Eine „inklusive Haltung“ – was soll das sein?. Exklusion.

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 Präsentation transkript:

Eine „inklusive Haltung“ – was soll das sein?

Exklusion

Separation

Integration

Inklusion

Perspektivwechsel … oder durch eine andere Brille geguckt … Behinderung ist eine gesellschaftliche Konstruktion. Sie hat ihren Ausgang in den gesellschaftlichen Bedingungen und ist kein „individuelles Problem“. „Behindert sein oder behindert werden?“ (Eberwein, Sasse 1998)

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist das Neue an der UN-BRK?

UN-BRK Inklusion ist ein Menschenrecht! Menschen mit Behinderungen sind „Experten in eigener Sache“ bzgl. ihrer eigenen Lebenssituation. Sie sind einzubeziehen: Nichts ohne uns (über uns). Konsequent: Barrierefreiheit, Teilhabe, Selbstbestimmung Inkonsequent: Deutsche Übersetzung „Integration“ Nicht rechtsbindend vgl. Schattenübersetzung NGOs

Die Bedeutung der UN-Konventionen Umsetzung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene erste Konvention mit verankertem Individualrecht Berichtspflicht der Bundesregierung Kontrolle durch die Monitoring-Stelle Bewusstseinsbildung Art. 8: Kampagne auf Bundesebene Aktionspläne, z.B. in Hannover „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“: zielgerichtet und zeitnah

Inklusion Jeder Mensch wird in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert. Jeder Mensch kann in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben bzw. teilnehmen. Verschiedenheit ist Normalität. Inklusion heißt, Unterschiedlichkeit und Vielfalt wertzuschätzen!

Gemeinschaft

Bildung

Vielfalt Inklusion bezieht alle Menschen ein – unabhängig von ihren Fähigkeiten Neigungen Interessen ihrem Geschlecht ihrer Herkunft ihrer Kultur Religion, ihrem sozialem Status ihrem Alter…………..

Vielen Dank für Ihre Ohren, Augen und Gedanken!