt automatisch eine nach Punkt 2 erteilte Seniorenerklärung Weitere Detailinformationen finde ich unter nachfolgenden Links: Seniorenerklärungen: Fußball und Leichtathletik Verband Westfalen e.V. ( ODER WFLV – Satzung und Ordnungen Schritt 3: Trainer/in und Jugendverantwortliche/r sprechen mit dem Spieler/der Spielerin und entscheiden gemeinsam, ob der Schritt der Sinnvolle zum gewünschten Zeitpunkt ist, ggf. auch Erziehungsberechtigte mit in die Entscheidung einbinden. Schritt 4: Bei Einigkeit Antrag auf Seniorenerklärung beim FLVW stellen Was benötige ich dafür? © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

3 Und wie geht es weiter im Antragsvordruck?
Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Gültige Spielberechtigung des Spielers/der Spielerin für den beantragenden Verein erwirken (Zuständigkeit Passstelle des WFLV) Weitere Infos unter: WFLV – Passwesen Hinweis: Bei Mädchen grundsätzlich (da sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt sind) Bei Jungen nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt sind Es gibt keinen speziellen Vordruck! Seniorenerklärungen: Fußball und Leichtathletik Verband Westfalen e.V. Dieses Formular kann ich downloaden unter: Und wie geht es weiter im Antragsvordruck? © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

4 Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Diesen Bereich bitte komplett ausfüllen © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

5 Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Hier kreuze ich an, was für die laufende Saison zutrifft, in der der Antrag gestellt wird. An alle Unterschriften u. Stempel denken! © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

6 Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Hinweise im Antragsvordruck beachten! Diesen Abschnitt fülle ich auch aus, wenn der Spieler/die Spielerin für meinen Verein schon einmal mindestens 24 Monate in der Jugend gespielt hat. © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

7 Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? + + + © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)

8 Wie erhält mein/e Jugendspieler/in eine Seniorenerklärung
gem. § 15 Jugendspielordnung/WFLV? Alle Unterlagen senden an: Fußball- u. Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. Fußballjugend – z.H. Birgit Lenz – Jakob-Koenen-Str. 2 59174 Kamen © FLVW e.V. Jan (Birgit Lenz)


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